EEG NOVELLE 2021 Photovoltaik – DAS Beinhaltete DAS EEG 2021


Das EEG 2021 ist inzwischen durch das EEG 2023 abgelöst. Doch was stand im EEG 2021? Wir informieren Sie umfassend.

photovoltaik-windenergie

Die wichtigsten Änderungen der EEG-Novelle 2021 auf einen Blick

  • Anschlussregelung für Altanlagen, die aus der Förderung fallen
  • Erhöhung der Ausbaupfade für Erneuerbare Energien
  • Getrennte Ausschreibungen von Freiflächen und Dachanlagen & Innovationsausschreibungen
  • Anlagen bis 30 kWp zahlen keine EEG-Umlage mehr auf Eigenverbrauch
  • Mieterstrom: Befreiung des Mieterstroms von der Gewerbesteuer, Erhöhung des Mieterstromzuschlags, Neue Quartierslösung für Mieterstromprojekte

Was ist das EEG?

Mit der EEG-Novelle 2021 wurde das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) reformiert. Das EEG ist ein seit 2000 existierendes Gesetz zur Förderung von Erneuerbaren Energien. Ziel des Gesetzes ist es, den Anteil erneuerbarer Energien an der Stromversorgung zu erhöhen. Hierzu gewährt das Gesetz Strom aus erneuerbaren Energien bei der Einspeisung Vorrang und garantiert Stromerzeugern feste Einspeisevergütungen. Finanziert werden die Einspeisevergütungen direkt über den Bundeshaushalt.

Anlass für die EEG-Novelle 2021

Da die Einspeisevergütungen des EEG immer für 20 Jahre gewährt werden, laufen die ersten Anlagen aus der Vergütung aus. Daher war hier eine neue gesetzliche Regelung notwendig. Und auch die Klimaziele der Bundesregierung mussten weiter verschärft werden.

Grundsätzlich sollte die Förderung von Erneuerbaren Anlagen zukünftig möglichst marktgetrieben erfolgen und die finanzielle Förderung soll einem vom Markt gesteuerten Ausbau weichen. Hierzu sollen in den nächsten Jahren Konzepte erarbeitet werden.

Post EEG-Anlagen

Betreiber*innen von kleinen Anlagen, die bereits 20 Jahre EEG-Vergütung erhalten haben, können bis 2027 Solarstrom für den Marktwert an ihren Netzbetreiber verkaufen, hierbei muss eine Vermarktungsgebühr von 0,4 Cent pro Kilowattstunde abgezogen werden. Der Marktwert schwankt aktuell zwischen 3 und 4,5 Cent pro Kilowattstunde. Besitzer*innen einer Anlage größer 100 kWp mussten sich bis Ende 2021 um eine alternative Vermarktung bemühen. Durch diese Regelung soll ein unkontrolliertes Einspeisen von Solarstrom verhindert werden.

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EEG-Umlage auf Eigenverbrauch entfällt für Anlagen unter 30 KWp

Besitzer*innen einer Photovoltaikanlage mussten zuvor ab einer Anlagengröße von 10 kWp EEG Umlage auf selbst verbrauchten Solarstrom zahlen. Mit der Novelle des EEG 2021 wurde diese Grenze auf 30 kWp bzw. auf einen Verbrauch von 30 MWh im Jahr angehoben. Übersteigt der Verbrauch 30 Megawattstunden oder sind mehr als 30 kWp Photovoltaikleistung installiert, wird wieder EEG-Umlage fällig. 

Die Neuerung machte Anlagen größer 10 kWp auf Ein- und Zweifamilienhäusern rentabler. Zuvor waren durch die Umlage in diesem Marktsegment vor allem Anlagen unter 10 kWp installiert worden. Das hatte den Zubau in den vorausgehenden Jahren deutlich gebremst. 

Noch vor wenigen Jahren genügten Anlagengrößen von unter 10 kWp zur Deckung des Haushaltsstromverbrauchs. Heute können jedoch auch Elektroauto und Wärmepumpe Solarstrom nutzen und eine größere Dimensionierung von Photovoltaikanlagen wird sinnvoller. Daher war die Anhebung der EEG-Umlage-Pflicht längst überfällig.

