KfW 261 Wohngebäude – Der Kredit für energieeffizientes Bauen und Sanieren
Sie möchten ein KfW-Effizienzhaus bauen, kaufen oder ein Gebäude zum Effizienzhaus sanieren? Dann bietet ihnen das Förderprogramm KfW 261 einen zinsgünstigen Kredit ab 2,19 % effektiver Jahreszins.
Hinweis: Neubauten können seit dem 21.04.2022 nur gefördert werden, wenn sie die Effizienzhaus-Stufe 40 mit Nachhaltigkeit-Klasse erreichen.
Der neue Kredit des BEG für KfW-Effizienzhäuser
Der KfW-Kredit Wohngebäude 261 ist Bestandteil der Bundesförderung für Effiziente Gebäude (BEG) und löst die Kredite KfW 151/152, 152 und 167 ab, die zuvor die Errichtung eines KfW-Effizienzhauses gefördert hatten. Die Förderung wird über die KfW abgewickelt und muss auch dort beantragt werden.
Was wird gefördert?
Gefördert wird die Sanierung, der Neubau oder der Kauf eines neuen bzw. sanierten KfW-Effizienzhauses.
Bau und Kauf eines Effizienzhauses (ehemals KfW 153)
Die Regierung hat im Frühjahr 2022 für die Neubauförderung 1 Milliarde Euro zusätzlich zur Verfügung gestellt. Dieser Betrag ist bereits wieder ausgeschöpft. Die Neubauförderung wird daher bis Ende des Jahres im Programm EH40-Nachhaltigkeit (EH40-NH) mit anspruchsvolleren Konditionen fortgeführt. Die Förderung ist dann nur noch in Kombination mit dem Qualitätssiegel für nachhaltiges Bauen (QNG) möglich. Ab 2023 soll die Neubau-Förderung dann in ein neues umfassendes Programm mit dem Titel „Klimafreundliches Bauen“ übergehen. Dieses soll das Qualitätssiegel für nachhaltiges Bauen weiter entwickeln und auch Emissionen während der Lebensdauer eines Gebäudes berücksichtigen. Die Details des Programms müssen allerdings noch erarbeitet werden.
Doch welche Kosten können gefördert werden? Beim Bau eines neuen Effizienzhauses können die Bau- und Baunebenkosten (ohne Grundstückskosten) gefördert werden. Im Fall des Kaufs einer Immobilie wird der Kaufpreis gefördert. Die Grundstückskosten sind hier ebenfalls ausgenommen.
Sanierung zum KfW-Effizienzhaus (vormals KfW 151/152)
Neben dem Bau eines Effizienzhauses ist auch die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus förderfähig. Hierbei werden alle energetischen Maßnahmen gefördert, die zur Erreichung einer Effizienzhaus-Stufe führen. Inbegriffen sind hierbei auch Baunebenkosten und Wiederherstellungskosten. Zu beachten ist, dass nur Bestandsgebäude gefördert werden, die mindestens 5 Jahre alt sind.
Ein Sonderfall besteht, wenn Sie eine frisch sanierte Immobilie kaufen. Hier können die Kosten der Sanierung ebenfalls gefördert werden, wenn diese gesondert im Kaufvertrag ausgewiesen werden.
Umwidmung von Nichtwohnfläche in Wohnfläche
Schließlich fördert der KfW-Kredit 261 auch die Umwandlung von Nichtwohnfläche in Wohnfläche. Wandeln Sie eine unbeheizte Wohnfläche in eine neue Wohneinheit um, so erhalten Sie die Förderung wie bei einem Neubau. Wenn Sie Nichtwohnfläche im Denkmalschutz oder anderen Bestandsgebäuden zu Wohnfläche umwidmen, erhalten Sie hingegen die Förderung wie bei einer Sanierung.
Übersicht Förderkonditionen KfW 261
Zielgruppe | - Wohnimmobilie bauen oder sanieren -Sanierte oder neue Wohnimmobilie kaufen - Contracting-Geber |
zinsgünstiger Kredit | enthalten |
effektiver Jahreszins | ab 2,19 % |
Zinsbindung | 10 Jahre |
Kreditlaufzeit | 4 - 30 Jahre |
Kredithöhe | bis zu 150.000 € je Wohneinheit für ein Effizienzhaus |
maximaler Tilgungszuschuss | 5 % bis 45 % |
Kreditkonditionen KfW 261
Sie können beim Kredit 261 zwischen zwei Formen der Finanzierung wählen.
