Energetische Sanierung – gesetzliche Pflichten, Kosten und Förderung


Über zwei Drittel des gesamten Energieverbrauchs in Haushalten entfällt auf die Heizung. Vor allem ältere Gebäude benötigen besonders viel Heizenergie. Die energetische Sanierung ist daher eine der wichtigsten Aufgaben, wenn Deutschland seine Klimaschutzziele erreichen möchte. Wir erklären, was zur energetischen Sanierung gehört, wann die Sanierung sinnvoll ist und mit welchen Kosten Sie rechnen müssen.

Was bedeutet der Begriff energetische Sanierung?

Eine energetische Sanierung minimiert den Energieverbrauch eines Gebäudes und bringt es durch bauliche Veränderungen energetisch auf den neuesten Stand. Das senkt die Heizkosten. Für Hausbesitzer*innen, aber auch für Mieter*innen. 

Typische Bestandteile einer energetischen Sanierung sind:

  • Dämmung der Fassade
  • Dämmung des Daches und/oder der obersten Geschossdecke
  • Austausch der Fenster und Türen
  • Einbau einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung
  • Erneuerung der Heizung

Das ist gesetzlich vorgeschrieben

Zeitpunkt der Sanierung

Ob Sie zur energetischen Sanierung verpflichtet sind, hängt davon ab, wann Ihr Haus gebaut wurde bzw. wann Sie das Gebäude erworben haben. Seit Februar 2002 ist die Einhaltung der Vorgaben der Energieeinsparverordnung (EnEV) für neue Ein- und Zweifamilienhäuser Pflicht. Besitzer*innen eines Ein- oder Zweifamilienhauses, die dieses schon vor diesem Stichtag bewohnen, müssen die Vorgaben der EnEV nicht einhalten. 

Erwerben Sie allerdings ein neues Gebäude, müssen Sie die Vorgaben der EnEV immer erfüllen. Die hierzu notwendige energetische Sanierung müssen Sie innerhalb von  2 Jahren nach der Eigentumsübernahme umsetzen.

EINHALTUNG DER ENEV VORGABEN PFLICHT

Besitzer eines Ein- bzw. Zweifamilienhauses, das mindestens seit dem 01. Februar 2002 selbst bewohnt wird

Nein

Übernahme eines Hauses durch Kauf Schenkung oder Erbe unabhängig vom Alter des Gebäudes

Ja

Häuser, die nach dem 01.02.2002 errichtet wurden

Ja

Ein- und Zweifamilienhäuser, die nach dem 01. Februar 2002 errichtet wurden, mussten die Anforderungen der EnEV ohnehin bereits beim Bau erfüllen. Daher müssen Sie als neuer Eigentümer hier in der Regel nur geringfügig sanieren. Erwerben Sie allerdings ein Haus, das vor 2002 gebaut wurde, sollten Sie die Vorgaben der EnEV unbedingt prüfen. 

Vorgaben der EnEV für die energetische Sanierung

  1. Tausch der Heizung nach 30 Jahren

Öl- und Gasheizungen, die bereits mehr als 30 Jahre in Betrieb sind, müssen ersetzt werden. Dies betrifft allerdings keine Niedertemperaturkessel oder Brennwertheizungen. Außerdem muss die Leistung der Heizung zwischen 4 und 400 kW betragen.

2. Dämmung der obersten Geschossdecke bzw. des Daches

Außerdem müssen Hauskäufer*innen die oberste Geschossdecke oder das Dach des Gebäudes dämmen. Diese Maßnahme ist effektiv und dabei verhältnismäßig kostengünstig. Eine Dämmung der gesamten Fassade oder der Tausch von Türen oder Fenstern ist nicht erforderlich.

3.Dämmung von Rohrleitungen in unbeheizten Räumen


Schließlich ist es auch verpflichtend, Rohrleitungen in unbeheizten Räumen zu dämmen. Dies betrifft alle Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen sowie Armaturen. Welche Dämmung hier genau erforderlich ist, ist in der EnEV nachzulesen.

Fazit

Erwerben Sie einen Altbau, müssen Sie sich immer mit den Vorgaben der EnEV auseinandersetzen und ggf. anfallende Kosten für die energetische Sanierung einplanen. Insgesamt sind die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen und Kosten aber überschaubar. Im Prinzip schreibt der Gesetzgeber nur einen absolut notwendigen Mindeststandard vor.