Mieterstrom

Der Ausbau des Mieterstroms ging vor der Novelle nicht wirklich voran. Zu groß waren die Hürden für die Betreiber*innen einer Mieterstromanlage. Gerade einmal 1% der Förderbeiträge für Mieterstrom wurden bisher ausgeschöpft. Das neue EEG bringt hier nun erste Verbesserungen. War der Mieterstromzuschlag 2020 beinahe auf 0 abgesunken, wurde der Zuschlag nun von der Einspeisevergütung entkoppelt und beträgt nun je nach Anlagengröße zwischen 1,65 und 2,64 Cent (Februar 2024). Auch können Hauseigentümer nun Dritte mit der Energiebelieferung beauftragten, ohne dann fürchten zu müssen, den Mieterstromzuschlag nicht zu erhalten. Künftig ist zudem nicht mehr entscheidend, dass Gebäude unmittelbar benachbart sind, sondern es können auch Konzepte in Wohnquartieren gefördert werden. Schließlich soll Mieterstrom auch von der Gewerbesteuer befreit werden. Ob diese Nachbesserungen reichen, um das Interesse an Mieterstromprojekten deutlich zu erhöhen, wird sich zeigen. 

Ausbaupfade werden mit der EEG-Novelle ambitionierter

Das EEG 2021 enthält das Ziel, den Anteil erneuerbarer Energien bis zum Jahr 2030 auf 65 Prozent zu steigern. Neu war, dass erstmals konkrete Ausbaupfade zur Erreichung dieses Ziels festgelegt wurden. Bei Solaranlagen soll die installierte Leistung bis 2022 auf 63 Gigawatt steigen, 2026 bei 83 Gigawatt liegen und 2030 schließlich 100 Gigawatt erreichen. Bei Windenergieanlagen wird ein Zubau von 71 Gigawatt bis 2030 angestrebt. Werden die Ziele nicht wie geplant erreicht, gibt es jetzt mit der EEG Novelle die Möglichkeit, dass der Gesetzgeber per Verordnung eingreift. Er kann dann Ausbaupfade, Zwischenziele und Gebotshöchstwerte ohne Zustimmung des Bundesrates neu festsetzen.

Die derzeitige Ampelkoalition strebt aktuell höhere Ausbauziele an als bisher im EEG festgelegt. Für Photovoltaikanlagen soll so etwa bis 2030 ein Zubau bis 200 GW erreicht werden.

Ausschreibungen für Photovoltaik

Mit der EEG Novelle wurden Photovoltaik-Dachanlagen größer 750 kWp und Freiflächenanlagen größer 750 kWp getrennt ausgeschrieben. Zuvor wurden diese Ausschreibungen gemeinsam durchgeführt. 

Eigentümer von Dachanlagen zwischen 300 und 750 kWp können wählen, ob sie an einer Ausschreibung teilnehmen und die gesamte Produktion der Anlage vergütet bekommen möchten oder ob sie die gesetzlich festgelegte Vergütung in Anspruch nehmen, die mit dem neuen EEG nur noch 50 % des Solarstromertrags vergütet.

Ausschreibungsmengen, die in einem Jahr nicht abgerufen werden, werden im nächsten Jahr gleichmäßig auf die Ausschreibungstermine verteilt.

Fazit

Die EEG-Novelle 2021 besserte an vielen Stellen nach und schaffte neue Anreize für Mieterstromprojekte und Photovoltaikanlagen auf Einfamilienhäusern. Einige Probleme waren mit dem EEG 2021 aber immer noch nicht behoben. Beispielsweise ist der Ausbau der Windenergie immer noch massiv durch Abstandsregeln behindert. Auch beim Mieterstrom verblieben Hürden. Etwa muss bei der Umsetzung einer Mieterstrom-PV-Anlage zwingend eine Niederspannungshauptverteilung für 4.500 € installiert werden, was die Wirtschaftlichkeit von Projekten entscheidend senkt. 

EEG 2023 – Der Nachfolger der EEG Novelle 2021

Die Ampelkoalition hat den Nachfolger des EEG 2021 das EEG 2023 verabschiedet. Mehr Infos zum EEG 2023 finden Sie hier.

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