Förderung von Wärmepumpen 2024 – bis zu 70 % ZUSCHUSS


Beim Heizungstausch wird der Einbau einer Wärmepumpe derzeit mit bis zu 70 % gefördert. Wie sich die individuelle Förderhöhe bestimmt und wie Sie Ihre Wärmepumpenförderung beantragen können, erklären wir Ihnen hier.

Hinweis: Alle Angaben zur Förderung sind ohne Gewähr.

Wärmepumpenförderung

Aktueller Stand der Wärmepumpenförderung

  • Die Wärmepumpenförderung läuft seit 2021 über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).
  • Anfang 2024 ist die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) in Kraft getreten, im Zuge dessen auch die BEG-Förderung umfangreich angepasst wurde. Seitdem erhalten Hausbesitzer*innen beim Kauf klimafreundlicher Heizungen einen Zuschuss von bis zu 70 % der Anschaffungskosten.
  • Zu den förderfähigen Heizsystemen zählen unter anderem Luft-Wasser-Wärmepumpen sowie Grundwasser-, Sole- und Luft-Luft-Wärmepumpen. 
  • Zudem werden neben der direkten Anschaffung von Wärmepumpen auch begleitende Maßnahmen wie die Planung oder die Entsorgung der Altheizung gefördert.

Hinweis: Dieser Ratgeber bezieht sich jedoch ausschließlich auf die Förderung von Luft-Wasser-Wärmepumpen, da wir davon überzeugt sind, dass diese für den Privatbereich oftmals die sinnvollste und unkomplizierteste Lösung darstellen.

Wärmepumpenförderung 2024 – KfW-Programm 458

Seit Anfang des Jahres gilt die Novelle der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), welche unter anderem die Förderung von Wärmepumpen und anderen klimafreundlichen Heizung neu regelt. Die neue Förderung (KfW Programm 458) setzt sich aus einer Grundförderung, einem Geschwindigkeitsbonus, einem Effizienz- und einem einkommensabhängigen Bonus zusammen. Je nach Heizungsart, Zeitpunkt des Austauschs und Haushaltseinkommen kann sich die Förderung so auf bis zu 85 % der Anschaffungskosten summieren. Der Fördersatz ist jedoch auf maximal 70 % begrenzt; die maximal förderfähige Summe liegt bei 30.000 €.

*sinkt ab 2029 auf 17 %; gilt nicht für Pelletheizungen, die als alleiniges Heizsystem eingebaut werden.

Wie beantrage ich die Wärmepumpenförderung?

Die Wärmepumpenförderung wird über den Zuschuss KfW 458 bei der KfW beantragt. Eine Antragstellung über das BAFA wie noch 2023 ist nicht mehr möglich. Der Förderantrag muss nach der Auftragsvergabe an einen Fachbetrieb gestellt werden. Anträge können seit dem 27.02.2024 eingereicht werden.

GIBT ES EINE Grenze für die förderfähigen Ausgaben?

Ja, bei Wohngebäuden sind maximal 30.000 € förderfähig. Werden mehrere Wohneinheiten saniert, reduziert sich die Höhe der förderfähigen Ausgaben bei der 2. bis 6. Wohneinheit auf 15.000 €. Ab der 7. Wohneinheit betragen die förderfähigen Ausgaben dann nur noch 8.000 €.

In der Praxis heißt dies: Wenn Sie als Besitzer*in eines Einfamilienhauses eine Wärmepumpe für 35.000 € kaufen, wird Ihnen die Förderung von 30 bis 70 % der Kosten nur auf 30.000 € Ihrer Ausgaben angerechnet.

WANN IST MEINE WÄRMEPUMPE FÖRDERFÄHIG?

Die Förderung ist grundsätzlich verfügbar, wenn eine bestehende Heizung gegen eine klimafreundliche Heizung ersetzt wird. Die neue Heizung muss dabei den Vorgaben des neuen Gebäudeenergiegesetzes entsprechen (GEG 2024), welches das Ziel hat, dass neue Heizungen schrittweise zu 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Da Wärmepumpen überwiegend mit Umweltwärme betrieben werden, erfüllt das moderne Heizsystem die Anforderung des GEG 2024 in allen Punkten.

Welche Kosten können gefördert werden?

Förderfähig sind die Anschaffungskosten, aber auch die Kosten für die Installation und Inbetriebnahme der Wärmepumpe. Das heißt Erdarbeiten zur Installation der Wärmepumpe oder aber Planungskosten können ebenfalls gefördert werden. Sogar die Entsorgung der alten Heizung ist Teil der Wärmepumpenförderung. Im Details sind folgende Kosten förderfähig:

  • Kosten für die Entsorgung eines alten Öl- oder Gastanks und Wiederherstellung der Außenanlagen bei erdbedeckten Tanks
  • Ausbau alter Wärmeerzeuger, einschließlich Entsorgung (inklusive Schadstoffe und Sonderabfälle)
  • Anschaffungskosten für die Wärmepumpe (Gerätepreis)
  • Planungskosten
  • Installationskosten (z.B. Erdarbeiten)
  • Leistungen wie Inspektionen, Wartungen und Garantieverlängerungen (bis zum Ablauf des zweiten Kalenderjahrs nach Einreichen des Verwendungsnachweises, sofern deren Kosten bereits im Voraus beglichen wurden und per Rechnung nachgewiesen werden können)

ERGÄNZUNGSKREDIT für ENERGETISCHE Einzelmaßnahmen- KfW-Kredit 358,359

Zusätzlich zum Heizungszuschuss steht der KfW-Ergänzungskredit 358, 359 für energetische Einzelmaßnahmen zur Verfügung. Diesen können Sie erhalten, wenn Sie eine Zusage der KfW für die Heizungsförderung oder aber einen Zuwendungsbescheid des BAFA für energetische Einzelmaßnahmen haben. Liegt Ihr zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen bei bis zu 90 000 Euro, wird für eine selbstgenutzte Wohneinheit ein zusätzlicher Zinsvorteil gewährt.

