Förderung Heizung – Diese Zuschüsse stehen zur Verfügung
Umweltfreundliche Heizungen werden staatlich gefördert. Ab 2024 sind sogar bis zu 70 % Investitionszuschuss möglich. Informieren Sie sich hier, welche Förderung Sie erhalten können.
Einführung
Der Einbau einer neuen Heizung wird vorrangig aus Klimaschutzgründen gefördert. Die wesentliche Förderung für Heizungen ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Diese ist nur für Altbauten erhältlich. Für Neubauten gilt ohnehin die Pflicht, Erneuerbare Energien in das Gebäudekonzept einzubinden. Die Förderung wird 2023 bei der Bafa beantragt. Soll zusätzlich eine Sanierung zum KfW-Effizienzhaus vorgenommen werden, ist die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) der richtige Ansprechpartner. Für 2024 ist geplant, dass die Förderung für Ihre Heizung vollständig bei der KfW beantragt werden muss.
Hinweis: Entscheiden Sie sich für eine Wärmepumpe von Wegatech, unterstützen wir Sie bei der Beantragung Ihrer Förderung.
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bündelt die bisherigen Förderprogramme für den Einsatz erneuerbarer Energien in Gebäuden.
BEG 2023 – Bis zu 40 % Förderung
Bei Wohngebäuden fördert die BEG folgende Maßnahmen:
- Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle: 20 % Förderung
- Anlagentechnik (außer Heizung): 20 % Förderung
- Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik) : 10 % – 40 % Förderung
- Heizungsoptimierung: 20 % Förderung
- Fachplanung und Baubegleitung: 50 % Förderung
Die Förderung einer Heizung fällt unter den Punkt Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik). Hier sind je nach Maßnahme maximal 40 % Förderung möglich.
BEG 2024 – Bis zu 70 % Förderung
2024 wird die Förderung für den Heizungstausch aktualisiert. Voraussetzung für die Heizungsförderung ist, dass es sich beim neu eingebauten Heizsystem um ein System handelt, dass zu 65 % erneuerbar betrieben wird. Hierzu sind bestimmte Heizungen schon als Erfüllungsoptionen festgelegt. Aber auch andere Technologien sind zulässig. Hier muss jedoch ein expliziter Nachweis erbracht werden, dass die Heizung zu 65 % erneuerbar ist.
Förderfähige Heizungen
- Anschluss an ein Wärmenetz
- Elektrische Wärmepumpe
- Stromdirektheizung
- Biomasseheizung
- Hybridheizung (Kombination aus Erneuerbaren-Heizung und Gas- oder Ölkessel)
- Heizung auf der Basis von Solarthermie und „H2-Ready“-Gasheizungen (Heizungen, die auf 100 Prozent Wasserstoff umrüstbar sind)
Achtung: Hier muss allerdings ein rechtsverbindlicher Investitions- und Transformationsplan für eine entsprechende Wasserstoffinfrastruktur vor Ort vorliegen
Fördersätze
- 30% Grundförderung für alle Wohn- und Nichtwohngebäude
- 25 % Geschwindigkeitsbonus. Wird ausgezahlt, wenn eine mehr als 20 Jahre alte Gasheizung oder aber eine Öl- oder Nachtspeicherheizung vor Ende 2024 getauscht wird. Bis Ende 2026 sinkt der Bonus erst auf 20 %, dann bis Ende 2028 auf 15 % und schließlich bis Ende 2030 auf 12 %. Für Pelletheizungen, die als alleinige Heizung installiert werden, wird der Bonus nicht ausgezahlt.
- 5 % Innovationsbonus, wenn die Wärmepumpe natürliche Kältemittel (z. B. Propan) oder Erdwärme, Wasser oder Abwasserwärme nutzt
- Für Haushalte mit versteuerbarem Gesamteinkommen unter 40.000 € pro Jahr (dies entspricht ca. 50.000 € brutto) gibt es einen Bonus von 30 %.
- Maximal 70 % Investitionskostenzuschuss
- Die förderfähigen Investitionskosten werden von 60.000 € auf 30.000 € halbiert
Solarthermie
Solarthermieheizungen heizen vollständig erneuerbar. Solarthermie hat allerdings den Nachteil, dass wenn der Heizbedarf groß ist, nur wenig Sonnenenergie zur Verfügung steht. Daher muss eine Solarthermieanlage meist als Hybridheizung mit einem weiteren Heizsystem kombiniert werden und wird somit auch als Hybridlösung gefördert.
