Photo­voltaik und Stromspeicher Förderung in Bayern


Einige Städte und Gemeinden Bayerns fördern Photovoltaik und Stromspeicher mit attraktiven Zuschüssen. Informieren Sie sich daher immer, ob es neben der bundesweiten Förderung auch Förderprogramme in Ihrer Region gibt.

Förderung der Stadt München

Achtung: Seit 2023 sind Photovoltaikanlagen auf Neubauten von Nichtwohngebäuden Pflicht. Diese werden nicht gefördert.

Die Stadt München fördert Photovoltaik im Rahmen ihres Förderprogramms für klimaneutrale Gebäude (FKG).

PhotovoltaikBERATUNG

München fördert die Beratungs- und Planungsleistungen für Wohngebäude und Nichtwohngebäude zum Thema Photovoltaik. Förderfähig sind 60 % des Beratungshonorars, jedoch maximal 3.000 € für Gebäude mit ein oder zwei Wohneinheiten und 9.000 € für Gebäude mit drei oder mehr Wohneinheiten bzw. für Nichtwohngebäude.

Photovoltaik

Die Stadt München fördert die Erweiterung und Neuinstallation von Photovoltaikanlagen im Stadtgebiet. Es können maximal 30 % der Investitionskosten gefördert werden. Je nach Vorsteuerabzugsberechtigung der antragstellenden Person gelten die Brutto- oder Nettokosten. Die Förderung setzt sich aus einer degressiven (halbjährlich sinkenden) Förderung der Anlagenleistung und einer über die Zeit konstant bleibenden Förderung der Fixkosten durch pauschale Zuschüsse zusammen. Die Förderbeträge der beiden Förderbausteine werden addiert.

Anlagenleistung

Die Anlagenleistung wird pro kWp gefördert, wobei die Fördersätze halbjährlich sinken. Es werden nur Anlagen bis 750 kWp gefördert. Boni sind in folgenden Fällen erhältlich:

• Bauwerksintegrierte Photovoltaik und/oder Denkmalschutzauflagen
• Kombination von Photovoltaik und Gründach
• Einsatz von Glas-Glas-Modulen

EEG-INBETRIEBNAHME DATUM

ANLAGEN AUF GEBÄUDEN MIT WOHNANTEIL

ZUSCHLAG BAUWERKINTEGRIERT ODER DENKMALSCHUTZ

ZUSCHLAG KOMBI PV GRÜNDACH

ZUSCHLAG GLAS GLAS-MODULE

-06/2023

300

400

100

50

07/-12/2023

282

376

94

47

01/-06/2024

265

353

88

44

07/-12/2024

249

332

83

42

01/-06/2025

234

312

78

39

07/-12/2025

220

294

73

37

01/-06/2026

207

276

69

34

07/-12/2026

195

259

65

32

Fixkosten

Die Fixkosten werden mit einer Pauschale von 1.500 € bezuschusst. Hinzu kommen Boni, wenn folgende Pflichten nach EEG zutreffen:

• Einbaupflicht für externen NA-Schutz (derzeit bei 40 kWp): + 2.000 €
• Pflicht zur Direktvermarktung (derzeit bei 100 kWp): +6.000 €

MIETERSTROM

Förderfähig ist der Einbau des für die Umsetzung von Mieterstrom bzw. Direktverkauf erforderlichen Zähler- und Sicherheitssystems bei neu installierten und bestehenden Anlagen bei Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden oder baulichen Einrichtungen im Zusammenhang mit diesen Gebäuden. Die Förderhöhe beträgt 4.000 € je neu eingebautem Wandlerzähler bzw. je zurückgebautem Hausanschluss.

Stecker-Solar-Geräte (SSG)

Förderfähig sind Stecker-Solar-Geräte mit einer Leistung von bis zu 600 Wp je Wohneinheit. Die Förderhöhe beträgt 0,4 € je Wp, jedoch maximal 50 % der förderfähigen Investitionskosten. Gebrauchte Anlagen können nicht gefördert werden.

Förderung der Stadt Regensburg

Die Stadt Regensburg hat sich zum Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2035 klimaneutral zu werden; so steht es zumindest im sogenannten „Green Deal“, den die Stadt im März des vergangenen Jahres beschlossen hat. Um dieses ambitionierte Ziel zu erreichen, möchte die Stadt Regensburg nun in den Ausbau von Balkonkraftwerken sowie privaten PV-Anlagen investieren. Der Green Deal sieht daher Förderungen in Höhe von 150 €/kWp für Steckersolargeräte sowie 100 €/kWp für private PV-Anlagen vor.

Zudem erhalten Hausbesitzer*innen einen Bonus von 200 €, wenn die Installation der PV-Anlagen unter erschwerten Bedingungen erfolgt; beispielsweise auf einem denkmalgeschützten Gebäude, auf einem Gründach oder an der Fassade. Die maximale Fördersumme ohne Bonus beläuft sich auf 1.500 €, inkl. Bonus auf 1.700 €

Hinweis: Die Inhalte des Artikels wurden nach sorgfältiger Recherche zusammengetragen. Trotzdem können sich die Gesetze stetig ändern. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Wegatech bezüglich der in diesem Dokument getroffenen Aussagen keine Haftung übernehmen kann.

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