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KfW-Förderung für die Modernisierung von Wohngebäuden

KfW-Förderung Wohngebäude 261,262

Die KfW bietet für Modernisierungsvorhaben den Kredit 261, 262, der eine Finanzierung zu günstigen Konditionen ermöglicht (Dezember 2023 ab 0,24 %). Der Kredit finanziert nicht direkt die Anschaffung einer Wärmepumpe, kann Sie aber finanziell unterstützen, wenn Sie Ihr Haus parallel zur Anschaffung der Wärmepumpe zu einem KfW-Effizienzhaus sanieren. Besonders interessant sind neben der Finanzierung zu günstigen Zinssätzen die Tilgungszuschüsse, die Sie bei Erreichen bestimmter KfW-Effizienzhaus-Standards erhalten. Der Tilgungszuschuss muss nicht zurückgezahlt werden. Es wird also ein Teil des Kredits erlassen. Je besser der Effizienzstandard, desto höher der Tilgungszuschuss. Durch die Fördermaßnahmen kann ohne viel Mehrkosten ein sehr energieeffizientes Haus errichtet oder saniert werden, wodurch sich der Energiebedarf deutlich reduziert.

KfW-Effizienzhaus-Standards

Wie diese Standards erreicht werden können und wie sich das auf die Höhe einer möglichen Förderung auswirkt, erfahren Sie im Artikel KfW-Effizienzhaus-Standards.

Seit Juli 2021 gelten zusätzlich neue EE-Klassen für Heizungen in KfW-Effizienzhäusern. In der Praxis bedeutet dies: Kann durch die neue Heizungsanlage mindestens 55 % des Energiebedarfs des Hauses gedeckt werden, gilt das Gebäude als besonders energieeffizient (EE) oder nachhaltig (NH). In diesen Fällen steigt sowohl die maximal förderfähige Summe, als auch der prozentuale Tilgungszuschuss.

Steuerliche Möglichkeiten bei Anschaffung einer Wärmepumpe

Seit Januar 2020 können energetische Sanierungsmöglichkeiten an Wohneigentum steuerlich geltend gemacht werden. Der Steuerbonus ist verfügbar, wenn der sanierte Wohnraum selbst genutzt wird und zugleich älter als 10 Jahre ist. Außerdem müssen die Sanierungsmaßnahmen in den nächsten 10 Jahren durchgeführt werden und vor dem 01.01.2030 abgeschlossen sein. 

Als energetische Sanierungsmaßnahme gilt:

  • die Wärmedämmung von Wänden
  • Dämmung von Dachflächen oder Geschossdecken
  • die Erneuerung der Fenster oder Außentüren
  • die Erneuerung oder der Einbau einer Lüftungsanlage
  • die Erneuerung einer Heizungsanlage
  • der Einbau von digitalen Systemen zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung 
  • die Optimierung bestehender Heizungsanlagen.

Wird also eine bestehende Öl- oder Gasheizung erneuert und durch eine Wärmepumpe ersetzt, kann die Steuerermäßigung genutzt werden. 

Höhe des Steuerbonus

Die Steuerermäßigung beträgt maximal 20 % der Aufwendungen. Insgesamt ist eine Ermäßigung von maximal 40.000 € möglich. Der Bonus wird über 3 Jahre verteilt. Im ersten Jahr können höchstens 7 % der Aufwendungen und im zweiten und dritten Jahr 6 % der Aufwendungen steuerlich geltend gemacht werden.

STEUERBONUS NICHT MIT BEG-FÖRDERUNG Kombinierbar

Der Steuerbonus ist nicht mit der BEG-Förderung kombinierbar. Sie müssen sich daher zwischen Förderung und Steuerbonus entscheiden. Da die Förderung in der Regel höher ist als der Steuerbonus, kommt der Steuerbonus meist nur in Frage, wenn der Förderantrag nicht oder zu spät gestellt wurde.

Haben Sie eine Frage zur Förderung? Zögern Sie nicht und schreiben Sie uns.

Regionale Förderung von Wärmepumpen

Einzelne Städte und Gemeinden bieten häufig zusätzliche Fördermöglichkeiten an. Informieren Sie sich daher immer auch über Fördermöglichkeiten in Ihrer Region. Zudem haben viele Städte und Gemeinden Förderprogramme, die wegen ausgeschöpfter Töpfe erstmal pausiert wurden. Diese haben wir in unsere Auflistung bewusst nicht aufgenommen.

StadtFördergegenstandHöhe der Förderung
DüsseldorfWärmepumpe<25 kW: 3.500 €
30–50 kW: 4.000 €
>50 kW: 4.500 €
StuttgartWärmepumpe + Umrüstung auf Flächenheizung<30 kW: 2.500 €
30–40 kW: 3.700 €
40–50 kW: 5.000 €
MünsterWärmepumpe
(beim Austausch einer fossilen Heizungsanlage)
3.000 €
AachenWärmepumpe (Heizungstausch)1.500 €

Hinweis: Die Inhalte des Artikels wurden nach sorgfältiger Recherche zusammengetragen. Trotzdem können sich die Gesetze stetig ändern. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Wegatech bezüglich der in diesem Dokument getroffenen Aussagen keine Haftung übernehmen kann.

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