Heizungstausch – Gesetzliche Vorgaben, Heizsysteme und Fördermöglichkeiten


Alte Heizungen verbrauchen viel Energie und treiben die Heizkosten in die Höhe. Das Gebäudeenergiegesetz regelt welche Heizungen angeschafft werden dürfen und wann ein Austausch der alten Heizung Pflicht ist. Doch auch unabhängig von der Gesetzeslage kann ein Heizungstausch lohnenswert sein. Wir erklären, wann Sie über einen Austausch nachdenken sollten bzw. müssen, welche Heizungen in Frage kommen und was Sie sonst noch beachten sollten.

Installation einer Wärmepumpe Altbau
Installation einer Wärmepumpe im Altbau durch Wegatech Handwerker.

Austauschpflicht nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) schrieb bisher lediglich vor, dass mehr als 30 Jahre alte Öl- oder Gasheizungen ersetzt werden müssen. Seit Anfang 2024 gilt jedoch eine Novelle des GEG, welches neue Regelungen beim Heizungstausch mit sich bringt:

GEG 2023

Heizungen, die mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen beheizt werden, müssen nach 30 Jahren ersetztwerden (vgl. §72 GEG). Die Austauschpflicht gilt nicht für Niedertemperatur-Heizkessel oder Brennwertkessel. Denn diese arbeiten bereits verhältnismäßig effizient und müssen nicht zwangsläufig ersetzt werden. Außerdem sind Heizungen kleiner 4 kW oder größer 400 kW ausgenommen. Auch Heizkessel für besondere Brennstoffe, Anlagen, die nur Warmwasser bereiten, Küchenherde und Heizgeräte, die hauptsächlich für einen Raum ausgelegt sind, werden nicht von der Pflicht erfasst. 

Sind Sie Eigentümer*in eines Ein- oder Zweifamilienhauses mit maximal 2 Wohnungen und bewohnen dieses bereits seit dem 01.02.2002 selbst, sind Sie ebenfalls von der Austauschpflicht ausgenommen. Wird das Eigentum allerdings später durch Kauf, Schenkung oder Erbe von einer anderen Person übernommen, besteht die Pflicht wieder und der/die neue Eigentümer*in hat zwei Jahre Zeit für den Austausch.

GEG-NOVELLE AB 2024

Reine Neubaugebiete

Ab dem 1.1.2024 muss in Neubaugebieten jede neu eingebaute Heizung mindestens 65% erneuerbare Energie nutzen.

Bestandsgebäude und sonstige Neubauten

Für Bestandsgebäude und Neubauten, die in Baulücken errichtet werden, gilt die Pflicht zu 65 % erneuerbaren Energien abhängig von der Gemeindegröße nach dem 30.06.2026 bzw. 30.06.2028. Für eine Übergangsfrist von fünf Jahren kann so außerhalb von Neubaugebieten noch eine Heizung eingebaut werden, die die 65% EE-Vorgabe nicht erfüllt.

Heizungsbestand

Bestehende Heizungen sind von den Regelungen nicht betroffen und können weiter genutzt werden. Auch wenn eine Reparatur ansteht, muss kein Heizungsaustausch erfolgen. Es gilt weiter die Pflicht zum Austausch nach 30 Jahren (siehe oben).

Zulässige Technologien beim Heizungstausch

Der Heizungstausch ist technologieoffen. Hausbesitzer*innen können zwischen verschiedenen Technologien und Lösungen wählen:

  • Anschluss an ein Wärmenetz
  • elektrische Wärmepumpe
  • Stromdirektheizung
  • Biomasseheizung
  • Hybridheizung (Kombination aus Erneuerbaren-Heizung und Gas- oder Ölkessel)
  • Heizung auf der Basis von Solarthermie und „H2-Ready“-Gasheizungen (Heizungen, die auf 100 Prozent Wasserstoff umrüstbar sind). Achtung: Hier muss allerdings ein rechtsverbindlicher Investitions- und Transformationsplan für eine entsprechende Wasserstoffinfrastruktur vor Ort vorliegen.
  • Auch jede hier nicht genannte Heizung auf der Grundlage von Erneuerbaren Energien bzw. eine Kombination unterschiedlicher Technologien ist erlaubt, hier muss jedoch ein Nachweis erbracht werden, dass diese mit zu min. 65 % erneuerbaren Energien betrieben wird.