Annuitätendarlehen
Bei einem Annuitätendarlehen zahlen Sie in den ersten Jahren nur Zinsen, ohne den Kredit zu tilgen. Im Anschluss zahlen sie gleich hohe monatliche Beiträge (Annuitäten). Die Beiträge setzen sich aus Zins und Tilgung zusammen. Im Laufe der Zeit wächst der Anteil der Tilgung und die Zinsen werden immer niedriger.
SOLLZINS (EFFEKTIVZINS P.A) | LAUFZEIT (JAHRE) | TILGUNGSFREIE ANLAUFZEIT | ZINSBINDUNG |
2,17 % (2,19 %) | 4 bis 10 Jahre | 1 bis 2 Jahre | 10 Jahre |
2,63 % (2,66 %) | 11 bis 20 Jahre | 1 bis 3 Jahre | 10 Jahre |
2,75 % (2,79 %) | 21 bis 30 Jahre | 1 bis 5 Jahre | 10 Jahre |
Endfälliges Darlehen
Bei einem endfälligen Darlehen wird der Kreditbetrag erst am Ende fällig und Sie zahlen über die Laufzeit nur die Zinsen. Das endfällige Darlehen ist ab 1,77 % effektiven Jahreszins erhältlich. Die Kreditlaufzeit beträgt 4 bis 10 Jahre.
Tilgungszuschüsse
Je nach Art der Maßnahme gewährt der KfW 261 unterschiedliche Tilgungszuschüsse.
Bau und Kauf eines neuen Effizienzhauses
Im Neubau werden lediglich die Baubegleitung und der Bau eines KfW-Effizienzhauses 40 mit Nachhaltigkeits-Klasse mit einem Tilgungszuschuss von 5 % gefördert.
Sanierung von bestehenden Immobilien zum Effizienzhaus
Auch bei der Sanierung ist die Höhe des Tilgungszuschusses davon abhängig, wie energieeffizient Ihre sanierte Immobilie ist und wie hoch Ihre förderfähigen Kosten sind. Je höher die Effizienzhaus-Stufe Ihres Gebäudes, desto mehr Förderung erhalten Sie auch.
EFFIZIENZHAUS | TILGUNGS-ZUSCHUSS IN % JE WOHNEINHEIT | BETRAG JE WOHNEINHEIT |
Effizienzhaus 40 | 20 % von max. 120.000 Euro Kreditbetrag | bis zu 24.000 Euro |
Effizienzhaus 40 | 25 % von max. 150.000 Euro Kreditbetrag | bis zu 37.500 Euro |
Effizienzhaus 55 | 15 % von max. 120.000 Euro Kreditbetrag | bis zu 18.000 Euro |
Effizienzhaus 55 | 20 % von max. 150.000 Euro Kreditbetrag | bis zu 30.000 Euro |
Effizienzhaus 70 | 10 % von max. 120.000 Euro Kreditbetrag | bis zu 12.000 Euro |
Effizienzhaus 70 | 15 % von max. 150.000 Euro Kreditbetrag | bis zu 22.500 Euro |
Effizienzhaus 85 | 5 % von max. 120.000 Euro Kreditbetrag | bis zu 6.000 Euro |
Effizienzhaus 85 | 10 % von max. 150.000 Euro Kreditbetrag | bis zu 15.000 Euro |
Effizienzhaus Denkmal | 5 % von max. 120.000 Euro Kreditbetrag | bis zu 6.000 Euro |
Effizienzhaus Denkmal | 10 % von max. 150.000 Euro Kreditbetrag | bis zu 15.000 Euro |
EE-Klasse = (Erneuerbare Energien)-Klasse
NH-Klasse = (Nachhaltigkeits)-Klasse
Kredit beantragen
- Um den Kredit 261 nutzen zu können, müssen Sie einen Energieeffizienz-Experten beauftragen. Wenn Sie Ihre Heizungsanlage erneuern bzw. optimieren möchten, können Sie sich die benötigten Bestätigungen durch Wegatech ausstellen lassen.
- Anschließend müssen Sie sich an eine Bank wenden (z.B. Ihre Hausbank). Diese beantragt den Kredit für Sie.
3. Kreditvertrag mit der Bank abschließen.
4. Beauftragung des Vorhabens
Weitere Infos zur Beantragung eines KfW-Kredits
Hinweis: Die Inhalte des Artikels wurden nach sorgfältiger Recherche zusammengetragen. Trotzdem können sich die Gesetze stetig ändern. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Wegatech bezüglich der in diesem Dokument getroffenen Aussagen keine Haftung übernehmen kann.
Eigene Wärmepumpe konfigurieren und Angebot erhalten