KfW 261, 262 – Der Kredit für energieeffizientes Bauen und Sanieren
NADINE KÜMPEL
AKTUALISIERT AM: 20.04.2022
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AKTUALISIERT AM: 20.04.2022
Sie möchten ein KfW-Effizienzhaus bauen, kaufen oder ein Gebäude zum Effizienzhaus sanieren? Dann bietet ihnen das Förderprogramm KfW 261 , 262 einen zinsgünstigen Kredit ab 1,97% effektiver Jahreszins. Auch Einzelmaßnahmen wie der Ersatz einer Ölheizung durch eine Wärmepumpe werden gefördert.
Hinweis: Neubauten können seit dem 21.04.2022 nur gefördert werden, wenn sie die Effizienzhaus-Stufe 40 mit Nachhaltigkeits-Klasse erreichen.

Diese Themen erwarten Sie:
Der neue Kredit des BEG für KfW-Effizienzhäuser
Der KfW-Kredit Wohngebäude 261 / 262 ist Bestandteil der Bundesförderung für Effiziente Gebäude (BEG) und löst die Kredite KfW 151/152, 152 und 167 ab, die zuvor die Errichtung eines KfW-Effizienzhauses gefördert hatten. Die Förderung wird über die KfW abgewickelt auch dort beantragt werden.
Was wird gefördert?
Gefördert wird die Sanierung, der Neubau oder des Kauf eines neuen bzw. sanierten KfW-Effizienzhauses. Außerdem werden auch einzelne energetische Maßnahmen bei Bestandsgebäuden gefördert.
Bau und Kauf eines Effizienzhauses (ehemals KfW 153)
Die Regierung hat im Frühjahr 2022 für die Neubauförderung 1 Milliarde Euro zusätzlich zur Verfügung gestellt. Dieser Betrag ist bereits wieder ausgeschöpft. Die Neubauförderung wird daher bis Ende des Jahres im Programm EH40-Nachhaltigkeit (EH40-NH) mit anspruchsvolleren Konditionen fortgeführt. Die Förderung ist dann nur noch in Kombination mit dem Qualitätssiegel für nachhaltiges Bauen (QNG) möglich. Ab 2023 soll die Neubau-Förderung dann in ein neues umfassendes Programm mit dem Titel „Klimafreundliches Bauen“ übergehen. Dieses soll das Qualitätssiegel für nachhaltiges Bauen weiter entwickeln und auch Emissionen während der Lebensdauer eines Gebäudes berücksichtigen. Die Details des Programms müssen allerdings noch erarbeitet werden.
Doch welche Kosten können gefördert werden? Beim Bau eines neuen Effizienzhauses können die Bau- und Baunebenkosten (ohne Grundstückskosten) gefördert werden. Im Fall des Kaufs einer Immobilie wird der Kaufpreis gefördert. Die Grundstückskosten sind hier ebenfalls ausgenommen.
Sanierung zum KfW-Effizienzhaus (vormals KfW 151/152)
Neben dem Bau eines Effizienzhauses ist auch die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus förderfähig. Hierbei werden alle energetischen Maßnahmen gefördert, die zur Erreichung einer Effizienzhaus-Stufe führen. Inbegriffen sind hierbei auch Baunebenkosten und Wiederherstellungskosten. Zu beachten ist, dass nur Bestandsgebäude gefördert werden, die mindestens 5 Jahre alt sind.
Ein Sonderfall besteht, wenn Sie eine frisch sanierte Immobilie kaufen. Hier können die Kosten der Sanierung ebenfalls gefördert werden, wenn diese gesondert im Kaufvertrag ausgewiesen werden.
Einzelne energetische Maßnahmen bei Bestandsgebäuden
Schließlich können Sie auch, wenn Sie keine Effizienzhaus-Stufe anstreben, eine Förderung für Energetische Einzelmaßnahmen wie etwa der Erneuerung der Heizungsanlage erhalten. Hierbei wird ein Kredit inklusive Tilgungszuschuss gewährt, wenn alle notwendigen technischen Voraussetzungen erfüllt sind.
