Förderung für Ihre neue Heizung – Diese Möglichkeiten gibt es
Wer sich für den Kauf einer neuen Heizung entscheidet, kann von erheblicher staatlicher Unterstützung profitieren. Vorausgesetzt natürlich, Sie entscheiden sich für eine klimafreundliche Heizung mit Zukunftspotential. Welche Förderung Ihnen zur Verfügung stehen, erfahren Sie hier.
Bundesförderung für effiziente Gebäude – Für neue Heizungen im Bestand
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude, kurz BEG, fördert Hausbesitzer*innen, die Ihr Haus sanieren und klimafreundlicher machen möchten. Neue Gebäude werden nicht durch die BEG gefördert. Diese sind bereits von vornherein an gewisse Effizienzvorgaben gebunden.
Das Förderprogramm existiert seit Januar 2021 und fasst frühere Förderprogramme im Gebäudebereich zusammen. Förderfähig sind die Dämmung der Gebäudehülle, die Heizungsoptimierung und die Verbesserung der Anlagentechnik. Auch die Fachplanung und Baubegleitung kann gefördert werden. Ebenfalls Teil der BEG ist der Heizungstausch.
Bei einer erneuerbaren Heizung wird hier 2023 je nach Heizungsart ein Zuschuss von 10 % bis 40 % der Investitionskosten gewährt. In 2024 steigt die Heizungsförderung dann auf 30 % bis 70 % der Investitionskosten.
Welche neuen Heizungen erhalten die Förderung?
Wärmepumpen können als alleiniges Heizsystem fungierenund gelaten als vollständig erneuerbar. Denn Wärmepumpen heizen überwiegend mit Umgebungsenergie. Werden Sie mit Ökostrom betrieben, sind sie vollständig erneuerbar. Daher beträgt die Förderung in 2023 bis zu 40 % der Investitionskosten. In 2024 steigt die Wärmepumpen-Förderung dann sogar auf 30 % bis 70% der Kosten.
Solarthermieanlagen erzeugen mit Sonnenenergie Wärme und sind somit ebenfalls vollständig erneuerbar. Die Förderhöhe für Solarthermieanlagen beträgt daher in 2023 25 %. Solarthermieanlagen können jedoch nicht als alleiniges Heizsystem eingesetzt werden. Vor allem im Winter, wenn die Sonneneinstrahlung niedriger ist als sonst, reicht eine Solarthermieanlage oftmals nicht aus. Ab 2024 werden Solarthermieanlagen daher nur gefördert, wenn Sie in Kombination mit anderen erneuerbaren Heizungen die 65 % Regel erfüllen.
Pelletheizungen nutzen den Rohstoff Holz. Dieser ist zwar nachwachsend und daher erneuerbar. Allerdings sollte die Ressource Holz nur zurückhaltend eingesetzt werden, da der Fortbestand der Wälder entscheidend für die Bekämpfung des Klimawandels ist. Daher werden Pelletheizungen 2023 nur mit einem Zuschuss von maximal 20 % gefördert. In 2024 steigt die Förderung dann auf 30 % bis 65 % der Kosten, da hier der Geschwindigkeitsbonus nicht gewährt wird.
HEIZUNG | HÖHE DER FÖRDERUNG 2023 | HÖHE DER FÖRDERUNG 2024 |
Wärmepumpe | 25 % (beim Heizungstausch 35 %, max. 40 %) | 30 % - 70 % |
Solarthermie | 25 % | nur als Hybridheizung |
Pelletheizung | 10 % (beim Heizungstausch 20 %) | 30 % - 65 % |
EE-Hybrid | 25 % (beim Heizungstausch 35 %, max. 40 %) | 30 % - 70 % |
Wie beantrage ich die BEG-Förderung für meine neue Heizung? (STAND 2023)
Die BEG-Förderung kann als direkter Zuschuss über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden.
Antragstellung über das BAFA
- Zunächst benötigen Sie ein Angebot von einem Fachunternehmen für Ihre neue Heizung. Wichtig ist hierbei, dass nur ein Angebot vorliegt und noch nichts unterzeichnet wurde.
- Im nächsten Schritt müssen Sie ein Online-Formular auf den Seiten des BAFA ausfüllen. Nachdem Sie das den Antrag auf Förderung gestellt haben, erhalten Sie per Mail einen Aktivierungslink für das BAFA-Portal.
