FöRDERUNG HEIZUNG – DIESE ZUSCHÜSSE GIBT ES


Umweltfreundliche Heizungen werden staatlich gefördert. Ab 2024 sind sogar bis zu 70 % Investitionszuschuss möglich. Informieren Sie sich hier, welche Förderung Sie erhalten können.

Einführung

Der Einbau einer neuen Heizung wird vorrangig aus Klimaschutzgründen gefördert. Die wesentliche Förderung für Heizungen ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Diese ist nur für Altbauten erhältlich. Für Neubauten gilt ohnehin die Pflicht, Erneuerbare Energien in das Gebäudekonzept einzubinden. Die Förderung wurde 2023 noch bei der BAFA beantragt; seit 2024 übernimmt die KfW über den Zuschuss KfW 458 die Bearbeitung. Soll zusätzlich eine Sanierung zum KfW-Effizienzhaus vorgenommen werden, ist die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) auch der richtige Ansprechpartner.

Hinweis: Entscheiden Sie sich für eine Wärmepumpe von Wegatech, unterstützen wir Sie bei der Beantragung Ihrer Förderung.

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) 

Seit Anfang des Jahres gilt die Novelle der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), welche unter anderem die Förderung von Wärmepumpen und anderen klimafreundlichen Heizung neu regelt. Die neue Förderung (KfW Programm 458) setzt sich aus einer Grundförderung, einem Geschwindigkeitsbonus, einem Effizienz- und einem einkommensabhängigen Bonus zusammen. Je nach Heizungsart, Zeitpunkt des Austauschs und Haushaltseinkommen kann sich die Förderung so auf bis zu 85 % der Anschaffungskosten summieren. Der Fördersatz ist jedoch auf maximal 70 % begrenzt; die maximal förderfähige Summe liegt bei 30.000 €.

*sinkt ab 2029 auf 17 %; gilt nicht für Pelletheizungen, die als alleiniges Heizsystem eingebaut werden.

Voraussetzung für die BEG-Förderung

Voraussetzung für die Heizungsförderung ist, dass es sich beim neu eingebauten Heizsystem um ein System handelt, das zu 65 % erneuerbar betrieben wird. Hierzu sind bestimmte Heizungen schon als Erfüllungsoptionen festgelegt. Aber auch andere Technologien sind zulässig. Hier muss jedoch ein expliziter Nachweis erbracht werden, dass die Heizung zu 65 % erneuerbar ist.

Förderfähige Heizungen

  • Anschluss an ein Wärmenetz
  • Elektrische Wärmepumpe
  • Stromdirektheizung
  • Biomasseheizung
  • Hybridheizung (Kombination aus Erneuerbaren-Heizung und Gas- oder Ölkessel)
  • Heizung auf der Basis von Solarthermie und „H2-Ready“-Gasheizungen (Heizungen, die auf 100 Prozent Wasserstoff umrüstbar sind). Achtung: Hier muss allerdings ein rechtsverbindlicher Investitions- und Transformationsplan für eine entsprechende Wasserstoffinfrastruktur vor Ort vorliegen.

Solarthermie

Solarthermieheizungen heizen vollständig erneuerbar. Solarthermie hat allerdings den Nachteil, dass wenn der Heizbedarf groß ist, nur wenig Sonnenenergie zur Verfügung steht. Daher muss eine Solarthermieanlage meist als Hybridheizung mit einem weiteren Heizsystem kombiniert werden und wird somit auch als Hybridlösung gefördert.

Wärmepumpe

Wärmepumpen erzeugen Heizwärme mit Hilfe von Umweltwärme und sind daher ebenfalls erneuerbar. Im Jahr 2024 wird das Heizsystem daher mit 50–70 % der Anschaffungskosten bezuschusst, je nach Art der Wärmepumpe und zu versteuerndem Haushaltseinkommen. Durch die Zuschüsse ist der Kauf einer Wärmepumpe nicht mehr wesentlich teurer als die Anschaffung einer konventionellen Heizung.

HolzHeizung / Pelletheizung

Die Förderung für eine Holz- oder Pelletheizung beträgt zwischen 30 und 60 %. Dass keine 70 % Förderung möglich sind, liegt daran, dass für Pelletheizungen der Geschwindigkeitsbonus nicht verfügbar ist. Holz ist zwar ein nachwachsender Rohstoff und somit theoretisch erneuerbar, in der Praxis ist der Waldbestand jedoch stark bedroht. Daher ist es sinnvoll, Holz nur in beschränktem Umfang zum Heizen zu nutzen.

Erneuerbare-Energien-Hybridheizung

Ab 2024 sind Hybridheizungen förderfähig, die entweder zwei erneuerbare Heizsysteme kombinieren oder aber ein fossiles und ein erneuerbares Heizsystem. Bei letzterem ist jedoch entscheidend, dass die Heizung die 65 % Regel erfüllt. Die Fördersätze liegen – wie auch bei allen anderen geförderten Heizungen – zwischen 30 und 70 %; allerdings werden diese nicht auf das mögliche fossile Heizsystem angewendet.

Förderung der Heizungsoptimierung (2024)

Nicht nur der Kauf einer neuen Heizung wird gefördert. Auch wer die bestehende Heizungsanlage optimiert und etwa einen hydraulischen Abgleich durchführt, kann Förderungen in Anspruch nehmen. Um eine Förderung zu erhalten, müssen mindestens 300 € und maximal 60.000 € investiert werden. Die Förderhöhe beträgt 15 % der Kosten.

Antragstellung

Die Beantragung der Förderung für Ihre Heizung erfolgt über ein elektronisches Antragsformular. Anschließend kann der Status des Antrags online eingesehen werden. Von Nachfragen ist abzusehen. Vielmehr kommt die BAFA bei Rückfragen auf den Antragsteller zu.

Förderung einer Heizung durch die KfW

Wer eine Förderung im Rahmen einer Sanierung seines Hauses zum KfW-Effizienzhaus in Anspruch nehmen möchte, sollte die KfW-Förderung 261, 262 beantragen. Hier wird ein Kredit inklusive Tilgungszuschuss gewährt. Maximal steht eine Kreditsumme von 150.000 € zur Verfügung.

Antragstellung

Um die Förderung der KfW zu erhalten, müssen Sie im ersten Schritt einen Energieeffizienz-Experten beauftragen. Anschließend müssen Sie eine Bank als Finanzierungspartner finden. Mit dieser schließen sie den Kreditvertrag ab. Der Förderantrag wird ebenfalls von der finanzierenden Bank an die KfW übergeben. Erst nachdem Sie den Förderantrag gestellt haben, sollten Sie den für den Heizungstausch zuständigen Betrieb beauftragen.

Hinweis: Die Inhalte des Artikels wurden nach sorgfältiger Recherche zusammengetragen. Trotzdem können sich die Gesetze stetig ändern. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Wegatech bezüglich der in diesem Dokument getroffenen Aussagen keine Haftung übernehmen kann.

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