Besitzer*innen von Bestandsgebäuden älter als 2002 werden sogar komplett von der Pflicht ausgenommen. Aus Klimaschutzperspektive sind diese Regelungen nicht genug und führen nicht zu einer ausreichenden Sanierung des Bestands. Auch für Hausbesitzer*innen ist es meist sinnvoll mehr zu machen als gesetzlich vorgeschrieben.

In diesen Fälle lohnt sich die energetische Sanierung

Die energetische Sanierung eines Gebäudes kann die Heizkosten drastisch reduzieren und verbessert zudem die Klimabilanz des Gebäudes. In folgenden Situationen empfehlen wir, sich mit dem Thema energetische Sanierung auseinanderzusetzen:

  • das Gebäude wurde in den letzten 20 Jahren nicht saniert 
  • Heizung älter als 15-20 Jahre & nicht erneuerbar
  • Sie stellen fest, dass ihre Heizkosten kontinuierlich steigen bzw. Sie sind mit der Höhe Ihrer Heizkosten nicht zufrieden
  • Ihr Dach wurde in den letzten 40 Jahren nicht erneuert

Was gehört zur energetischen Sanierung?

In der Regel ist eine umfassende Sanierung des gesamten Gebäudes sinnvoll. Entscheiden Sie sich für die Durchführung von einzelnen Maßnahmen, sollten Sie diese auf das gesamte Gebäude abstimmen.

Schaubild der Energiesparpotenziale eines Hauses
Bestandteile der energetischen Sanierung

Einbau einer neuen Heizung

Alte Öl- und Gasheizungen müssen nach 30 Jahren im Betrieb verpflichtend ausgetauscht werden. Der Einbau einer neuen Heizung lohnt sich in den meisten Fällen jedoch schon deutlich früher. Sind Sie etwa unzufrieden mit der Höhe Ihrer Heizkosten oder wünschen sich eine Heizungsregelung, sollten Sie über den Heizungstausch nachdenken. Auch wenn Sie bemerken, dass Ihre Heizung viel Wärme an den Kellerraum abgibt, in dem Sie platziert ist, ist ein Tausch in der Regel sinnvoll. 

Dabei sollten Sie beachten, dass der Heizungstausch und die Dämmung der Außenhülle des Gebäudes möglichst gemeinsam durchgeführt werden sollten. Denn mit der Dämmung verringert sich der Heizwärmebedarf und sie müssen Ihre Heizung kleiner dimensionieren. Womöglich kommen dann auch andere Heizungstypen in Frage. 

Welche Heizung ist für die energetische Sanierung ideal?

EINSATZ

PREIS

ART

Gasbrennwertheizung

günstigste Wahl

fossil

Ölbrennwertheizungen

nicht empfehlenswert

€€

fossil

Solarthermie mit Gasbrennwertheizung

für ungedämmte Altbauten

€€

fossil & erneuerbar

Wärmepumpe

ideal für sanierte Gebäude

€€€ (Förderung möglich)

erneuerbar

Pelletheizung

Alternative zur Wärmepumpe bei viel verfügbarer Aufstellfläche

€€€

erneuerbar

Doch welche Heizung soll es sein? Im Idealfall wählen Sie bei der energetischen Sanierung ein erneuerbares Heizsystem, da diese staatlich gefördert werden, nicht von endlichen Rohstoffen abhängig sind und zudem die Umwelt schonen. 

Haben Sie ihr Haus gedämmt, ist eine Luft-Wasser-Wärmepumpe die beste Wahl. Diese entzieht der Umgebung mithilfe von Strom Wärme und ist ein sehr effizientes Heizsystem. Auch Pelletheizungen kommen als erneuerbares Heizsystem in Frage, allerdings ist hier viel Platz für die Lagerung der Hackschnitzel vonnöten und auch die Verwendung von Holz als Energielieferant ist fragwürdig.

Eine Solarthermieanlage in Kombination mit einer Gas-Brennwertheizung ist die Alternative, wenn Ihr Gebäude einen schlechten Dämmstandard aufweist und das Geld für die umfassende energetische Sanierung fehlt. Da Solarthermieanlagen den Wärmebedarf nicht vollständig decken können, werden sie von der fossilen Gas-Brennwertheizung ergänzt. 

Maßnahmen zur Wärmedämmung (Außenwände, Dach, Keller, oberste Geschossdecke)

Damit möglichst wenig erzeugte Heizwärme über die Außenhülle des Gebäudes an  die Umwelt abgegeben wird, ist eine gute Dämmung wichtig. Hierzu werden die Außenwände oder aber die oberste Geschossdecke bzw. das Dach mit entsprechenden Dämmmaterialien zusätzlich isoliert. Je dicker die aufgetragene Dämmschicht, desto größer ist der Effekt. Als Dämmmaterial kommt z.B. Holzwolle, Kork oder Styropor zum Einsatz, wobei organische Dämmstoffe wie Holzwolle und Kork die  umweltfreundlichere Alternative sind.

