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Förderung und Finanzierung
Die Förderung von Luft-Wasser-Wärmepumpen in der Schweiz
Luft-Wasser-Wärmepumpen können Ihre durch Heizen bedingten CO2 Emissionen um bis zu 90% senken. Aus diesem Grund profitieren Käufer von Wärmepumpen auch von zahlreichen Fördermassnahmen. Als Privatperson ist es jedoch oft schwierig zu schätzen wie viel Förderung das eigene Vorhaben erhalten könnte. Wegatech schafft Abhilfe und stellt die einzelnen Förder- und Finanzierungshilfen kurz vor.
Einführung
Luft-Wasser-Wärmepumpen werden hauptsächlich durch das Gebäudeprogramm gefördert. Die Förderhöhe variiert jedoch von Kanton zu Kanton. Für Wärmepumpenboiler existiert zusätzlich das Förderprogramm Effi-Boiler. Wenn Sie keine Möglichkeit auf eine staatliche Förderung haben, können Sie durch das Programm MyClimate pro Wärmepumpe CHF 2000 Investitionszuschuss erhalten. In jedem Fall senkt eine Förderung Ihre Investitionskosten.
Effi-Boiler
Das Programm Effi-Boiler fördert den Ersatz von reinen Elektroboilern durch Wärmepumpenboiler mit 450 Franken pro Gerät. Es gilt aktuell für 20 Kantone der Schweiz.
In den Kantonen Zürich, Luzern, Obwalden, St. Gallen, Neuenburg und Jura kann keine Förderung in Anspruch genommen werden. St. Gallen fördert den Ersatz von Elektroboilern allerdings unabhängig mit CHF 1000 pro Gerät.
myclimate
myclimate unterstützt alle Hausbesitzer, die keine Möglichkeit haben für Ihre Wärmepumpe andere Fördergelder von Bund, Kanton oder Gemeinde zu erhalten mit CHF 2000 pro Wärmepumpe. Voraussetzung ist, dass Sie zum Zeitpunkt der Anmeldung noch keinen Auftrag zur Umsetzung Ihres Vorhabens erteilt haben. Ausserdem muss Ihre Wärmepumpe eine bestehende Öl- oder Gasheizung ersetzen und zukünftig als Hauptheizung fungieren.
Das Gebäudeprogramm
Im Gebäudebereich sind die Kantone für die Förderung von Wärmepumpen zuständig. Der Bund leistet lediglich Globalbeiträge an die Förderprogramme der Kantone. Das wichtigste Instrument in diesem Bereich ist das Gebäudeprogramm.
Das Gebäudeprogramm fördert Energieeffizienzmassnahmen wie die Nutzung von Abwärme, die Optimierung der Gebäudetechnik, sowie den Einsatz von erneuerbaren Energien. Unter anderem zählen hierzu auch Wärmepumpen. Die Höhe der Förderung, als auch die genauen Förderbedingungen, werden von den Kantonen individuell festgelegt. Allerdings müssen die Kantone die Vorgaben aus dem bundesweit geltenden “harmonisierten Fördermodell der Kantone (HFM 2015)” einhalten.
Um eine Förderung zu beantragen, reichen Sie Ihr Gesuch einfach bei der zuständigen Beratungsstelle Ihres Kantons ein. Häufig ist für eine Förderung der Nachweis des Wärmepumpen-System-Moduls erforderlich. Hat Ihre Wärmepumpe kein Wärmepumpen-System-Modul, reicht in manchen Fällen auch ein in der Schweiz gültiges internationales oder nationales Wärmepumpen-Gütesiegel und/oder eine Leistungsgarantie von EnergieSchweiz.
Was ist das Wärmepumpen-System-Modul (WPSM)?
Das Wärmepumpen-System-Modul ist ein Schweizer Standard für die Planung und Erstellung von Wärmepumpen-Anlagen bis ca. 15 kW Heizleistung. Ziel ist es Schnittstellenfragen bei der Planung und Installation zu vermeiden. Die Einzelkomponenten Wärmequelle, Wärmepumpe, Umwälzpumpe, Speicher, Hydraulik, Wärmeabgabesystem, Wassererwärmung und Steuerung werden als Gesamtsystem betrachtet, aufeinander abgestimmt und gemeinsam verbaut. Dies garantiert Anlagenbesitzern eine hohe Qualität und Anlageneffizienz. Haben Sie alle Kriterien des WPSM eingehalten, kann Ihre Anlage durch die unabhängige Fachkommission der FWS zertifiziert werden.
System-Komponenten Wärmepumpen-System-Modul (WPSM)
Förderung durch das Gebäudeprogramm in den einzelnen Kantonen
Die Fördermöglichkeiten im Rahmen des Gebäudeprogramms in den einzelnen Kantonen werden im folgenden kurz vorgestellt. Hierbei werden nur die Kantone berücksichtigt, in denen Wegatech derzeit Wärmepumpen installiert. Aktuell operieren wir vornehmlich in der Ostschweiz und sind daher in folgenden Kantonen tätig: Aargau, Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, Glarus, Graubünden, Sankt. Gallen, Schaffhausen, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich.
