Förderung für erneuerbare Energien – BEG, KfW, regionale Förderprogramme


Die Installation erneuerbarer Energiesysteme wird von staatlicher Seite umfassend gefördert, beispielsweise durch die BEG-Förderung oder die KfW. Wie genau diese beiden Förderungen für erneuerbare Energien aussehen und warum sich auch regionale Förderprogramme lohnen, erfahren Sie hier.

Solateure von Wegatech installieren eine PV-Anlage auf einem Hausdach

Fördermöglichkeiten für erneuerbare Energien im Überblick

  • BEG-Förderung: 15 % bis 70 % Förderung für die energetische Sanierung sowie für den Einbau erneuerbarer Heizsysteme (Wärmepumpe, Biomasse etc.).
  • KfW-Kredit 270: Kredit zur Finanzierung von PV-Anlagen oder anderen Anlagen zur Strom- und Wärmeerzeugung.
  • Regionale Förderprogramme: Zuschuss von 100 € bis 300 € pro kWp/kWh beim Kauf einer PV-Anlage oder eines Stromspeichers.

Vorab: Was sind erneuerbare Energien?

Erneuerbare Energien sind in aller Munde und ein essenzieller Bestandteil, um die Energiewende in Deutschland voranzutreiben. Doch: Welche Energieformen zählen eigentlich zu den sogenannten „Erneuerbaren“? 

Die Antwort auf diese Frage ist eigentlich ganz simpel. Als erneuerbar gelten all jene Energieformen, die uns im menschlichen Zeithorizont quasi unerschöpflich zur Verfügung stehen. Dazu zählt vor allem die Energie der Sonne (welche übrigens auch für Windenergie verantwortlich ist), aber auch Energie aus Wasserkraft, Geothermie und Biomasse ist per Definition erneuerbar. Darüber hinaus wird auch grüner Wasserstoff als erneuerbarer Energieträger eingestuft, allerdings nur dann, wenn er zu 100 % aus Ökostrom gewonnen wird.

Welche Förderungen für erneuerbare Energien gibt es?

Erneuerbare Energien machen mittlerweile fast 50 % der Strom- und knapp 20 % der Wärmeerzeugung in Deutschland aus. Im Bereich der Stromerzeugung kommt der Großteil der erneuerbaren Energie dabei aus Windkraftanlagen sowie gewerblichen und privaten Solaranlagen. Beim Wärmesektor sind primär Wärmepumpen, Biomasseheizungen und solarthermische Anlagen für den steigenden Anteil der erneuerbaren Energien verantwortlich.

Auf erneuerbare Energien umsteigen und Förderung sichern


Entscheidend für den voranschreitenden Ausbau der erneuerbaren Energien sind dabei auch die staatlichen Förderprogramme, die beispielsweise den Kauf erneuerbarer Heizsysteme oder die energetische Sanierung von Häusern bezuschussen. Die wichtigsten Förderungen für erneuerbare Energien sind:

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Die wichtigste Förderung für erneuerbare Energien ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), welche bei der KfW beantragt wird. Die sogenannte BEG-Förderung umfasst einen breiten Katalog an Fördermaßnahmen, welcher sich vor allem auf die Förderung von energetischer Sanierung und den Heizungstausch fokussiert. Mit ersterer Maßnahme werden zwar nicht direkt erneuerbare Energien gefördert, allerdings können Hausbesitzer*innen durch Sanierungsmaßnahmen ihren Energieverbrauch signifikant senken. Die konkrete Förderung umfasst:

  • 15 % für die Dämmung der Gebäudehülle (Außenwände, Dachflächen, Geschossdecken, Bodenflächen)
  • 15 % für die Erneuerung von Fenstern, Außentüren, -toren
  • 15 % für den sommerlichen Wärmeschutz mit optimaler Tageslichtversorgung

Im Bereich der Heizungsanlagen ist die BEG-Förderung noch etwas umfangreicher, schließlich wird hier unmittelbar der Einbau erneuerbarer Energiesysteme gefördert. Konkret umfasst die BEG-Heizungsförderung die Anschaffung vollständiger Heizsysteme sowie Maßnahmen zur Heizungsoptimierung:

  • 30 % – 70 % für den Kauf einer neuen Heizung
  • 15 % für Maßnahmen zur Heizungsoptimierung
  • 50 % Heizungsoptimierung zur Emissionsminderung von Biomasseheizungen

