Aktuelle Förderung von Wärmepumpen
Luft-Wasser-Wärmepumpen können Ihre durch Heizen bedingten CO2-Emissionen um bis zu 90 % senken. Aus diesem Grund profitieren Käufer*innen von Wärmepumpen auch von zahlreichen staatlichen Fördermaßnahmen. Als Privatperson ist es jedoch oft schwierig zu schätzen, wie viel Förderung die Installation der Wärmepumpe im eigenen Haus erhalten könnte. Wir schaffen Abhilfe und stellen die einzelnen Förder- und Finanzierungshilfen kurz vor.
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Einführung
Seit dem 1. Januar 2021 gilt für die Förderung einer Wärmepumpe die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Die BEG ist eine Förderung des Bundeswirtschaftsministeriums und die energetische Gebäudeförderung zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms. Die neue Bundesförderung vereint die Fördermaßnahmen von KfW und BAFA in einem neuen Gesetz. Die Anträge können aber dennoch bei der KfW und beim BAFA gestellt werden.
Seit dem 01.07.2021 können die Zuschüsse für die KfW Programme 151/152, 153 und 167 nicht mehr beantragt werden. Stattdessen steht der Wohngebäude Kredit 261,262 zur Verfügung. Das KfW-Programm 430, muss ab sofort beim BAFA beantragt werden. Die Art der Förderung durch die KfW Bank variiert von Programm zu Programm. Das Programm 261,262 vergibt einen zinsgünstigen Kredit mit Investitionszuschuss. Förderfähig sind neben Luft-Wasser-Wärmepumpen auch Grundwasser-, Sole- und Luft-Luft-Wärmepumpen. Dieser Ratgeber bezieht sich jedoch ausschließlich auf die Förderung von Luft-Wasser-Wärmepumpen, da wir davon überzeugt sind, dass diese für den Privatbereich oftmals die sinnvollste und unkomplizierteste Lösung darstellen.
Alternativ kann die Erneuerung der Heizungsanlage seit 2020 steuerlich abgesetzt werden. Dann ist es allerdings nicht mehr möglich, die BAFA-Förderung in Anspruch zu nehmen. Da das BAFA bis zu 40 % der Kosten für eine neue Heizungsanlage fördert und nur 20 % der Aufwendungen steuerlich abgesetzt werden können, ist es in der Regel vorteilhafter, die BAFA-Förderung zu nutzen.
BEG Förderung – bis zu 40% Investitionszuschuss (bei Antragstellung ab 15.08)
Beim Einbau einer Wärmepumpe im Altbau wird ein Zuschuss von 25 % der Investitionskosten durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gewährt. Ersetzen Sie eine funktionstüchtige Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung oder aber eine mehr als 20 Jahre alte Gasheizung durch eine Wärmepumpe, beträgt der Investitionszuschuss sogar 35 %. Voraussetzung ist, dass nach dem Heizungstausch nicht mehr mit fossilen Brennstoffen geheizt wird. Mit einem Wärmepumpenbonus von 5 %, der für Erd- und Grundwasser-Wärmepumpen sowie für Wärmepumpen mit Propan als Kältemittel gewährt wird, kann sich die Förderung auf maximal 40 % erhöhen. Hier ist jedoch zu beachten, dass durch die Erdarbeiten auch weitere Kosten anfallen. Die Förderanträge können beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden.
Welche Kosten Können Gefördert Werden?
Förderfähig sind die Anschaffungskosten, aber auch die Kosten für die Installation und Inbetriebnahme der Wärmepumpe. Das heißt Erdarbeiten zur Installation der Wärmepumpe oder aber Planungskosten können ebenfalls gefördert werden. Sogar die Entsorgung der alten Heizung ist Teil der Förderung. Im Details sind folgende Kosten förderfähig:
- Kosten für die Entsorgung eines alten Öl- oder Gastanks und Wiederherstellung der Außenanlagen bei erdbedeckten Tanks
- Ausbau alter Wärmeerzeuger, einschließlich Entsorgung (inklusive Schadstoffe und Sonderabfälle)
- Anschaffungskosten für die Wärmepumpe (Gerätepreis)
- Planungskosten
- Installationskosten (z.B. Erdarbeiten)
- Leistungen wie Inspektionen, Wartungen und Garantieverlängerungen (bis zum Ablauf des zweiten Kalenderjahrs nach Einreichen des Verwendungsnachweises, sofern deren Kosten bereits im Voraus beglichen wurden und per Rechnung nachgewiesen werden können)
Wärmepumpe KfW-Förderung
KfW-Förderung WOHngebäude 261,262
Die KfW bietet für Modernisierungsvorhaben den Kredit 261, 262, der eine Finanzierung zu günstigen Konditionen ermöglicht (Juli 2022 ab 0,01%). Der Kredit finanziert nicht direkt die Anschaffung einer Wärmepumpe, kann Sie aber finanziell unterstützen, wenn Sie Ihr Haus parallel zur Anschaffung der Wärmepumpe zu einem KfW-Effizienzhaus sanieren. Besonders interessant sind neben der Finanzierung zu günstigen Zinssätzen die Tilgungszuschüsse, die Sie bei Erreichen bestimmter KfW-Effizienzhaus-Standards erhalten. Der Tilgungszuschuss muss nicht zurückgezahlt werden. Es wird also ein Teil des Kredits erlassen. Je besser der Effizienzstandard, desto höher der Tilgungszuschuss. Durch die Fördermaßnahmen kann ohne viel Mehrkosten ein sehr energieeffizientes Haus errichtet oder saniert werden, wodurch sich der Energiebedarf deutlich reduziert.