Beachten Sie, dass bei einer Dämmung der Außenwände auch die Fassade erneuert werden muss, was die Kosten deutlich erhöht.

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Austausch von Fenstern und Türen

Auch die Fenster und Türen zählen zur Außenhülle des Gebäudes und sollten bei der energetischen Sanierung berücksichtigt werden. Im Idealfall werden moderne Fenster mit Dreifachverglasung eingesetzt.

Es sollte allerdings darauf geachtet werden, die Fenster der übrigen Dämmung anzupassen. Tauschen Sie aus Kostengründen nur Fenster & Türen aus, kann es zu einer Taubildung an den Außenwänden kommen, da sich der Taupunkt verschiebt. 

Einbau einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung

Eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung tauscht die Raumluft in den Wohnräumen innerhalb weniger Stunden vollständig aus. Anders als beim normalen Lüften über die Fenster geht beim Luftaustausch deutlich weniger Wärme verloren, da die Wärme der Abluft auf die einströmende Außenluft übertragen wird. Die Anschaffung einer Lüftungsanlage kostet 4.000€ bis 10.000€ und ist somit relativ kostenintensiv. Auf lange Sicht lohnt sich die Investition jedoch allemal.

Neben den Heizkostenersparnissen hat die kontrollierte Wohnraumlüftung weitere Vorteile: durch den regelmäßigen Luftaustausch wird Schimmelbildung vermieden und bei hoher Leistung können auch Viren und andere Krankheitserreger frühzeitig abgeleitet werden.

Welche Kosten fallen für die energetische Sanierung an?

Die energetische Sanierung eines Gebäudes kostet je nach Auswahl der Maßnahmen zwischen 5.000€ und 50.000€. Haben Sie nur ein geringes Budget, kann die Dämmung der obersten Geschossdecke ein sinnvoller Einstieg sein. Bei mehr Budget sollten die Außenwände und Fenster angehen.

MAßNAHME

KOSTEN

Austausch der Heizungsanlage

6.000 € - 25.000 €

Dämmung der obersten Geschossdecke

1.000 € -3.000 €

Dämmung des Daches

2.000 € - 5.000 €

Dämmung der Außenwände

10.000 € - 40.000 €

Tausch von Fenstern und Türen

5.000 -10.000€

Einbau einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung

4.000€ - 10.000€

Was wird bei der energetischen Sanierung gefördert?

Bis 2050 möchte die Bundesregierung einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand. Damit das gelingt, müssen künftig deutlich mehr Bestandsgebäude saniert werden als bisher. Die gesetzlichen Vorschriften zur energetischen Sanierung sind noch recht locker. Statt per Gesetz möchte der Staat Hausbesitzer*innen eher über Anreize und Förderungen zur Sanierung motivieren und hat daher umfangreiche Förderprogramme beschlossen. 

Die wichtigste Förderung für die energetische Sanierung ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).

Die Dämmung des Daches, der Außenwände oder der Tausch von Fenster und Türen wird mit 15% der Investitionskosten bezuschusst. Lüftungsanlagen werden ebenfalls mit 15% der Kosten gefördert. Beim Austausch der Heizung haben Sie hingegen die Chance auf die höchsten Zuschüsse. Wer etwa seine mehr als 20 Jahre alte Gasheizung durch eine klimafreundliche Wärmepumpe ersetzt, bekommt bis zu 70 % der Investitionskosten zurück!

FÖRDERGEGENSTAND

FÖRDERHÖHE

Dämmung der Gebäudehülle

15 %

Anlagentechnik 

15 %

Heizungstausch

10 % - 40 %

Heizungsoptimierung

15 %

Auch auf lokaler Ebene sind Förderungen für die Sanierung und den Heizungstausch verfügbar. Informieren Sie sich daher immer, bevor Sie eine Sanierungsmaßnahme planen. Außerdem vergibt die KfW-Bank zinsgünstige Kredite zur Finanzierung der Investitionen. 

Hinweis: Die Inhalte des Artikels wurden nach sorgfältiger Recherche zusammengetragen. Trotzdem können sich die Gesetze stetig ändern. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Wegatech bezüglich der in diesem Dokument getroffenen Aussagen keine Haftung übernehmen kann.

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