Wie hoch die Förderung beim Heizungstausch genau ausfällt, hängt primär vom ausgewählten Heizsystem ab. Darüber hinaus gibt es noch verschiedene Boni, etwa für den Austausch einer fossilen Heizung oder den Einbau spezieller Wärmepumpen. Den maximal möglichen Fördersatz beim Kauf eines Heizsystems können Sie der folgenden Tabelle entnehmen:

HeizungsartZuschussKlima-Geschwindigkeit-Bonus*Effizienzbonus**Einkommensbonus***Max. Fördersatz
Wärmepumpe30 %20 %5 %30 %70 %
Biomasse30 %30 %60 %
Solarthermie30 %20 %30 %70 %
Wärmenetzanschluss30 %20 %30 %70 %
Brennstoffzellenheizung30 %20 %30 %70 %
Wasserstofffähige Heizung (Investitionsmehrausgaben)30 %20 %30 %70 %
Innovative Heizungstechnik30 %20 %30 %70 %

* Beim Austausch einer Ölheizung, Nachtspeicherheizung oder Gasheizung (älter als 20 Jahre), wird ab 2029 abgesenkt
** Beim Kauf einer Grundwasser-, Erd- oder Luft-Wasser-Wärmepumpe (Propan)
*** Der Bonus von 30 Prozentpunkten wird selbst nutzenden Eigentümer*innen mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 40 000 Euro für die selbstgenutzte Wohneinheit gewährt

Wie Sie sehen, werden vor allem alleinstehende Wärmepumpen oder hybride Systeme mit Wärmepumpe umfangreich gefördert. Das liegt daran, dass die Wärmepumpe aufgrund ihrer Flexibilität und guten Umweltbilanz von vielen Expert*innen und auch vonseiten des Gesetzgebers als größter Hoffnungsträger der privaten Wärmewende gesehen wird. Dementsprechend sollen alleine in diesem Jahr 500.000 neue Wärmepumpen in Deutschland installiert werden.

KfW Kredit 270

Das Programm 270 der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) richtet sich an alle Privatpersonen, Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen, die einen Förderkredit für Strom und Wärme benötigen. Konkret fördert die KfW mit ihrem Kredit 270 den Einbau von Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien (Photovoltaik, Windkraft, Wasserkraft) sowie Anlagen mit Kraft-Wärme-Kopplung, die Biomasse oder Geothermie als Energiequelle nutzen. Zudem bezuschusst der KfW 270 die Installation von stationären Batteriespeichern und zugehörigen Energiemanagementsystemen. 

Die Konditionen des Programm 270 mit dem Namen Erneuerbare Energien – Standard lauten dabei wie folgt:

  • Kredithöhe: bis zu 100 % der Anlagenkosten; bis zu 50 Mio. € pro Vorhaben
  • Zinssatz: ab 5,21 % effektiver Jahreszins (Stand: Dezember 2023)
  • Abrufzeitraum: Innerhalb der ersten 12 Monate; auch in Teilbeträgen möglich
  • Tilgung: 1 bis 4 tilgungsfreie Jahre möglich; danach vierteljährliche Ratenzahlungen
  • Laufzeit: Mindestlaufzeit von 2 Jahren

Gut zu wissen: Im Gegensatz zu anderen Programmen der KfW sind beim Kredit 270 keine Tilgungszuschüsse vorgesehen. 

Regionale Förderprogramme

Neben den bundesweiten Förderungen durch BAFA und KfW gibt es noch viele regional verfügbare Förderungen für den Einbau erneuerbarer Energien. So fördern etwa Großstädte wie München oder Köln den Kauf von PV-Anlagen und Stromspeichern mit bis zu 300 € pro Kilowatt Peak PV-Leistung bzw. pro Kilowattstunde Speicherkapazität. Dank dieser Förderungen können Hausbesitzer*innen nicht selten mehrere tausend Euro bei der Anschaffung einer privaten PV-Anlage sparen. Zudem lassen sich regionale Förderprogramme in der Regel mit den bundesweiten Förderungen der KfW kombinieren, wodurch gleich doppelt gespart werden kann. 

Auf erneuerbare Energien umsteigen und Förderung sichern

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