Förderung Heizung – Diese Zuschüsse stehen zur Verfügung


Umweltfreundliche Heizungen werden staatlich gefördert. Je nach Heizsystem sind bis zu 40 % Investitionszuschuss möglich. Informieren Sie sich hier, welche Förderung Sie erhalten können.

Diese Themen erwarten Sie:

Einführung

Der Einbau einer neuen Heizung wird vorrangig aus Klimaschutzgründen gefördert. Die wesentliche Förderung für Heizungen ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Diese ist nur für Altbauten erhältlich. Für Neubauten gilt ohnehin die Pflicht, Erneuerbare Energien in das Gebäudekonzept einzubinden. Die Förderung wird bei der Bafa beantragt. Soll zusätzlich eine Sanierung zum KfW-Effizienzhaus vorgenommen werden, ist die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) der richtige Ansprechpartner.

Hinweis: Entscheiden Sie sich für eine Wärmepumpe von Wegatech. Dann unterstützen wir Sie bei der Beantragung ihrer Förderung.

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)  – Bis zu 40% Investitionszuschuss

Seit Anfang 2021 bündelt die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) die bisherigen Förderprogramme für den Einsatz erneuerbarer Energien in Gebäuden. Bei Wohngebäuden fördert die BEG folgende Maßnahmen: 

  • Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle: 20 % Förderung
  • Anlagentechnik (außer Heizung):  20 % Förderung
  • Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik) : 10 % – 40 % Förderung
  • Heizungsoptimierung: 20 % Förderung
  • Fachplanung und Baubegleitung: 50 % Förderung

Die Förderung einer Heizung fällt unter den Punkt Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik). Hier sind je nach Maßnahme maximal 40 % Förderung möglich.

Solarthermie

Solarthermieheizungen heizen vollständig erneuerbar. Daher erhalten Sie bei Anschaffung einer Solarthermieheizung 25% der Investitionskosten erstattet. Solarthermie hat allerdings den Nachteil, dass wenn der Heizbedarf groß ist, nur wenig Sonnenenergie zur Verfügung steht. Daher muss eine Solarthermieanlage meist als Hybridheizung mit einem weiteren Heizsystem kombiniert werden.

Wärmepumpe

Wärmepumpen erzeugen Heizwärme mit Hilfe von Umweltwärme und sind daher ebenfalls erneuerbar. Hier erhalten Sie ebenfalls einen Investitionszuschuss von 25 %. Da Wärmepumpen – anders als Solarthermieheizungen – als alleiniges Heizsystem fungieren können, wird hier ein Bonus beim Heizungstausch gewährt. Ersetzen Sie eine Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung oder aber eine mehr als 20 Jahre alte Gasheizung durch eine Wärmepumpe, erhöht sich der Zuschuss auf 35 %. Maximal ist eine Förderung von 40 % der Kosten möglich, denn bei Installation einer Erd- oder Grundwasserwärmepumpe sowie bei Wärmepumpen mit Propan als Kältemittel wird ein Förderbonus von 5 % gewährt.

HolzHeizung / Pelletheizung

Die Förderung einer Holz- oder Pelletheizung beträgt lediglich 10 %. Holz ist zwar ein nachwachsender Rohstoff und somit theoretisch erneuerbar, in der Praxis ist der Waldbestand jedoch stark bedroht. Daher ist es sinnvoll, Holz nur in beschränktem Umfang zum Heizen zu nutzen. Da die Pelletheizung auch als alleiniges Heizsystem eingesetzt werden kann, gibt es auch hier einen Bonus von 10 % beim Heizungstausch. Somit kann die Förderung auf maximal 20 % ansteigen.

Erneuerbare-Energien-Hybridheizung

Schließlich ist auch die Kombination zweier erneuerbarer Heizsysteme förderfähig. Da Wärmepumpen und Pelletheizungen etwas teurer in der Anschaffung sind, dafür aber als alleiniges Heizsystem fungieren können, werden sie selten in einer Hybridheizung kombiniert. Gängiger ist die Kombination von Solarthermie und Wärmepumpe oder Solarthermie und Pelletheizung. Da es sich hier um eine rein erneuerbare Heizlösung handelt, beträgt die Förderung 25 %. Auch hier gibt es 10 % Prämie beim Heizungstausch. Maximal sind daher 35 % (bzw. 40 % inkl. WP-Bonus) Investitionszuschuss möglich. 

Förderung der Heizungsoptimierung

Nicht nur der Kauf einer neuen Heizung wird gefördert. Auch wer die bestehende Heizungsanlage optimiert und etwa einen hydraulischen Abgleich durchführt, kann Förderungen in Anspruch nehmen. Um eine Förderung zu erhalten, müssen mindestens 300 € und maximal 60.000 € investiert werden. Die Förderhöhe beträgt 15 % der Kosten.

Antragstellung

Die Beantragung der Förderung für Ihre Heizung erfolgt über ein elektronisches Antragsformular. Anschließend kann der Status des Antrags online eingesehen werden. Von Nachfragen ist abzusehen. Vielmehr kommt die Bafa bei Rückfragen auf den Antragsteller zu.

Förderung einer Heizung durch die KfW

Wer eine Förderung im Rahmen einer Sanierung seines Hauses zum KfW-Effizienzhaus in Anspruch nehmen möchte, sollte die KfW-Förderung 261, 262 beantragen. Hier wird ein Kredit inklusive Tilgungszuschuss gewährt. Maximal steht eine Kreditsumme von 150.000 € zur Verfügung.

Antragstellung

Um die Förderung der KfW zu erhalten, müssen Sie im ersten Schritt einen Energieeffizienz-Experten beauftragen.   Anschließend müssen Sie eine Bank als Finanzierungspartner finden. Mit dieser schließen sie den Kreditvertrag ab. Der Förderantrag wird ebenfalls von der finanzierenden Bank an die KfW übergeben. Erst nachdem Sie den Förderantrag gestellt haben, sollten Sie den für den Heizungstausch zuständigen Betrieb beauftragen.

Hinweis: Die Inhalte des Artikels wurden nach sorgfältiger Recherche zusammengetragen. Trotzdem können sich die Gesetze stetig ändern. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Wegatech bezüglich der in diesem Dokument getroffenen Aussagen keine Haftung übernehmen kann.

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