Haus mit Photovoltaik und Solarthermie auf dem Dach mit Blüten im Vordergrund
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Solarpaket 1 bringt viele Erleichterungen für den Solarausbau

Nach langer Uneinigkeit in der Ampel-Koalition gibt es nun sowohl beim Solarpaket 1 als auch beim Klimaschutzgesetz einen Konsens. Während der Wegfall der Sektorziele ein herber Schlag für verbindliche Klimaschutzvorgaben ist, bringt das Solarpaket viele Verbesserungen mit sich. Was sich konkret ändern soll, erfahren Sie hier. 

Wegfall der Sektorziele im Klimaschutzgesetz

Bisher wird die Verringerung der Emissionen in den Sektoren Verkehr, Strom und Wärme jährlich rückblickend bewertet. Verfehlte ein Sektor seine Ziele, musste nachgebessert werden. Insbesondere der Verkehrssektor war hier zuletzt ein Sorgenkind, weshalb sich die FDP und Verkehrsminister Wissing stark für eine Aufweichung der Sanktionen pro Sektor einsetzten. Die Einigung sieht nun vor, dass  die C02-Minderungsziele unangetastet bleiben. Künftig soll stattdessen entscheidend sein, ob die Emissionen über alle Sektoren hinweg eingehalten werden. Einzelne Sektoren müssen nicht zur Rechenschaft gezogen werden. Von Umweltverbänden wird diese Änderung stark kritisiert, da für erfolgreichen Klimaschutz alle Sektoren in wenigen Jahren CO2-neutral werden müssen.

Abkehr von Resilienzboni, dafür weniger Bürokratie

Das Solarpaket wurde überwiegend positiv aufgenommen, bringt es doch viele Erleichterungen für die Installation von Solaranlagen mit sich. Auch Wegatech begrüßt das Paket, da gerade im Bereich Bürokratieabbau wichtige Schritte unternommen werden. Insbesondere der Netzanschluss für Photovoltaikanlagen soll deutlich erleichtert werden. Damit sind kürzere Installationszeiten für private Solaranlagen realisierbar und die Energiewende kann beschleunigt werden. Auch die neue Option, mit dem Heimspeicher Netzstrom zu laden, ist ein großer Vorteil bei der Nutzung dynamischer Stromtarife.

Der wohl größte Streitpunkt des Pakets: die sogenannten Resilienzboni, die nun erstmal vom Tisch sind. Eigentlich sollten die geplanten Finanzhilfen heimischen Solar Produktionsstätten helfen, sich gegen Niedrigpreise aus dem Ausland zu behaupten. Durch die Abkehr von den Boni haben erste Unternehmen bereits Schließungen angekündigt. So stellte etwa der Solarkonzern Meyer Burger kürzlich seine Produktion im sächsischen Freiberg ein. 

Speicher dürfen auch Netzstrom laden

Solarspeicher sollen mit dem Solarpaket 1 künftig auch Netzstrom laden dürfen. Dabei soll der EEG-Vergütungsanspruch für die Einspeisung bestehen bleiben. Da Netzstrom deutlich mehr kostet als Strom aus der Solaranlage, klingt diese Neuerung zunächst wenig attraktiv.

In Kombination mit dynamischen Stromtarifen sieht das ganze jedoch anders aus. Dynamische Stromtarife bieten keinen Fixpreis pro Kilowattstunde, sondern liefern Strom zu variablen Preisen. So wird mit einem dynamischen Tarif gezielt Strom bezogen, wenn der Börsenstrompreis niedrig ist (z. B. Nachts). Mit einem Stromspeicher können Sie diesen günstig erworbenen Strom dann für Zeiten mit höherem Stromverbrauch zwischenspeichern. Auch Wegatech bietet dynamische Stromtarife in Kürze in Kombination mit unserem hauseigenen Energiemanager Wegahome an.

Netzanschluss soll einfacher werden

Wer eine Photovoltaikanlage installieren möchte, muss sich derzeit an die Netzanschlussbestimmungen seines lokalen Netzbetreibers halten. Mit der Verabschiedung des Solarpakets soll nun ein Prozess angestoßen werden, mit dem die Anschlussbedingungen bundesweit vereinheitlicht werden. 