Wärmepumpe
Wärmepumpen erzeugen Heizwärme mit Hilfe von Umweltwärme und sind daher ebenfalls erneuerbar. 2023 ist ein Förderung von bis zu 40 % der Investitionskosten verfügbar. Ab 2024 steigt die Förderung für Haushalte mit einem Einkommen von bis zu 40.000 € jährlich sogar auf maximal 70 % der Investitionskosten. Alle anderen Haushalte können sich maximal 60 % der Kosten ersetzen lassen. Durch die Zuschüsse ist der Kauf einer Wärmepumpe nicht mehr wesentlich teurer als die Anschaffung einer konventionellen Heizung.
HolzHeizung / Pelletheizung
Die Förderung einer Holz- oder Pelletheizung beträgt in 2023 max. 20 %. In 2024 steigen die möglichen Fördersätze auf max. 35 % bzw. 65 % der Kosten, da für Pelletheizungen der Geschwindigkeitsbonus nicht verfügbar ist. Holz ist zwar ein nachwachsender Rohstoff und somit theoretisch erneuerbar, in der Praxis ist der Waldbestand jedoch stark bedroht. Daher ist es sinnvoll, Holz nur in beschränktem Umfang zum Heizen zu nutzen.
Erneuerbare-Energien-Hybridheizung
Schließlich ist auch die Kombination zweier Heizsysteme förderfähig.
2023
Da Wärmepumpen und Pelletheizungen etwas teurer in der Anschaffung sind, dafür aber als alleiniges Heizsystem fungieren können, werden sie selten in einer Hybridheizung kombiniert. Gängiger ist die Kombination von Solarthermie und Wärmepumpe oder Solarthermie und Pelletheizung. Da es sich hier um eine rein erneuerbare Heizlösung handelt, beträgt die Förderung in 2023 25 %. Auch hier gibt es 10 % Prämie beim Heizungstausch. Maximal sind daher 35 % (bzw. 40 % inkl. WP-Bonus) Investitionszuschuss möglich.
2024
Ab 2024 sind Hybridheizungen förderfähig, die entweder zwei erneuerbare Heizsysteme kombinieren oder aber ein fossiles und eine erneuerbares Heizsystem. Bei letzterem ist jedoch entscheidend, dass die Heizung die 65 % Regel erfüllt. Die Fördersätze liegen – wie auch bei allen anderen geförderten Heizungen – zwischen 30 und 70 %.
Förderung der Heizungsoptimierung (2023)
Nicht nur der Kauf einer neuen Heizung wird gefördert. Auch wer die bestehende Heizungsanlage optimiert und etwa einen hydraulischen Abgleich durchführt, kann Förderungen in Anspruch nehmen. Um eine Förderung zu erhalten, müssen mindestens 300 € und maximal 60.000 € investiert werden. Die Förderhöhe beträgt 15 % der Kosten.
Antragstellung
Die Beantragung der Förderung für Ihre Heizung erfolgt über ein elektronisches Antragsformular. Anschließend kann der Status des Antrags online eingesehen werden. Von Nachfragen ist abzusehen. Vielmehr kommt die Bafa bei Rückfragen auf den Antragsteller zu.
Förderung einer Heizung durch die KfW
Wer eine Förderung im Rahmen einer Sanierung seines Hauses zum KfW-Effizienzhaus in Anspruch nehmen möchte, sollte die KfW-Förderung 261, 262 beantragen. Hier wird ein Kredit inklusive Tilgungszuschuss gewährt. Maximal steht eine Kreditsumme von 150.000 € zur Verfügung.
Antragstellung
Um die Förderung der KfW zu erhalten, müssen Sie im ersten Schritt einen Energieeffizienz-Experten beauftragen. Anschließend müssen Sie eine Bank als Finanzierungspartner finden. Mit dieser schließen sie den Kreditvertrag ab. Der Förderantrag wird ebenfalls von der finanzierenden Bank an die KfW übergeben. Erst nachdem Sie den Förderantrag gestellt haben, sollten Sie den für den Heizungstausch zuständigen Betrieb beauftragen.
Hinweis: Die Inhalte des Artikels wurden nach sorgfältiger Recherche zusammengetragen. Trotzdem können sich die Gesetze stetig ändern. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Wegatech bezüglich der in diesem Dokument getroffenen Aussagen keine Haftung übernehmen kann.
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