KfW 297, 298 – Der Kredit für klimafreundliche Neubauten


Der KfW Kredit 297, 298 ermöglicht die zinsgünstige Baufinanzierung oder den Erstkauf von klimafreundlichen Häusern und Wohnungen. Welche Kreditkonditionen aktuell gelten und welche Voraussetzungen für die Kreditvergabe erfüllt sein müssen, erfahren Sie hier. 

Neubau vor blauem Himmel mit Garten im Vordergrund

Überblick – alles Wichtige zum KfW 297, 298

  • ab 2,59 % effektiver Jahreszins
  • bis zu 150.000 € je Wohneinheit
  • Für Neubau und Erstkauf
  • KfW 297: Eigentümer*innen, die das Gebäude selbst nutzen 
  • KfW 298: Unternehmen und andere Investoren

Wer kann den Kredit nutzen?

Das KfW-Programm 297, 298 ist sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen verfügbar. Auch andere Investoren können den Kredit nutzen. Damit steht das Programm einer breiten Zielgruppe offen und fördert den klimafreundlichen Neubau fast jeder Art. Im Detail sind folgende Interessengruppen antragsberechtigt: 

  • Privatpersonen
  • Wohneigentums­gemeinschaften
  • Einzelunternehmer*innen und Freiberufler*innen
  • Unternehmen 
  • Vermieter*innen
  • alle juristischen Personen des Privat­rechts ( z. B. Wohnungs­bau­genossen­schaften)
  • Körperschaften und Anstalten des öffent­lichen Rechts (z. B. Kammern oder Verbände)
  • Soziale Organisationen und Vereine

KfW 297 oder KfW 298?

Wird das Gebäude, für das Sie den Kredit möchten, selbst genutzt, beantragen Sie KfW 297. Möchten Sie das Gebäude hingegen vermieten oder verkaufen, handelt es sich um das Programm KfW 298.

Selbstnutzung → KfW 297
Vermietung oder Verkauf → KfW 298

Förderstufen des KfW-Programms 297, 298

Der Kredit kann abgerufen werden, wenn das Gebäude die Anforderungen der Stufe „Klimafreundliches Wohngebäude“ oder die höhere Stufe „Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG“ erreicht. Diese sind wie folgt definiert: 

Klimafreundliches Wohngebäude

  • KfW 40 
  • So wenig C02-Ausstoß, dass die An­forderung an die Treibhaus­gas­emissionen des „Qualitäts­siegels Nachhaltiges Gebäude Plus“ (QNG-PLUS) erfüllt werden*
  • Keine Öl-, Gas- oder Biomasseheizung

*max. 24 kg CO2 Äqu./m² a

Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG

  • KfW 40 
  • „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude Plus“ (QNG-PLUS) oder „Qualitäts­siegel Nach­haltiges Gebäude Premium (QNG-PREMIUM)“ werden erfüllt und es gibt eine Bestätigung durch ein Nachhaltigkeitszertifikat
  • Keine Öl-, Gas- oder Biomasseheizung

Exkurs: Was ist das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG)?

Das Siegel ist ein staatliches Qualitätssiegel für Häuser, das durch das Bauministerium definiert wird. Damit das Siegel vergeben wird, muss das Gebäude besondere Anforderungen an die ökologische, soziokulturelle und ökonomische Qualität erfüllen. Dies ist nach dem Bau durch eine Prüfung von einer unabhängigen Stelle nachzuweisen.

Eine Voraussetzung für QNG ist eine Zertifizierung mit einem registrierten Bewertungssystem für nachhaltiges Bauen. Welche Anforderungen im Detail gelten, können Sie hier nachlesen.

Kreditkonditionen des KfW 297, 298

Höhe

Wie viel Geld Sie durch das Programm 297,298 erhalten können, hängt davon ab, wie nachhaltig das Gebäude ist, für das der Kredit in Anspruch genommen wird. Wird die Stufe „Klimafreundliches Wohngebäude“ erreicht, sind bis zu 100.000 € Kredit möglich, bei der Stufe „Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG“ kann sogar ein Kreditvolumen von 150.000 € abgerufen werden. 

Laufzeit

Die Kreditlaufzeit beträgt zwischen 4 und 35 Jahren.

Zinssatz

Es kann zwischen einem Endfälligen Darlehen und einem Annuitätendarlehen gewählt werden. 

Annuitätendarlehen

Entscheiden Sie sich für ein Annuitätendarlehen, haben Sie tilgungsfreie Anlaufjahre, in denen Sie nur Zinsen zahlen. Danach zahlen Sie jeden Monat den gleichen Betrag. Dieser setzt sich aus Tilgung und Zinsen zusammen, wobei in den Anfangsjahren deutlich mehr Zinsen zu zahlen sind und kurz vor Auslaufen des Darlehens mehr getilgt werden kann.

Das Annuitätendarlehen ist ab einem Zins von 2,59 % verfügbar (effektiver Jahreszins). Ab einer Laufzeit von 11 Jahren steigt der Zins auf 2,98 % und ab einer Laufzeit von 26 Jahren auf 3,05 %. Je nach Kreditlaufzeit sind 1 bis 5 tilgungsfreie Anlaufjahre möglich.

Endfälliges Darlehen

Bei einem endfälligen Darlehen ist die Kreditsumme, wie der Name schon sagt, erst am Ende der Kreditlaufzeit fällig. Dann muss sie jedoch in einem entrichtet werden. Während der Laufzeit werden hingegen nur Zinsen gezahlt.

Das endfällige Darlehen kann bei einem Zinssatz von 3,08 % (effektiver Jahreszins) gewählt werden.

So beantragen Sie den Kredit KfW 297, 298

1. Expert*in für Nachhaltigkeit und Energieeffizienz beauftragen

Im ersten Schritt müssen Sie ein*e Expert*in für Energie­effizienz oder ein*e Berater*in für Nachhaltigkeit (nur für „Klima­freund­liches Wohn­gebäude – mit QNG“) beauftragen. Diese erstellt eine „Bestätigung zum Antrag“ (BzA) für Sie. Die Bestätigung benötigen Sie für die Beantragung des Kredites.

2. Hausbank oder andere Bank kontaktieren und Kredit beantragen

Ist der erste Schritt erledigt, können Sie sich an Ihre Hausbank oder eine andere Bank Ihrer Wahl wenden. Hier erhalten Sie eine Beratung und beantragen anschließend Ihren Kredit.

Tipp: Lassen Sie das Gespräch auf einem KfW-Formular dokumentieren, können Sie schon vor der Kreditzusage erste Liefer- und Leistungs­verträge abschließen und den Bau beauf­tragen (nur beim Bau, nicht beim Kauf).

3. Kreditzusage und Abschluss

Ihre Kreditzusage ist da? Jetzt können Sie den Kredit final abschließen und mit der Beauftragung und Umsetzung des Vorhabens starten.

4. Nach dem Bau / Kauf: Bestätigung einreichen

Ist der Bau bzw. Kauf abgeschlossen, müssen Sie schließlich noch  „Bestätigung nach Durch­führung“ (BnD) bei Ihrer Bank einreichen.

Hinweis: Die Inhalte des Artikels wurden nach sorgfältiger Recherche zusammengetragen. Trotzdem können sich die Gesetze stetig ändern. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Wegatech bezüglich der in diesem Dokument getroffenen Aussagen keine Haftung übernehmen kann.

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