Förderung und Finanzierung
KfW-Programm 167 - Der Ergänzungs­kredit zur BAFA-Förderung
Der Ergänzungskredit 167 kann von jedem in Anspruch genommen werden, der eine konventionelle Heizungsanlage im Altbau durch eine erneuerbare Alternative, wie etwa eine Wärmepumpe ersetzt. Er ist als Ergänzung zur BAFA-Förderung gedacht.
Achtung: Durch die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) können sie das KfW-Programm 167 nur noch bis zum 30.06.2021 bei der KfW beantragen. Ab dem 01.07. können Sie bei der KfW einen Antrag auf die Kredite und Zuschüsse der BEG stellen.

Übersicht Programm 167
Voraussetzung für die Kreditgewährung ist, dass Ihre bestehende Heizungsanlage mindestens 2 Jahre in Betrieb ist. Außerdem muss die Heizungsanlage, die Förderbedingungen für Zuschüsse aus dem Marktanreizprogramm zur “Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt” des BAFA erfüllen. Dies ist bei einer Wärmepumpe der Fall.
Merkmale | |
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Zielgruppe | alle, die eine Wohnimmobilie sanieren und eine Heizungsanlage auf Basis Erneuerbarer Energien errichten |
kombinierbar mit BAFA-Förderung | Ja |
zinsgünstiger Kredit | enthalten |
effektiver Jahreszins | 0,78% |
Zinsbindung | 10 Jahre |
tilgungsfreie Anlaufzeit | 1-2 Jahre |
Kreditlaufzeit | 4-10 Jahre |
Kredithöhe | bis 50.000€ pro Wohneinheit |
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