Die Kantone Aargau, Zug und Zürich bieten keine gesonderte Förderung für Luft-Wasser-Wärmepumpen im Rahmen des Gebäudeprogramms an. In Zürich und Teilen Graubündens ist es jedoch möglich über die ewz Förderbeiträge für Luft-Wasser-Wärmepumpen abzurufen.
Kanton Appenzell Ausserrhoden
Es werden elektrisch betriebene Luft-Wasser-Wärmepumpen bis 20 Kilowatt (kW) gefördert, welche als Hauptheizung in bestehenden Gebäuden eine Elektroheizung ersetzen. Ersetzt die Wärmepumpe eine Heizölheizung, muss sich das Gebäude in einer definitiv ausgeschiedenen Grundwasserschutzzone befinden. Die Förderung muss vor Installationsbeginn beantragt werden.
Massnahme | Förderhöhe |
---|---|
Luft-Wasser-Wärmepumpe bis 12,5 kW (EFH* bis 250 m²) | CHF 2.350 |
Luft-Wasser-Wärmepumpe über 12,5 kW | CHF 1.600 + CHF 60 pro kW |
Erstinstallation Wärmeverteilsystem bis 12,5 kW (EFH* bis 250 m²) | CHF 2.100 |
Erstinstallation Wärmeverteilsystem ab 12,5 kW | CHF 1.600 + CHF 40 pro kW |
*EFH= Einfamilienhaus
Mehr über die Förderung in Appenzell Ausserrhoden
Kanton Appenzell Innerrhoden
Appenzell Innerrhoden fördert elektrisch getriebene Luft-Wasser-Wärmepumpen als Hauptheizung in bestehenden Gebäuden sofern sie eine Heizöl (-), Erdgas( -) oder Elektroheizung ersetzen. Förderberechtigt sind nur Wärmepumpen bis 20 kW. Für größere Wärmepumpen werden die Beitragssätze auf Grund der vorhandenen Budgetmittel einzellfallweise festgelegt.
Massnahme | Förderhöhe |
---|---|
Luft-Wasser-Wärmepumpe | CHF 1.600 + CHF 60 pro kW |
Erstinstallation Wärmeverteilsystem | CHF 1.600 + CHF 40 pro kW |
Mehr über die Förderung in Appenzell Innerhoden
Kanton Glarus
Der Kanton Glarus fördert elektrisch betriebene Wärmepumpen, die als Hauptheizung in bestehenden Gebäuden eingesetzt werden. Die Wärmepumpe muss zudem eine Heizöl-, Erdgas-, oder Elektroheizung ersetzen. Das WPSM ist ebenfalls verpflichtend. Die maximale Förderhöhe für Luft-Wasser-Wärmepumpen liegt bei CHF 15.000.
Massnahme | Förderhöhe |
---|---|
Luft-Wasser-Wärmepumpe | CHF 4.000 |
Erstinstallation Wärmeverteilsystem | CHF 2.000 + CHF 100 pro kW |
Mehr über die Förderung in Glarus
Kanton Graubünden
In Graubünden können ebenfalls lediglich Luft-Wasser-Wärmepumpen in bestehenden Gebäuden einen Förderbeitrag erhalten. Die Installation einer Wärmepumpe im Neubau wird nicht gefördert. Eine weitere Förderbedingung ist eine Jahresmitteltemperatur von mehr als 7.3 °C am Installationsstandort. Für bivalente Wärmepumpen gilt diese Maßgabe jedoch nicht. Hier muss lediglich ein COP grösser oder gleich 3,1 nachgewiesen werden.
Massnahme | Förderhöhe |
---|---|
Luft-Wasser-Wärmepumpe bis 250 m² EBF* | CHF 3.500 |
Luft-Wasser-Wärmepumpe ab 250 m² EBF | CHF 14 pro m² EBF |
Wärmeverteilsystem bis 250 m² EBF* | CHF 5.000 |
Wärmeverteilsystem ab 250 m² EBF* | CHF 20 pro m² EBF |
*EBF= Energiebezugsfläche
Mehr über die Förderung in Graubünden
Kanton St. Gallen
St. Gallen möchte den Einsatz von energieeffizienten und leisen Wärmepumpen fördern. Es werden geräuscharme Wärmepumpen gefördert, die zentrale und dezentrale elektrische Widerstandsheizungen und fossile Heizungen (Heizöl, Gas oder Kohle) ersetzen. Für Wärmepumpen unter 15 kW muss das Wärmepumpen-System-Modul vorhanden sein. Grössere Anlagen müssen über internationale Gütesiegel und gewisse COP-Mindestwerte verfügen.