- Erst jetzt dürfen Sie den Fachbetrieb beauftragen und Ihre neue Heizung kaufen.
- Nach der Installation der Heizung durch den Fachbetrieb müssen Sie den sogenannten Online Verwendungsnachweis im Online-Portal der BAFA-absenden.
- Schließlich prüft das BAFA Ihren Förderantrag und erstellt nach positiver Prüfung einen Festsetzungsbescheid, den Sie per Post erhalten.
- Zu guter Letzt wird Ihnen die Förderung ausbezahlt.
Nähere Informationen zur Antragsstellung
Sie sind noch unsicher, wie sie die Förderung beantragen? Wir unterstützen Sie gerne bei der Antragstellung.
KfW-Förderung für die Sanierung zum Effizienzhaus
Wenn Sie Ihre Heizung im Rahmen einer Sanierung zum KfW-Effizienzhaus kaufen, können Sie hierzu den zinsgünstigen Kredit 261,262 bei der KfW beantragen. Neben einem günstigen Zinssatz, erhalten Sie hier auch einen Tilgungszuschuss zur Kreditsumme. Insgesamt kann eine Kreditsumme von bis zu 150.000 € ausbezahlt werden.
Die Beantragung des KfW-Kredits folgt einer ähnlichen Reihenfolge wie die Beantragung des Zuschusses beim BAFA.
- Zunächst benötigen Sie ein Angebot eines Fachbetriebes, welches die anfallenden Kosten bescheinigt.
- Im Anschluss können Sie den Kredit für die von Ihnen gewünschte Förderung bei Ihrer Hausbank beantragen.
- Die Hausbank überprüft das Vorhaben und entscheidet, ob Sie einen Antrag bei der KfW stellen können. Falls ja, reicht sie diesen bei der KfW ein und sie schließen einen Kreditvertrag mit Ihrem Finanzierungspartner ab.
- Nach der Inbetriebnahme der neuen Heizung bzw. dem Abschluss des Gesamtvorhabens, können Sie dann Ihren Tilgungszuschuss anfragen und ausgezahlt bekommen.
Regionale Förderung für neue Heizungen
Doch nicht nur der Bund fördert neue Heizungen. Viele Städte und Gemeinden haben inzwischen eigene Förderprogramme für die Anschaffung von klimafreundlichen Heizungen ins Leben gerufen. In Nordrhein-Westfalen etwa fördern die Städte Düsseldorf, Münster, Aachen, Krefeld und der Kreis Düren die Anschaffung einer neuen Wärmepumpe.
Sie sind sich unsicher, ob ihre Stadt eine Förderung anbietet? Meistens finden sich auf der Website der Stadt nähere Informationen zu den Fördermöglichkeiten.
STADT | FÖRDERGEGENSTAND | FÖRDERHÖHE |
Düsseldorf | Wärmepumpe | Bis 25kW: 3.000€; 30-50kW: 3.500€; Über 50kW: 4.000€ |
Düsseldorf | Gleichzeitiger Einbau PV-Anlage mit Batteriespeicher und Wärmepumpe | Die bewilligte Förderung des Düsseldorfer Förderprogramm (für Wärmepumpe, PV-Anlage, Batteriespeicher) erhöht sich um weitere 50 % im Bestand, und um 30 % in Neubauten |
Stuttgart | Wärmepumpe, Umrüstung zu Flächeheizungen | Bis 30kW:2.500€; 30-40kW:3.700€; 40-50kW:5.000€; +500€ Bonus für jeden beheizten Raum, welcher auf Flächenheizungen umgerüstet wird |
Münster | Wärmepumpe (für Austausch einer fossilbefeuerten Heizkessel/Nachtspeicheröfen mit einer Wärmepumpe) | 3.000€ |
Osnabrück | Wärmepumpen | Wird die Wärmepumpe von der BAFA gefördert, erhöht Osnabrück den Fördersatz um 10% |
Aachen | Heizungstausch einer alten Heizung gegen eine Wärmepumpe | 1500€ |
Kreis Düren | Heizungstausch einer alten Heizung gegen eine Wärmepumpe | 1.000€ |
Krefeld | Wärmepumpe | 2.000€ |
Hinweis: Die Inhalte des Artikels wurden nach sorgfältiger Recherche zusammengetragen. Trotzdem können sich die Gesetze stetig ändern. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Wegatech bezüglich der in diesem Dokument getroffenen Aussagen keine Haftung übernehmen kann.
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