Gute Nachrichten für Reihenhausbesitzer*innen in NRW – Bauministerium präzisiert Runderlass für Solaranlagen und Wärmepumpen auf schmalen Grundstücken
Nach einer Klarstellung zum Runderlass des Bauministeriums NRW vom Dezember 2022 müssen Landesbauämter künftig Hausbesitzer*innen mit schmalem Grundstück eine Abweichung von der Landesbauordnung genehmigen, wenn sie eine Photovoltaikanlage oder Wärmepumpe installieren möchten. Üblicherweise müssen bei der Installation einer Photovoltaikanlage Mindestabstände zum Nachbargebäude eingehalten werden. In NRW galt bisher für Photovoltaikanlagen mit Modulen mit Außenseiten aus…