Massnahme | Förderhöhe |
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Luft-Wasser-Wärmepumpe für Heizung und Warmwasser bis 20 kW | CHF 2.800 |
Luft-Wasser-Wärmepumpe für Heizung und Warmwasser grösser 20 kW | CHF 1.600 + CHF 60 pro kW |
Mehr über die Förderung von Wärmepumpen in St. Gallen
Kanton Schwyz
Der Kanton Schwyz fördert die erneuerbare Wärmeerzeugung erst seit 2018. Luft-Wasser-Wärmepumpen, die in bestehenden Bauten eingesetzt werden und eine Heizöl-, Erdgas- oder Elektroheizung ersetzen, werden mit CHF 1600 pauschal und zusätzlichen CHF 60 je Kilowatt gefördert. Das Fördergesuch muss zwingend vor Baubeginn eingereicht werden.
Massnahme | Förderhöhe |
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Luft-Wasser-Wärmepumpe | CHF 1.600 + CHF 60 pro kW |
Erstinstallation Wärmeverteilsystem | CHF 1.600 + CHF 40 pro kW |
Mehr über die Förderung von Wärmepumpen in der Schwyz
Kantone Schaffhausen und Thurgau
Käufer von Luft-Wasser-Wärmepumpen erhalten einen einmaligen Investitionszuschuss. In Schaffhausen beträgt dieser Zuschuss CHF 3.000, in Thurgau sogar CHF 4.000. Ersetzt die Wärmepumpe keine Heizöl‐, Erdgas‐ oder Elektroheizung, so reduziert sich der Förderbeitrag um 50% des obigen Betrages. Um eine Förderung zu erhalten müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Das Gesuch muss vor Installationsbeginn eingereicht werden
- Die neu installierte Wärmepumpenanlage muss eine bestehende Heizung ersetzen
- Die neu installierte Wärmepumpenanlage muss als Hauptheizung eingesetzt werden
- Einsatz Elektromotor-Wärmepumpe
- Falls ein zertifiziertes Wärmepumpen‐System-Modul eingesetzt wird gilt: Der Förderbeitrag wird nach Vorliegen des Anlagezertifikates ausbezahlt.
- Falls kein zertifiziertes Wärmepumpen‐System-Modul eingesetzt wird gilt:
a) Die Wärmepumpe muss ein gültiges internationales oder nationales Wärmepumpen-Gütesiegel tragen . b) Dem Fördergesuch muss eine Leistungsgarantie von EnergieSchweiz beigelegt werden
c) Luft/Wasser-Wärmepumpen müssen einen Mindest-COP-Wert von 3.6 erreichen (bei A2/W35 gemäss EN 14511) - maximale Vorlauftemperatur 50 Grad
- Warmwasser muss an die neue Wärmeerzeugungsanlage angebunden werden, falls es nicht ganz oder teilweise mittels erneuerbarer Energie (Sonnenkollektoren, Wärmepumpenboiler etc.) aufbereitet wird
- Kumulierung mit GEAK und Minergie nicht möglich
Massnahme | Förderhöhe Thurgau | Förderhöhe Schaffhausen |
---|---|---|
Luft-Wasser-Wärmepumpe, die eine Heizöl-, -Erdgas-, oder Elektroheizung ersetzt | CHF 4.000 | CHF 3.000 |
Luft-Wasser-Wärmepumpe, die keine Heizöl-, -Erdgas-, oder Elektroheizung ersetzt | CHF 2.000 | CHF 1.500 |
Zusatzbeitrag hydraulische Wärmeverteilung* | CHF 4.000 | CHF 4.000 |
Bonus Gesamtenergieeffizienz* | CHF 3.000 | CHF 5.000 |
Mehr über die Förderung von Wärmepumpen in Schaffhausen
Mehr über die Förderung von Wärmepumpen in Thurgau
Kanton Uri
Der Kanton Uri fördert lediglich Luft-Wasser-Wärmepumpen, die eine Elektroheizung ersetzen. Es werden pauschal CHF 3.000 gewährt. Wärmepumpen mit einer Leistung größer 20 kW erhalten für jedes weitere Kilowatt zusätzlich CHF 60.
Massnahme | Förderhöhe |
---|---|
Luft-Wasser-Wärmepumpe bis 20 kW | CHF 3.000 |
Luft-Wasser-Wärmepumpe ab 20 kW | CHF 3.000 + CHF 60 pro zusätzliches kW |
Mehr über die Förderung von Wärmepumpen in Uri
EWZ Förderbeiträge in Zürich und Graubünden
Im Kanton Zürich und Teilen Graubündens fördert das Energieversorgungsunternehmen EWZ unabhängig vom Gebäudeprogramm die Installation von Luft-Wasser-Wärmepumpen. Der Förderbeitrag richtet sich nach den vermiedenen Treibhausgasemissionen (Fördersatz CHF 35 pro Tonne THG), beziehungsweise den nicht amortisierbaren Mehrkosten, sowie der Jahresarbeitszahl (JAZ).
Mehr über die EWZ Förderung in Zürich und Graubünden