KfW-Effizienzhaus-Standards
Wie diese Standards erreicht werden können und wie sich das auf die Höhe einer möglichen Förderung auswirkt, erfahren Sie im Artikel KfW-Effizienzhaus-Standards.
Seit Juli 2021 gelten zusätzlich neue EE-Klassen für Heizungen in KfW-Effizienzhäusern. In der Praxis bedeutet dies: Kann durch die neue Heizungsanlage mindestens 55 % des Energiebedarfs des Hauses gedeckt werden, gilt das Gebäude als besonders energieeffizient (EE) oder nachhaltig (NH). In diesen Fällen steigt sowohl die maximal förderfähige Summe, als auch der prozentuale Tilgungszuschuss.
Steuerliche Möglichkeiten bei Anschaffung einer Wärmepumpe
Seit Januar 2020 können energetische Sanierungsmöglichkeiten an Wohneigentum steuerlich geltend gemacht werden. Der Steuerbonus ist verfügbar, wenn der sanierte Wohnraum selbst genutzt wird und zugleich älter als 10 Jahre ist. Außerdem müssen die Sanierungsmaßnahmen in den nächsten 10 Jahren durchgeführt werden und vor dem 01.01.2030 abgeschlossen sein.
Als energetische Sanierungsmaßnahme gilt:
- die Wärmedämmung von Wänden
- Dämmung von Dachflächen oder Geschossdecken
- die Erneuerung der Fenster oder Außentüren
- die Erneuerung oder der Einbau einer Lüftungsanlage
- die Erneuerung einer Heizungsanlage
- der Einbau von digitalen Systemen zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung
- die Optimierung bestehender Heizungsanlagen.
Wird also eine bestehende Öl- oder Gasheizung erneuert und durch eine Wärmepumpe ersetzt, kann die Steuerermäßigung genutzt werden.
Höhe des Steuerbonus
Die Steuerermäßigung beträgt maximal 20 % der Aufwendungen. Insgesamt ist eine Ermäßigung von maximal 40.000 € möglich. Der Bonus wird über 3 Jahre verteilt. Im ersten Jahr können höchstens 7 % der Aufwendungen und im zweiten und dritten Jahr 6 % der Aufwendungen steuerlich geltend gemacht werden.
Haben Sie eine Frage zur Förderung? Zögern Sie nicht und schreiben Sie uns.
Regionale Förderungen
Einzelne Städte und Gemeinden bieten häufig zusätzliche Fördermöglichkeiten an. Informieren Sie sich daher immer auch über Fördermöglichkeiten in Ihrer Region.
STADT | FÖRDERGEGENSTAND | FÖRDERHÖHE |
Düsseldorf | Wärmepumpe | Bis 25kW: 3.000€; 30-50kW: 3.500€; Über 50kW: 4.000€ |
Düsseldorf | Gleichzeitiger Einbau PV-Anlage mit Batteriespeicher und Wärmepumpe | Die bewilligte Förderung des Düsseldorfer Förderprogramm (für Wärmepumpe, PV-Anlage, Batteriespeicher) erhöht sich um weitere 50 % im Bestand, und um 30 % in Neubauten |
Stuttgart | Wärmepumpe, Umrüstung zu Flächeheizungen | Bis 30kW:2.500€; 30-40kW:3.700€; 40-50kW:5.000€; +500€ Bonus für jeden beheizten Raum, welcher auf Flächenheizungen umgerüstet wird |
Münster | Wärmepumpe (für Austausch einer fossilbefeuerten Heizkessel/Nachtspeicheröfen mit einer Wärmepumpe) | 3.000€ |
Osnabrück | Wärmepumpen | Wird die Wärmepumpe von der BAFA gefördert, erhöht Osnabrück den Fördersatz um 10% |
Aachen | Heizungstausch einer alten Heizung gegen eine Wärmepumpe | 1500€ |
Kreis Düren | Heizungstausch einer alten Heizung gegen eine Wärmepumpe | 1.000€ |
Krefeld | Wärmepumpe | 2.000€ |
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