Anmerkung: Wird ab dem 1.1.2024 eine Gas- oder Ölheizung eingebaut, muss diese ab dem Jahr 2029 stufenweise ansteigende Anteile von grünen Gasen oder Ölen nutzen:

  • 2029: mindestens 15 % EE-Anteil
  • 2035: mindestens 30 % EE-Anteil
  • 2040: mindestens 60 % EE-Anteil
  • ab 2045: 100 % EE-Anteil

Über eine allgemeine Härtefallregelung ist auf Antrag eine Ausnahme von der Pflicht zum Heizungstausch möglich.

So bestimmen Sie das Alter Ihrer Heizung

Möchten Sie das Alter Ihrer Heizung bestimmen, sollten Sie zunächst einen Blick auf das Typenschild Ihrer Heizung werfen, das sich direkt auf dem Heizkessel befindet. Wenn der Kessel gedämmt ist, ist das Typenschild jedoch oft nicht gut erkennbar. In diesem Fall können Sie auch die letzten Protokolle Ihres/Ihrer Schornsteinfeger*in auslesen. Ist auch das nicht möglich, sollten Sie einen Fachbetrieb bestellen, der das Alter und den Zustand Ihrer Heizung bestimmt.

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Wann ist ein früherer Austausch sinnvoll?

Meist ist es nicht ratsam, die gesetzliche Austauschpflicht abzuwarten, denn ineffiziente Heizungen schrauben die Heizkosten in die Höhe. Trifft einer dieser Faktoren zu, ist der Heizungstausch meist sinnvoll: 

  • die Heizung hat einen Defekt und es sind aufwendige Reparaturen notwendig
  • die Emissionswerte wie CO2 und Ruß sind zu hoch
  • Ihr Kellerraum ist sehr warm, da die Heizung viel Wärme an den Aufstellraum abgibt
  • Sie sanieren Ihr Gebäude umfassend (neue Dämmung, Fenster, Türen)
  • Wunsch nach Modernisierung (Heizungsregelung, niedrigeren Heizkosten)

Defekt der Heizung

Fällt Ihre Heizung aus oder es wird festgestellt, dass kostspielige Reparaturarbeiten nötig sind, um die Funktionstüchtigkeit der Heizung zu erhalten, ist ein Austausch der Heizung ratsam. Denn muss die Heizung in wenigen Jahren ohnehin aufgrund der gesetzlichen Austauschpflicht ersetzt werden, sind Investitionen in die alte Heizungsanlage häufig unwirtschaftlich.

Zu hohe Emissionswerte

Alle zwei Jahre ist eine Abgasüberprüfung der Heizungsanlage durch den/die Schornsteinfeger*in verpflichtend. Dabei kann es vorkommen, dass der Schornsteinfeger zu hohe Emissionswerte feststellt. Häufig wird dies nicht überraschend bemerkt, sondern schon bei vorigen Überprüfungen fällt auf, dass die Abgaswerte steigen und der Heizkessel schwächelt. Wenn der/die Schornsteinfeger*in Ihr Gerät sperrt, müssen Sie das Gerät innerhalb der gesetzlichen Frist austauschen.

Die Heizung gibt viel Wärme ab

Ist es am Aufstellort der Heizung sehr warm, deutet das darauf hin, dass die Heizung ineffizient arbeitet und viel Wärme an den Heizungsraum, statt an die Heizkörper abgibt. Auch hier sollte die Heizung ersetzt werden.

Sanierung des Gebäudes

Wird ein Gebäude umfassend saniert, wird häufig auch die alte Heizungsanlage gegen eine neue ausgetauscht. Denn ein Gebäude, das weniger Energie verbraucht, kommt auch mit einer Heizung mit weniger Heizleistung und höherer Effizienz aus. Manchmal hebt sich der Energiestandard des Gebäudes so stark, dass ein klimafreundliches Heizsystem wie eine Wärmepumpe eingebaut werden kann. Durch den Austausch der Heizung zusätzlich zur Sanierung der Gebäudehülle sinken die Heizkosten weiter.

Wunsch nach Modernisierung

Manchmal erfüllt die alte Heizung nicht mehr die Ansprüche der Bewohner*innen. Viele alte Heizungen lassen sich nicht mit Heizungsthermostaten und Smart Home Systemen kombinieren. So ist es mit alten Öl- und Gaskesseln oft nicht möglich, durch eine gezielte Regelung der Raumtemperatur Heizkosten zu sparen und den Wohnkomfort zu steigern. Auch allgemein hohe monatliche Heizkosten können den Wunsch nach Veränderung wecken.