Mögliche Einzelmaßnahmen:
- Wände, Dachflächen, Keller- und Geschossdecken dämmen
- Fenster und Außentüren einbauen oder erneuern
- Sommerlichen Wärmeschutz einbauen oder erneuern
- Heizungsanlage erneuern und optimieren (z.B Einbau einer Wärmepumpe)
- Lüftungsanlagen einbauen
- Digitale Systeme einbauen, die den Energieverbrauch optimieren oder technische Anlagen smart steuerbar machen
Umwidmung von Nichtwohnfläche in Wohnfläche
Schließlich fördert der KfW-Kredit 261 auch die Umwandlung von Nichtwohnfläche in Wohnfläche. Wandeln sie eine unbeheizte Wohnfläche in eine neue Wohneinheit um, so erhalten Sie die Förderung wie bei einem Neubau. Wenn sie Nichtwohnfläche im Denkmalschutz oder anderen Bestandsgebäuden zu Wohnfläche umwidmen, erhalten Sie hingegen die Förderung wie bei einer Sanierung.
Übersicht Förderkonditionen KfW 261 ,262
Zielgruppe | Alle die eine Wohnimmobilie bauen oder sanieren, eine sanierte oder neue Wohnimmobilie kaufen oder Contracting-Geber sind |
zinsgünstiger Kredit | enthalten |
effektiver Jahreszins | ab 1,97% |
Zinsbindung | 10 Jahre |
Kreditlaufzeit | 4-30 Jahre |
Kredithöhe | bis zu 150.000€ je Wohneinheit für ein Effizienzhaus bis zu 60.000€ Kredit je Wohneinheit für Einzelmaßnahmen |
maximaler Tilgungszuschuss | bis zu 75.000€ |
Kreditkonditionen KfW 261 , 262
Sie können beim Kredit 261, 262 zwischen zwei Formen der Finanzierung wählen.
Annuitätendarlehen
Bei einem Annuitätendarlehen zahlen Sie in den ersten Jahren nur Zinsen ohne den Kredit zu tilgen. Im Anschluss zahlen sie gleich hohe monatliche Beiträge (Annuitäten). Die Beiträge setzen Sich aus Zins und Tilgung zusammen. Im Laufe der Zeit wächst der Anteil der Tilgung und die Zinsen werden immer niedriger.
SOLLZINS (EFFEKTIVZINS P.A) | LAUFZEIT (JAHRE) | TILGUNGSFREIE ANLAUFZEIT | ZINSBINDUNG |
1,95 % ( 1,97 % ) | 4 bis 10 Jahre | 1 bis 2 Jahre | 10 Jahre |
2,11 % ( 2,13% ) | 11 bis 20 Jahre | 1 bis 3 Jahre | 10 Jahre |
2,14% ( 2,16 % ) | 21 bis 30 Jahre | 1 bis 5 Jahre | 10 Jahre |
Endfälliges Darlehen
Bei einem endfälligen Darlehen wird der Kreditbetrag erst am Ende fällig und Sie zahlen über die Laufzeit nur die Zinsen. Das endfällige Darlehen ist ab 2,17% effektiven Jahreszins erhältlich. Die Kreditlaufzeit beträgt 4 bis 10 Jahre.
Tilgungszuschüsse
Je nach Art der Maßnahme, gewährt der KfW 261 262 unterschiedliche Tilgungszuschüsse.
Bau und Kauf eines neuen Effizienzhauses
Wie viel Tilgungszuschuss sie erhalten, hängt davon ab welchen Effizienzhaus Standard Sie erreichen.
EFFIZIENZHAUS | TILGUNGSZUSCHUSS IN % JE WOHNEINHEIT | BETRAG JE WOHNEINHEIT |
Effizienzhaus 40 Erneuerbare-Energien-Klasse | 10% von max. 150.000 Euro Kreditbetrag | bis zu 15.000 Euro |
Effizienzhaus 40 Nachhaltigkeits-Klasse | 12,5 % von max. 150.000 Euro Kreditbetrag | bis zu 18.750 Euro |
Effizienzhaus 40 Plus | 12,5% von max. 150.000 Euro Kreditbetrag | bis zu 18.750 Euro |
Sanierung von bestehenden Immobilien zum Effizienzhaus
Auch bei der Sanierung ist die Höhe des Tilgungszuschusses davon abhängig, wie energieeffizient Ihre sanierte Immobilie ist und wie hoch Ihre förderfähigen Kosten sind. Je höher die Effizienzhaus-Stufe Ihres Gebäudes, desto mehr Förderung erhalten Sie auch.