Außerdem sollen kleine Photovoltaikanlagen (bis 30 kW) künftig vom vereinfachten Netzanschlussverfahren profitieren. Bisher sind diese nur bis zu einer Leistung von 10,8 kW möglich. Auch für Anlagen bis 100 kW soll es Erleichterungen geben. Damit können Solaranlagen künftig schneller installiert und in Betrieb genommen werden.

Repowering von Solarmodulen

Sie haben Ihre Solaranlage bereits seit einigen Jahren und möchten ein altes Modul durch ein leistungsstärkeres ersetzen? Sollte das Solarpaket wie geplant verabschiedet werden, können Sie das Modul künftig ersetzen und der Vergütungsanspruch für die Einspeisung geht auf das neue Modul über. Damit erhalten Sie weiterhin die bei der Installation Ihrer Anlage geltenden höheren Vergütungssätze.

Stecker-Solar-Geräte für Balkon und Garten

Kleine Stecker-Solaranlagen boomen. Gerade für Mieter*Innen sind sie eine Möglichkeit, mit wenig Aufwand die Energiewende in den eigenen vier Wänden in die Hand zu nehmen. Und in Zukunft soll die Installation von Stecker-Solar-Geräten noch einfacher werden. 

Mit dem Solarpaket 1 muss eine Stecker-Solaranlage nicht mehr beim Netzbetreiber, sondern nur noch bei der Bundesnetzagentur angemeldet und registriert werden. Außerdem sieht der Gesetzesentwurf vor, dass der Zähler bei der Inbetriebnahme vorübergehend auch rückwärts laufen darf. Damit können die Solarmodule nach dem Kauf direkt in Betrieb genommen werden und der Zählertausch durch den Netzbetreiber muss nicht abgewartet werden. 

Schließlich sind künftig auch größere Anlagen erlaubt. Bis zu 2 kW Modulleistung sind, sollte das Solarpaket 1 so verabschiedet werden, zulässig. Die Einspeisung am Wechselrichter muss jedoch auf 800 Watt begrenzt werden.

MIETERSTROM

Gerade auf Mehrfamilienhäusern sind bisher deutlich weniger Solaranlagen installiert als im Ein- oder Zweifamilienhaus. Grund hierfür waren in der Vergangenheit die oftmals hohen bürokratischen Hürden und Regularien. Mit dem Solarpaket 1 wird nun zusätzlich zum Mieterstrommodell das Konzept der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung eingeführt. Hierbei muss der Anlagenbetreiber nicht mehr Energieversorger mit allen dazugehörigen Pflichten sein. Der Prozess zur Umsetzung ist aber noch im Gange. 

Auch beim Mieterstrommodell soll es Vereinfachungen geben. Des Weiteren soll Mieterstrom auch gefördert werden, wenn sich die Solaranlage für die Versorgung von Mietern in Mehrfamilienhäusern auf Nebengebäuden (z. B. Garage) befinden. 

Grosse Dachanlagen

Gewerbliche Photovoltaikanlagen auf Dächern zwischen 40 und 750 Kilowatt Leistung sollen bald 1,5 Cent pro Kilowattstunde mehr Einspeisevergütung erhalten, womit auf die gestiegenen Baukosten in diesem Segment eingegangen wird.

Betreiber von Photovoltaikanlagen über 100 kWp mussten ihren Strom bisher über einen Direktvermarkter verkaufen. Künftig können Anlagen mit Eigenverbrauch ihren Reststrom auch ohne Vergütung ins Netz einspeisen.

Freiflächenanlagen

Aktuell gibt es Ausschreibungen für Freiflächenanlagen von bis zu 20 MW. Mit der geplanten Gesetzesänderung soll diese Grenze auf 50 MW angehoben werden, da sich bei großen Anlagen die Kosten zur Stromerzeugung weiter reduzieren. Zudem sollen landwirtschaftlich weniger ertragreiche Flächen für Photovoltaik zugelassen werden. Gleichzeitig müssen Freiflächenanlagen künftig „naturschutzfachliche Mindestkriterien” erfüllen. Damit wird der Zerstörung wertvoller Natur durch Photovoltaik in der Freifläche vorgebeugt.

Nachtrag: Das Solarpaket 1 wurde am 26.04. von Bundestag und Bundesrat beschlossen.

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