Welches Heizsystem ist das Richtige für mein Haus?

Auch wenn keine Pflicht zur Wahl einer erneuerbaren Heizung besteht, ist der Umstieg durchaus sinnvoll, denn erneuerbare Energien schonen das Klima und sind oft sogar kostengünstiger. Mögliche erneuerbare Heizsysteme sind Wärmepumpen, Holzheizungen wie etwa Pelletheizungen und Solarthermieanlagen.

Solarthermieanlagen können den Heizwärmebedarf nicht vollständig decken, sondern müssen mit einer herkömmlichen Gas- oder Öl-Brennwertheizung kombiniert werden. Daher kommen sie vor allem in Frage, wenn wieder eine konventionelle Öl- oder Gasheizung angeschafft werden soll. Pelletheizungen können den Heizbedarf zwar vollständig decken, allerdings muss hierfür ein ausreichend großer Kellerraum zur Verfügung stehen.

Eine Luft-Wasser-Wärmepumpe hingegen ist platzsparend und unkompliziert, im Bestand allerdings nur wirtschaftlich, wenn das Haus über einen ausreichenden Dämmstandard verfügt. Haben Sie einen jährlichen Heizwärmebedarf bis 16 kW und eine Vorlauftemperatur von höchstens 50 Grad (auch an kalten Wintertagen), ist der Einbau einer Wärmepumpe in den meisten Fällen sinnvoll. Sie sollten die Eignung Ihres Hauses für die Installation einer Wärmepumpe hier jedoch stets durch einen Fachbetrieb prüfen lassen.

Tipp: hydraulischen Abgleich gleichzeitig mit dem Heizungstausch durchführen

Wird die Heizung ausgetauscht, lohnt es sich im gleichen Zug einen hydraulischen Abgleich durchzuführen. Bei diesem werden alle Druckverluste im Heizsystem aufeinander abgeglichen. So kann die Wärme wieder gleichmäßig im ganzen Haus verteilt werden und die Effizienz der Heizung steigt. Durch einen hydraulischen Abgleich kann der Energieverbrauch Ihrer Heizung um bis zu 25 % gesenkt werden.

Der richtige Zeitpunkt

Bei einem Defekt der alten Heizung wird den Besitzer*innen oft keine Wahl gelassen, wann die Heizung ersetzt werden soll. Können Sie den Zeitpunkt aber frei wählen, sollten Sie den Heizungstausch unbedingt im Sommer durchführen. Die Raumheizung ist dann ohnehin überflüssig und bei hohen Temperaturen sind wenige Tage ohne warmes Brauchwasser besser verkraftbar als im Winter.

Förderung für den Heizungstausch

Seit Anfang des Jahres gilt die Novelle der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), welche unter anderem die Förderung von Wärmepumpen und anderen klimafreundlichen Heizung neu regelt. Die neue Förderung (KfW Programm 458) setzt sich aus einer Grundförderung, einem Geschwindigkeitsbonus, einem Effizienz- und einem einkommensabhängigen Bonus zusammen. Je nach Heizungsart, Zeitpunkt des Austauschs und Haushaltseinkommen kann sich die Förderung so auf bis zu 85 % der Anschaffungskosten summieren. Der Fördersatz ist jedoch auf maximal 70 % begrenzt; die maximal förderfähige Summe liegt bei 30.000 €.

*sinkt ab 2029 auf 17 %; gilt nicht für Pelletheizungen, die als alleiniges Heizsystem eingebaut werden.

KFW-KREDIT 261,262 zur SANIERUNG

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet zusätzlich die Möglichkeit, bei der Sanierung von Wohngebäuden einen Kredit mit günstigem Zinssatz und Tilgungszuschuss zu erhalten. Die Sanierung kann den Heizungstausch sinnvoll begleiten. Konkret steht hierzu das KfW-Programm 261, 262 zur Verfügung. Ist der Heizungstausch Teil einer Sanierung zum KfW Effizienzhaus, wird je nach Erreichung des Effizienzhausstandards ein entsprechender Tilgungszuschuss gewährt.

Hinweis: Die Inhalte des Artikels wurden nach sorgfältiger Recherche zusammengetragen. Trotzdem können sich die Gesetze stetig ändern. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Wegatech bezüglich der in diesem Dokument getroffenen Aussagen keine Haftung übernehmen kann.

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