Einspeisevergütung für Photovoltaik 2024 – Die aktuelle Vergütung im Überblick


Die Einspeisevergütung ist eine staatliche Vergütung, die Sie für jede ins öffentliche Stromnetz eingespeiste Kilowattstunde Solarstrom erhalten. Wonach sich die Höhe der Einspeisevergütung richtet und ob sie für einen wirtschaftlichen Betrieb Ihrer Photovoltaikanlage ausreicht, erfahren Sie hier.

Die Einspeisevergütung im Jahr 2024

Mit dem von Bundestag und Bundesrat beschlossenen EEG-Novellierung wurden die Vergütungssätze für die Einspeisevergütung angepasst. Die neue Vergütung gilt, wenn die Anlage am 30.07.2022 oder später in Betrieb gegangen ist.

Zur Ermittlung der Vergütungshöhe wird zwischen Anlagen unterschieden, die vollständig ins Netz einspeisen (Volleinspeisung), und Anlagen, die einen Teil des Stroms selbst nutzen und lediglich Überschüsse ins Netz leiten (Überschusseinspeisung). Für kleine Anlagen auf dem Einfamilienhaus lohnt sich durch die hohen Strompreise das Modell der Überschusseinspeisung. Wird die feste Einspeisevergütung gewählt, beträgt die Vergütung für kleine Photovoltaikanlagen (bis 10 kWp) 8,11 Cent pro Kilowattstunde.

ÜBERSCHUSSEINSPEISUNG

ANLAGENGRÖSSE

ANZULEGENDER WERT (DIREKTVERMARKTUNG)

FESTE EINSPEISEVERGÜTUNG

  bis 10 kWp

8,51 Cent

8,11 Cent

  bis 40 kWp

7,43 Cent

7,03 Cent

bis 100 kWp

6,14 Cent

5,74 Cent

bis 1000 kWp

6,14 Cent

-

VollEinspeisung

ANLAGENGRÖSSE

ANZULEGENDER WERT (DIREKTVERMARKTUNG)

FESTE EINSPEISEVERGÜTUNG

  bis 10 kWp

13,27 Cent

12,87 Cent

  bis 40 kWp

11,19 Cent

10,79 Cent

bis 100 kWp

11,19 Cent

10,79 Cent

bis 400 kWp

9,31 Cent

bis 1.000 kWp

8,02 Cent

-

Die aktuellen monatlichen Sätze der Einspeisevergütung werden regelmäßig auf den Seiten der Bundesnetzagentur veröffentlicht.

Aktuelle Vergütungssätze einsehen

So bestimmt sich die Höhe der Einspeisevergütung

Das Gesetz unterscheidet nach Zeitpunkt der Inbetriebnahme, Größe und Typ der erneuerbaren Anlage. Je nach Anlage wird dann ein spezifischer Vergütungssatz für 20 Jahre festgeschrieben. Die monatliche Absenkung (Degression) der Einspeisevergütung wurde mit dem Beschluss des Osterpakets bis Ende Januar 2024 ausgesetzt. Seit Februar 2024 gilt eine halbjährliche Degression (Absenkung der Vergütungssätze) um 1 %. Daher sind die Vergütungssätze aktuell bis Ende Juli 2024 konstant und werden anschließend erneut um 1 % abgesenkt.

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Entwicklung der Einspeisevergütung seit 2000

Die Einspeisevergütung für Photovoltaik existiert seit Inkrafttreten des Erneuerbaren Energien Gesetzes im Jahr 2000. Bereits zuvor wurde Strom aus erneuerbaren Energien durch das Einspeisegesetz vergütet. Dieses schrieb vor, dass Strom aus erneuerbaren Energien von den Netzbetreibern abgenommen werden musste. Die Vergütungssätze waren allerdings ziemlich niedrig und variierten von Netzbetreiber zu Netzbetreiber. Erst das EEG brachte eine flächendeckende, kostendeckende Einspeisevergütung, gestaffelt nach Energiequelle und Anlagengröße.

Entwicklung der Einspeisevergütung von 2000 bis 2024
Entwicklung der festen Einspeisevergütung in Deutschland 2005-2024 für Anlagen bis 10 kWp

Aufgrund von Massenproduktion und Entwicklungsfortschritten sind die Kosten für die Erzeugung von Photovoltaikstrom in den letzten Jahren kontinuierlich gesunken. Die Höhe der Einspeisevergütung orientiert sich stets an der Höhe der Stromgestehungskosten, also die Kosten für die Erzeugung einer Kilowattstunde Photovoltaikstrom. Da die Stromgestehungskosten gefallen sind, ist auch die Einspeisevergütung gesunken. Betrug sie 2004 noch knapp 60 Cent, so liegt sie aktuell bei ca. 8,11 Cent für kleine Hausdachanlagen bis 10 kWp.

Entwicklung der Einspeisevergütung für Anlagen bis 10 kWp

JAHR


EINSPEISEVERGÜTUNG IN CT/KWH

2004

57,40

2005

54,53

2006

51,80

2007

49,21

2008

46,75

2009

43,01

2010

39, 14

2011

28,74

2012

24,43

2013

17,02

2014

13,68

2015

12,56

2016

12,31

2017

12,20

2018

11,59

2019

9,97

2020

8,32

2021

6,93

2022

8,2 

2023

8,2 

2024

8,11 (bis 31.07.24)

Quellen: BDEW, BSW Solar

Reicht die Einspeisevergütung noch?

Da die Einspeisevergütung in den letzten Jahren kontinuierlich gesenkt wurde, stellt sich vielfach die Frage, ob sie zum wirtschaftlichen Betrieb einer Photovoltaikanlage noch ausreicht. Grundsätzlich ist die Höhe der Einspeisevergütung etwa so gewählt, dass Sie mit ihr alle Kosten zur Erzeugung Ihres Solarstroms decken können. Dies ist auch noch heute der Fall.

Zunehmend attraktiv wird jedoch der Eigenverbrauch von selbsterzeugtem Solarstrom. Denn während Sie bei der Einspeisung Ihres Solarstroms lediglich Ihre Kosten decken und eventuell einen kleinen Gewinn machen, sparen Sie bei jeder Kilowattstunde Solarstrom, die Sie selbst erzeugen. Dies ist durch die hohen Preise für Haushaltsstrom begründet, die aktuell bei durchschnittlich 32 ct/kWh liegen. Die Erzeugung einer kWh Solarstrom kostet Sie aber lediglich etwa 11 – 13 Cent. Sie sparen somit die gesamte Differenz, also ca. 20 ct/kWh. Dennoch ist es meist nicht möglich, den gesamten erzeugten Strom selbst zu verbrauchen. Ein Stromspeicher kann Ihren tagsüber erzeugten Solarstrom zwar für die Abend- und Nachtstunden zwischenspeichern, 100 % Eigenverbrauch ist jedoch auch hier schwer zu erreichen. Durch die Einspeisevergütung müssen Sie den überschüssig erzeugten Strom, nicht verschenken, sondern erhalten eine kostendeckende Vergütung.

Hinweis: Die Inhalte des Artikels wurden nach sorgfältiger Recherche zusammengetragen. Trotzdem können sich die Gesetze stetig ändern. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Wegatech bezüglich der in diesem Dokument getroffenen Aussagen keine Haftung übernehmen kann.

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