Ölheizung – Diese Förderung erhalten Sie beim Austausch


Ölheizungen sind besonders klimaschädlich und haben die höchsten C02-Emissionen pro erzeugter Kilowattstunde Wärme. Daher fördert der Bund den Tausch einer Ölheizung gegen ein klimafreundlicheres Heizsystem. Wir erklären, welche Förderung Sie erhalten und wie das Antragsverfahren abläuft.

Wie hoch ist die Förderung?

Durch die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes und die damit verbundene Anpassung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ändert sich die Förderung für den Einbau klimafreundlicher Heizungen ab 2024. Je nachdem, ob sie Ihre Ölheizung noch in 2023 oder in 2024 ersetzen haben Sie folgende Fördermöglichkeiten:

Förderhöhe in 2023

Der Austausch einer Ölheizung wird mit einer Prämie von 10 % der Investitionskosten gefördert. Diese wird auf die allgemeine Förderung für Ihre neue Heizung addiert. Die Förderung kann so bis zu 40 % der Investitionskosten erreichen. Ersetzen Sie Ihre Ölheizung durch eine Wärmepumpe, beträgt der Zuschuss 35 % der Investitionskosten. Handelt es sich um eine Erd-, Grundwasser- oder Abwasser-Wärmepumpe, kann die Förderung auf 40 % steigen. Gleiches gilt übrigens auch für Luft-Wasser-Wärmepumpen, bei denen Propan als Kältemittel zum Einsatz kommt.

Beim Einbau einer Biomasseheizung beträgt die Fördersumme lediglich 20 % der Kosten.

Da die Förderung je nach gewähltem Heizsystem sehr hoch ausfallen kann, ist sie bei Wohngebäuden auf 60.000 € pro Wohneinheit gedeckelt.

FörderHÖHE AB 2024

Ab 2024 wird die Bundesförderung für effiziente Gebäude angepasst. Für den Austausch einer Ölheizung gelten künftig folgende Fördersätze. Bedingung ist, dass die neue Heizung mit 65 % erneuerbaren Energien betrieben wird.

  • 30% Grundförderung für alle Wohn- und Nichtwohngebäude
  • 5 % Innovationsbonus, wenn die Wärmepumpe natürliche Kältemittel (z. B. Propan) oder Erdwärme, Wasser oder Abwasserwärme nutzt
  • 20 % Klima-Geschwindigkeitsbonus, wenn die fossile Heizung bis 2028 ersetzt wird (nur selbstgenutztes Eigentum)
  • 30% Bonus für Haushalte mit Einkommen bis zu 40.000 € (nur selbstgenutztes Eigentum)
  • Maximal 70 % Investitionskostenzuschuss
  • Die Förderfähigen Investitionskosten werden von 60.000 € auf 30.000 € halbiert

Folgende Heizungen sind zulässig

  • Anschluss an ein Wärmenetz
  • Elektrische Wärmepumpe
  • Stromdirektheizung
  • Biomasseheizung
  • Hybridheizung (Kombination aus Erneuerbaren-Heizung und Gas- oder Ölkessel)
  • Heizung auf der Basis von Solarthermie und „H2-Ready“-Gasheizungen (Heizungen, die auf 100 Prozent Wasserstoff umrüstbar sind)
    Achtung: Hier muss allerdings ein rechtsverbindlicher Investitions- und Transformationsplan für eine entsprechende Wasserstoffinfrastruktur vor Ort vorliegen.
  • Auch jede hier nicht genannte Heizung auf der Grundlage von Erneuerbaren Energien bzw. eine Kombination unterschiedlicher Technologien ist erlaubt, hier muss jedoch ein Nachweis erbracht werden, dass diese mit zu min. 65 % erneuerbaren Energien betrieben wird.

Auf welche Kosten kann die Prämie angerechnet werden?

Die Prämie wird auf die Anschaffungskosten, sowie auf die damit verbundenen Kosten für Installation und Inbetriebnahme gewährt. Kosten, die für Deinstallation und Entsorgung der alten Heizung anfallen, können ebenfalls auf die Prämie angerechnet werden. Grundsätzlich können alle Maßnahmen einbezogen werden, die im Zusammenhang mit der Anschaffung und Installation der neuen Heizung entstehen.

Wann muss ich den Förderantrag stellen?

Sie müssen die Förderung vor Vorhabensbeginn beantragen. Als Vorhabensbeginn zählt der Abschluss eines Lieferungs- und Leistungsvertrages. Das heißt, Sie müssen die Förderung beantragen, bevor Sie Ihren Installationsbetrieb mit der Umsetzung beauftragen.

Planungsleistungen dürfen allerdings bereits vor der Antragstellung erbracht werden. Damit die exakte Höhe Ihres Zuschusses ermittelt werden kann, sollten Sie sich vor Antragstellung einen Kostenvoranschlag für Ihre Heizung ausstellen lassen.

Ablauf der Antragstellung

1. Kostenvoranschlag vom Installationsbetrieb einholen

Im ersten Schritt nehmen Sie Kontakt zu einem Installationsbetrieb Ihrer Wahl auf und lassen sich einen individuellen Kostenvoranschlag für Ihre neue Heizung erstellen.

2. Förderantrag beim BAFA stellen

Anschließend können Sie Ihren Förderantrag bei der BAFA einreichen. Wir unterstützen Sie bei der Beantragung der Förderung und helfen Ihnen, die nötigen Unterlagen zusammenzustellen.

3. Förderung erhalten

Die Förderung wird Ihnen direkt auf Ihr Konto überwiesen.

Hinweis: Die Inhalte des Artikels wurden nach sorgfältiger Recherche zusammengetragen. Trotzdem können sich die Gesetze stetig ändern. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Wegatech bezüglich der in diesem Dokument getroffenen Aussagen keine Haftung übernehmen kann.

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