Das KfW-Förderprogramm 275 für Photovoltaikanlagen mit Stromspeicher
NADINE KÜMPEL
AKTUALISIERT AM: 05.02.2019
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Achtung: Das KfW-Programm 275 ist am 31.12.2018 ausgelaufen!
KfW Programm 275 – Erneuerbare Energien – Speicher
Das KfW-Förderprogramm 275 wurde für die Nutzung von stationären Batteriespeichern in Verbindung mit Photovoltaikanlagen entwickelt. Es richtet sich also praktisch an alle, die eine PV-Anlage mit einem Speicher kombinieren möchten. Auch Speichernachrüstungen sind in die Förderung eingeschlossen. Im Unterschied zum Förderprogramm KfW 270 erhalten Antragsteller einen zusätzlichen Tilgungszuschuss. Dieser wird nur auf den Batteriespeicher gewährt, während der Kredit des Programms 275 für Batteriespeicher und Photovoltaikanlage genutzt werden kann.
Förderbedingungen
Die installierte Leistung der Photovoltaikanlage darf 30 kWp nicht überschreiten. Pro Photovoltaikanlage wird nur ein Batteriespeichersystem gefördert. Dieses muss mindestens fünf Jahre betrieben werden.
Kompatibilität
Die Förderprogramme KfW 270 und 275 sind nicht kombinierbar. Das KfW Programm 270 sollte in Anspruch genommen werden, wenn Sie ausschließlich eine Photovoltaikanlage installieren möchten. Falls Sie sich für eine Photovoltaikanlage in Kombination mit einem Batteriespeicher entscheiden, ist es sinnvoll das KfW-Förderprogramm 275 zu wählen.
Kreditkonditionen
Kredit
- bis zu 100% der Anlagenkosten
- abrufbar innerhalb von 12 Monaten nach Zusage
- einmalig oder in Teilbeträgen erhältlich
Tilgung
- während der tilgungsfreien Zeit nur Zinszahlungen
- danach gleich hohe vierteljährliche Raten
- außerplanmäßige Tilgungen möglich
- Rückzahlung erfolgt über Ihre Bank
Der Kredit ist ab 1,0% effektivem Jahreszins erhältlich. Ihr individueller Zinssatz wird durch Ihre Bank in Abhängigkeit Ihres Standortes und Ihrer persönlichen Bonität ermittelt. Trotz einer möglichen 100% Finanzierung, empfiehlt es sich Eigenkapital einzusetzen. Dies verbessert Ihre persönliche Bonitätsbeurteilung.
Laufzeiten
Die Mindestkreditlaufzeit beträgt zwei Jahre.
- bis zu 5 Jahre bei höchstens 1 tilgungsfreien Anlaufjahr
- bis zu 10 Jahre bei höchstens 2 tilgungsfreien Anlaufjahren
- bis zu 20 Jahre bei höchstens 3 tilgungsfreien Anlaufjahren
Tilgungszuschuss
Der Tilgungszuschuss beträgt 10%. Er wird noch bis zum Programmende am 31.12.2018 beibehalten.
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