Förderung für Ihre neue Heizung – Diese Möglichkeiten gibt es


Wer sich für den Kauf einer neuen Heizung entscheidet, kann von erheblicher staatlicher Unterstützung profitieren. Vorausgesetzt natürlich, Sie entscheiden sich für eine klimafreundliche Heizung mit Zukunftspotential. Welche Förderung Ihnen zur Verfügung stehen, erfahren Sie hier.

Bundesförderung für effiziente Gebäude – Für neue Heizungen im Bestand

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude, kurz BEG, fördert Hausbesitzer*innen, die Ihr Haus sanieren und klimafreundlicher machen möchten. Neue Gebäude werden nicht durch die BEG gefördert. Diese sind bereits von vornherein an gewisse Effizienzvorgaben gebunden. 

Das Förderprogramm existiert seit Januar 2021 und fasst frühere Förderprogramme im Gebäudebereich zusammen. Förderfähig sind die Dämmung der Gebäudehülle, die Heizungsoptimierung und die Verbesserung der Anlagentechnik. Auch die Fachplanung und Baubegleitung kann gefördert werden. Ebenfalls Teil der BEG ist der Heizungstausch. 

Bei einer erneuerbaren Heizung wird ab 2024 eine Heizungsförderung von 30 % bis 70 % der Investitionskosten ausgezahlt; je nach Heizungsart, Zeitpunkt des Austauschs und zu versteuerndem Haushaltseinkommen.

Welche neuen Heizungen erhalten die Förderung?

Wärmepumpen können als alleiniges Heizsystem fungieren und gelten als vollständig erneuerbar. Denn Wärmepumpen heizen überwiegend mit Umgebungsenergie. Werden Sie mit Ökostrom betrieben, sind sie vollständig erneuerbar. Daher erhalten Hausbesitzer*innen beim Kauf einer Wärmepumpe auch die maximale Förderung, nämlich bis zu 70 %.

Solarthermieanlagen erzeugen mit Sonnenenergie Wärme und sind somit ebenfalls vollständig erneuerbar. Die Förderhöhe für Solarthermieanlagen beträgt daher auch bis zu 70 %. Solarthermieanlagen können jedoch nicht als alleiniges Heizsystem eingesetzt werden. Vor allem im Winter, wenn die Sonneneinstrahlung niedriger ist als sonst, reicht eine Solarthermieanlage oftmals nicht aus. Ab 2024 werden Solarthermieanlagen daher nur gefördert, wenn Sie in Kombination mit anderen erneuerbaren Heizungen die 65 % Regel erfüllen.

Pelletheizungen nutzen den Rohstoff Holz. Dieser ist zwar nachwachsend und daher erneuerbar. Allerdings sollte die Ressource Holz nur zurückhaltend eingesetzt werden, da der Fortbestand der Wälder entscheidend für die Bekämpfung des Klimawandels ist. Aus diesem Grund werden Pelletheizungen auch „nur“ mit maximal 60 % bezuschusst.

Wie beantrage ich die BEG-Förderung für meine neue Heizung?

Die BEG-Förderung kann als direkter Zuschuss über das KfW-Programm 458 beantragt werden.

Antragstellung über die KfW

  1. Fachbetrieb oder Energieeffizienz-Expert*in mit Bestätigung zum Antrag (BzA) beauftragen
  2. Kaufvertrag für die Heizung abschließen
  3. Registrierung bei der KfW und Antragsstellung

Genauere Infos zur Antragstellung finden Sie in unserem Artikel zum Programm KfW 458.

KfW-Förderung für die Sanierung zum Effizienzhaus

Wenn Sie Ihre Heizung im Rahmen einer Sanierung zum KfW-Effizienzhaus kaufen, können Sie hierzu den zinsgünstigen Kredit 261,262 bei der KfW beantragen. Neben einem günstigen Zinssatz, erhalten Sie hier auch einen Tilgungszuschuss zur Kreditsumme.  Insgesamt kann eine Kreditsumme von bis zu 150.000 € ausbezahlt werden. 

Die Beantragung des KfW-Kredits folgt einer ähnlichen Reihenfolge wie die Beantragung des Zuschusses beim BAFA. 

  1. Zunächst benötigen Sie ein Angebot eines Fachbetriebes, welches die anfallenden Kosten bescheinigt.
  2. Im Anschluss können Sie den Kredit für die von Ihnen gewünschte Förderung bei Ihrer Hausbank beantragen.
  3. Die Hausbank überprüft das Vorhaben und entscheidet, ob Sie einen Antrag bei der KfW stellen können. Falls ja, reicht sie diesen bei der KfW ein und sie schließen einen Kreditvertrag mit Ihrem Finanzierungspartner ab.
  4. Nach der Inbetriebnahme der neuen Heizung bzw. dem Abschluss des Gesamtvorhabens, können Sie dann Ihren Tilgungszuschuss anfragen und ausgezahlt bekommen.

Regionale Förderung für neue Heizungen

Doch nicht nur der Bund fördert neue Heizungen. Viele Städte und Gemeinden haben inzwischen eigene Förderprogramme für die Anschaffung von klimafreundlichen Heizungen ins Leben gerufen. In Nordrhein-Westfalen etwa fördern die Städte Düsseldorf, Münster, Aachen, Krefeld und der Kreis Düren die Anschaffung einer neuen Wärmepumpe

Sie sind sich unsicher, ob ihre Stadt eine Förderung anbietet? Meistens finden sich auf der Website der Stadt nähere Informationen zu den Fördermöglichkeiten. 

STADT

FÖRDERGEGENSTAND

FÖRDERHÖHE

Düsseldorf

 Wärmepumpe

Unter 25kW: 3.500 €

30-50kW: 4.000 €

Über 50kW: 4.500 €

Stuttgart

Wärmepumpe, Umrüstung zu Flächeheizungen

Bis 30kW: 2.500 €

30-40kW: 3.700 €

40-50kW: 5.000 €

Münster

Wärmepumpe (für Austausch einer fossilbefeuerten Heizkessel/Nachtspeicheröfen mit einer Wärmepumpe)

 3.000 € 

Aachen

 Heizungstausch einer alten Heizung gegen eine Wärmepumpe

1.500 € 

Hinweis: Die Inhalte des Artikels wurden nach sorgfältiger Recherche zusammengetragen. Trotzdem können sich die Gesetze stetig ändern. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Wegatech bezüglich der in diesem Dokument getroffenen Aussagen keine Haftung übernehmen kann.

In nur 5 Minuten Angebot für Ihre Wärmepumpe erhalten

Das könnte Sie auch interessieren

Sie möchten mehr zum Thema Wärmepumpe erfahren? Mit dem Wegatech-Newsletter bleiben Sie auf dem Laufenden.

Sie möchten mehr zum Thema Wärmepumpe erfahren? Mit dem Wegatech-Newsletter bleiben Sie auf dem Laufenden.

Sie möchten mehr zum Thema Wärmepumpe erfahren? Mit dem Wegatech-Newsletter bleiben Sie auf dem Laufenden.