EEG 2023 – Diese Änderungen bringt das Gesetz für Solaranlagen


Das EEG 2023 beinhaltet weitreichende Änderungen des Erneuerbare Energien Gesetz (EEG). Was für Solaranlagen gilt, erfahren Sie hier!

Photovoltaikanlagen auf Mehrfamilienhäusern

Überblick: die wichtigsten Änderungen des EEG 2023

  • Der Ausbau von Photovoltaikanlagen hat „überragendes öffentliches Interesse“
  • Bis 2030 soll 80 % des Stroms aus Erneuerbaren Energien stammen.
  • Die Ausbauziele für Solaranlagen werden angehoben. Es wird ein jährlicher Zubau von 22 GW angestrebt.
  •  2030 sollen insgesamt rund 215 Gigawatt Solar-Leistung in Deutschland installiert sein.
  • Die Degression der Vergütungssätze für die Einspeisevergütung werden bis Anfang 2024 ausgesetzt. Danach soll es eine halbjährliche Degression von einem Prozent geben.
  • Bei der Einspeisevergütung wird künftig zwischen Volleinspeiseanlagen und Überschusseinspeisung unterschieden. Volleinspeiseanlagen erhalten eine höhere Vergütung als Anlagen mit Eigenverbrauch.
  • Anlagen bis 30 kWp sind von der Einkommens- & Gewerbesteuer befreit.
  • Der Netzanschluss kleiner Solaranlagen bis 30 kWp soll vereinfacht werden.
  • Die 100 kW-Grenze beim Mieterstrom wurde aufgehoben.

EEG 2023 – Zeitlicher Ablauf

Im Zuge des Osterpakets wurden im April 2022 vom Bundeskabinett Reformansätze erarbeitet, um den Ausbau der Erneuerbaren Energien zu beschleunigen. Am 07. Juli wurden die Änderungsvorschläge im Bundestag debattiert und beschlossen. Am 08. Juli folgte dann die Zustimmung des Bundesrates. Einige der neuen Regelungen sind seit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt gültig, viele sind Anfang 2023 in Kraft getreten.

Präambel des GEG 2023

Das EEG 2023 misst dem Ausbau der Solarenergie einen deutlich höheren Stellenwert zu. So heißt es, dass die Errichtung von Erneuerbaren-Stromerzeugungsanlagen ein „überragendes öffentliches Interesse“ hat und „der öffentlichen Sicherheit“ dient. Der Ausbau müsse stetig, effizient und naturverträglich sein. 

Was zunächst floskelhaft klingt, kann die Realisierung von Solaranlagen deutlich vereinfachen. Gerade in Gerichtsprozessen kann, sollten die Formulierungen im Gesetz verankert werden, mit der hohen Bedeutung von Solarenergie argumentiert werden.

Auch das Ziel des EEG-2023 ist ambitioniert. Bis 2030 sollen 80 % des Stroms aus Erneuerbaren Energien erzeugt werden.

Angestrebter Zubaukorridor

Um diese ambitionierten Ziele zu erreichen, sieht das EEG einen deutlich höheren Zubaukorridor für Solaranlagen vor. Bis 2026 soll der Zubau schrittweise auf 22 GW angehoben werden. 2022 sollen 7 GW, 2023 9 GW, 2024 13 GW und 2025 dann schon 18 GW zugebaut werden.

Zubauplan für Photovoltaik in Deutschland
Zubauziele PV in GW

Die Anhebung des Zubaukorridors erfüllt eine Kernforderung der Branche. Bisher hatten die deutlich zu niedrigen Zubauziele für eine ständige Absenkung der Vergütungssätze gesorgt. Nun wurden nicht nur die Zubauziele nach oben korrigiert, auch die Absenkung der Einspeisevergütung wurde abgeschafft.

Von Januar bis Mai 2022 wurden 2,5 GW zugebaut. Das Ziel 7 GW in 2022 zuzubauen wäre somit noch realistisch. Allerdings ist die Branche bereits bei den aktuellen Zubauzahlen an der Kapazitätsgrenze. 

Änderungen bei der Einspeisevergütung

Bei der Einspeisevergütung sieht der aktuelle Entwurf des Gesetzes zwei entscheidende Änderungen vor. Die kontinuierliche Absenkung der Einspeisevergütung (Degression) wird bis Ende Januar 2024 ausgesetzt. Danach soll die Vergütung nur noch halbjährlich um 1 % gesenkt werden (nicht mehr atmend).

Neu ist außerdem, dass die Vergütung bei Anlagen, die den gesamten erzeugten Strom ins Stromnetz einspeisen (Volleinspeisung), höher ist als bei Anlagen, die den meisten Strom selbst nutzen und nur Überschüsse ins Netz einspeisen (Überschusseinspeisung). 

Dabei soll es erlaubt sein, eine Anlage zur Volleinspeisung und eine Anlage zum Eigenverbrauch auf einem Dach zu installieren. So muss nicht auf den Eigenverbrauch verzichtet werden. Dächer, die deutlich zu groß für den Eigenverbrauch sind, erhalten für den überschüssigen Solarstrom eine höhere Einspeisevergütung. Voraussetzung für diesen Split ist lediglich die Einrichtung einer gesonderten Messeinrichtung für beide Anlagen.

Außerdem soll es möglich sein, von der Volleinspeisung zur Überschusseinspeisung zu wechseln und umgekehrt. Zu beachten ist hierbei allerdings, dass für einen Wechsel technische Anpassungen an der Anlage erforderlich sind. Während bei der Volleinspeisung nur ein Einspeisezähler benötigt wird, verfügen Anlagen mit Überschusseinspeisung über einen Zweirichtungszähler.