EFFIZIENZHAUS | TILGUNGSZUSCHUSS IN % JE WOHNEINHEIT | BETRAG JE WOHNEINHEIT |
Effizienzhaus 40 | 45 % von max. 120.000 Euro Kreditbetrag | bis zu 54.000 Euro |
Effizienzhaus 40 Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse | 50 % von max. 150.000 Euro Kreditbetrag | bis zu 75.000 Euro |
Effizienzhaus 55 | 40 % von max. 120.000 Euro Kreditbetrag | bis zu 48.000 Euro |
Effizienzhaus 55 Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse | 45 % von max. 150.000 Euro Kreditbetrag | bis zu 67.500 Euro |
Effizienzhaus 70 | 35 % von max. 120.000 Euro Kreditbetrag | bis zu 42.000 Euro |
Effizienzhaus 70 Erneuerbare-Energien-Klasse | 40 % von max. 150.000 Euro Kreditbetrag | bis zu 60.000 Euro |
Effizienzhaus 85 | 30 % von max. 120.000 Euro Kreditbetrag | bis zu 36.000 Euro |
Effizienzhaus 85 Erneuerbare-Energien-Klasse | 35 % von max. 150.000 Euro Kreditbetrag | bis zu 52.500 Euro |
Effizienzhaus 100 | 27,5 % von max. 120.000 Euro Kreditbetrag | bis zu 33.000 Euro |
Effizienzhaus 100 Erneuerbare-Energien-Klasse | 32,5 % von max. 150.000 Euro Kreditbetrag | bis zu 48.750 Euro |
Effizienzhaus Denkmal | 25 % von max. 120.000 Euro Kreditbetrag | bis zu 30.000 Euro |
Effizienzhaus Denkmal Erneuerbare-Energien-Klasse | 30 % von max. 150.000 Euro Kreditbetrag | bis zu 45.000 Euro |
Einzelmaßnahmen
EINZELMASSNAHME | HÖHE DES TILGUNGSZUSCHUSSES |
Gebäudehülle | 20 % |
Anlagentechnik | 20% |
Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik) |
|
Gas-Brennwertheizungen (Renewable Ready) | 20 % |
Gas-Hybridheizungen | 30 % |
Solarkollektoranlagen | 30 % |
Biomasseheizungen | 35 % |
Biomasseheizungen (Innovationsbonus bei Einhaltung eines Emissionsgrenzwertes für Feinstaub von maximal 2,5 Milligramm pro Kubikmeter) | 40% |
Wärmepumpen | 35% |
Innovative Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien | 35% |
Erneuerbare Energien-Hybridheizungen (EE-Hybride) | 35% |
Erneuerbare Energien-Hybridheizungen (EE-Hybride) - Innovationsbonus bei Einhaltung eines Emissionsgrenzwertes für Feinstaub von maximal 2,5 Milligramm pro Kubikmeter (Innovationsbonus Biomasse) in Kombination mit Biomasseanlagen | 40% |
Gebäudenetz und Anschluss an ein Gebäudenetz oder Wärmenetz | bei mindestens 25 Prozent EE-Anteil 30 Prozent bei mindestens 55 Prozent EE-Anteil 35% |
Austauschprämie Ölheizung (zusätzlich auf den gewährten prozentualen Fördersatz der zu errichtenden Anlage; nicht bei Gas-Brennwertheizung und Solarkollektoranlagen) | zusätzlich 10 Prozent |
Heizungsoptimierung | 20% |
Kredit beantragen
- Um den Kredit 261/262 nutzen zu können, müssen Sie einen Energieeffizienz-Experten beauftragen. Wenn Sie Ihre Heizungsanlage erneuern bzw. optimieren möchten, können sie sich die benötigten Bestätigungen durch Wegatech ausstellen lassen.
- Anschließend müssen Sie sich an eine Bank wenden (z.B. Ihre Hausbank). Diese beantragt den Kredit für Sie.
3. Kreditvertrag mit der Bank abschließen.
4. Beauftragung des Vorhabens
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