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Vergütungssätze bei Volleinspeisung

Für die Volleinspeisung werden folgende Vergütungssätze gezahlt:

ANLAGENGRÖSSE

ANZULEGENDER WERT (DIREKTVERMARKTUNG)

FESTE EINSPEISEVERGÜTUNG

  bis 10 kWp

13,27 Cent

12,87 Cent

  bis 40 kWp

11,19 Cent

10,79 Cent

bis 100 kWp

11,19 Cent

10,79 Cent

bis 400 kWp

9,31 Cent

bis 1.000 kWp

8,02 Cent

-

Vergütungssätze bei Überschusseinspeisung (Eigenverbrauch)

Bei Überschusseinspeisung (Eigenverbrauch & lediglich Einspeisung von Überschüssen) gelten folgende Vergütungssätze:

ANLAGENGRÖSSE

ANZULEGENDER WERT (DIREKTVERMARKTUNG)

FESTE EINSPEISEVERGÜTUNG

  bis 10 kWp

8,51 Cent

8,11 Cent

  bis 40 kWp

7,43 Cent

7,03 Cent

bis 100 kWp

6,14 Cent

5,74 Cent

bis 1000 kWp

6,14 Cent

-

EEG-Umlage

Die EEG-Umlage wurde zum 01.07.2022 abgeschafft. Das heißt, alle Paragraphen im EEG, die die EEG-Umlage behandeln, sind seit dem 01.07.2022 ungültig. Das gilt für Neu- und Bestandsanlagen. Die EEG-Umlage wird jedoch nicht rückwirkend erstattet. Zukünftig soll die Förderung von Erneuerbaren Energien über den Bundeshaushalt finanziert werden.

Die 70 % Regelung

Die 70% Regelung, nach der kleine Anlagen bis 25 kWp keine Steuerungseinheit anschaffen müssen, wenn sie maximal 70% des erzeugten Stroms einspeisen, bleibt weiterhin erhalten.

Steuerliche Vereinfachungen

In einem Entschließungsantrag des Bundestages wurden zudem einige steuerliche Vereinfachungen für Solaranlagen beschlossen. So soll die Regelung kleine Solaranlagen von der Einkommens- und Gewerbesteuer befreien. Geplant ist, dass erst Anlagen ab 30 kWp Einkommens- und Gewerbesteuer zahlen müssen.

Netzanschluss

Der Netzanschluss stellt bisher einen erheblichen bürokratischen Aufwand bei der Installation einer Photovoltaikanlage dar und kann die Inbetriebnahme deutlich verzögern. Auch hier möchte die Ampel-Koalition nachbessern. Künftig soll der Netzbetreiber beim Anschluss von Anlagen unter 30 kWp nicht mehr anwesend sein müssen. Die Notwendigkeit, den Netzanschluss beim Netzbetreiber zu melden und auf dessen Anschlusszusage zu warten, bleibt jedoch bestehen.

Für die Einreichung des Netzanschlussbegehrens müssen Netzbetreiber künftig ein einheitliches Webportal anbieten. Damit würde der Aufwand für Installationsbetriebe bei der Anmeldung deutlich reduziert. Bisher haben die über 800 Netzbetreiber in Deutschland unterschiedliche Anmeldeverfahren. Teilweise ist sogar keine digitale Anmeldung möglich.

Mieterstrom

Gute Nachrichten für Mieterstromanlagen. Die 100 kW-Grenze für Mieterstrom wurde aufgehoben. Künftig können auch größere Anlagen vom Mieterstromzuschlag profitieren. Außerdem darf Mieterstrom bald auch von Dritten an Mieter geliefert werden und nicht mehr nur vom Anlagenbetreiber bzw. der Anlagenbetreiberin selbst. Schließlich müssen Photovoltaikanlagen, die an unterschiedlichen Anschlusspunkten betrieben werden, als Mieterstromanlagen nicht mehr vergütungsmäßig zusammengefasst werden.

Fazit zum EEG 2023

Das EEG 2023 beseitigt viele Hürden für den weiteren Ausbau der Solarenergie. Die lange überfällige Anpassung der Zubaukorridore und konstantere Einspeisevergütungen setzen deutliche Signale. 

Auch steuerliche und bürokratische Hürden bei der Realisierung einer Solaranlage wurden erfreulicherweise gesenkt. Die Befreiung kleiner Solaranlagen von der Einkommens- und Gewerbesteuer stellt eine klare Entlastung dar. Weiterhin kompliziert ist die umsatzsteuerliche Behandlung von Solaranlagen. Hier müssen sich Betreiber*innen nach wie vor zwischen Umsatzsteuerpflicht und Kleinunternehmerregelung entscheiden.

Bei der Anmeldung der Photovoltaikanlage gibt es ebenso Luft nach oben. So sollen die Netzbetreiber nun zwar einheitliche Webportale für die Anmeldung einrichten, dennoch ließe sich die Anmeldung über 800 verschiedene Netzbetreiber auch über eine zentrale Stelle bündeln. Kritsch zu bewerten ist außerdem, dass die 70 % Regelung, die die Einspeiseerlöse von kleinen Anlagenbesitzern schmälern kann, weiterhin nicht abgeschafft wurde. 

Die größte Hürde für den Solarausbau ist jedoch der Handwerkermangel. Hier wären ein spezieller Ausbildungspfad für Solarteure und eine überdurchschnittliche Bezahlung mögliche Lösungen. Doch selbst dann wird die Installation von 22 Gigawatt Photovoltaik jährlich wohl ein großer Kraftakt für die Branche.

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