Das Marktstammdatenregister – So tragen Sie Ihre Photovoltaikanlage ein


Das Marktstammdatenregister ist ein Register des Bundes, in dem die Betreiber von Strom- und Gaserzeugungsanlagen Ihre Anlagen registrieren. Es ist öffentlich einsehbar und ganz einfach online abrufbar.

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Was ist das Marktstammdatenregister?

Das Marktstammdatenregister ist ein behördliches Register. In ihm müssen alle Strom- und Gaserzeugungsanlagen registriert werden. Das Register wird von der Bundesnetzagentur geführt und existiert seit Ende Januar 2019. Es soll die Registrierung von Kraftwerken vereinfachen. Vor 2019 gab es 3 verschiedene Portale zur Registrierung von Energieerzeugungsanlagen: die Kraftwerksliste, das Anlagenregister und das PV-Meldeportal. Mit dem Register können nun alle Anlagen zentral über ein Internetportal gemeldet werden.

Welche Anlagen müssen im Marktstammdatenregister registriert werden?

Für Privatleute ist das Marktstammdatenregister nur relevant, wenn eine eigene Stromerzeugungsanlage betrieben wird. Die meisten privaten Stromerzeugungsanlagen sind Photovoltaikanlagen, aber auch der Betrieb einer Kleinwindkraftanlage kann ein Grund zur Registrierung sein. Neben der Photovoltaikanlage muss auch der Stromspeicher registriert werden.

Des Weiteren müssen sich folgende Marktakteure im Marktstammdatenregister registrieren:

  • Anlagenbetreiber 
  • Stromnetzbetreiber 
  • Gasnetzbetreiber 
  • Akteure im Strommarkt
    • Stromlieferanten
    • Direktvermarkter
    • Stromgroßhändler
    • Bilanzkreisverantwortliche
    • Messstellenbetreiber
  • Akteure im Gasmarkt
    • Transportkunden 
    • Gasgroßhändler
    • Bilanzkreisverantwortliche
    • Messstellenbetreiber
  • Organisierter Marktplatz (OMP)
    • Börse
    • OTC-Plattform
    • Buchungsplattform für Netz- oder Gas-Speicherkapazitäten
  • Behörden
    • Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
    • Umweltbundesamt
    • Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
    • Statistisches Bundesamt

Wann muss die Eintragung im Marktstammdatenregister erfolgen?

Die Strom- oder Gaserzeugungsanlage muss innerhalb eines Monats nach der Inbetriebnahme im Internetportal des Registers eingetragen werden. Wir empfehlen Ihnen, die Anmeldung parallel zur Inbetriebnahme Ihrer Anlage zu erledigen. Wer noch früher sein möchte, kann die Photovoltaikanlage bis zu 14 Tage im Voraus als „geplante Inbetriebnahme“ im MaStR eintragen lassen. Der letzte Termin für eine fristgerechte Anmeldung ist einen Monat nach Inbetriebnahme. 

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Wie registriere ich meine Photovoltaikanlage im Marktstammdatenregister?

Die Registrierung erfolgt im Internetportal des Marktstammdatenregisters und kann auch von einem Fachbetrieb wie Wegatech übernommen werden. Für unsere Kund*innen übernehmen wir den Registrierungsprozess in der Regel vollständig.

Müssen Sie Ihre Anlage selbst anmelden, gehen Sie wie folgt vor: Klicken Sie zunächst auf den Button Registrierung starten. Anschließend werden Sie zum Registrierungsprozess geleitet. Dieser erfolgt in 3 Schritten. 

  1. Anlegen eines Benutzerkontos und eines MaStR-Zugangs mit Ihnen als Administrator
  2. Registrierung Ihrer Person oder Ihres Unternehmens als Anlagenbetreiber
  3. Registrierung Ihrer Stromerzeugungsanlage(n) oder eines Betreiberwechsels

Grundsätzlich stehen Ihnen für Fragen während des Registrierungsprozesses Hilfetexte in blau hinterlegten Kästchen zur Verfügung. Weitere Hilfestellungen finden Sie in diesem Video der Bundesnetzagentur: 

Was passiert, wenn ich meine PV-Anlage nicht registriere?

Sie sind verpflichtet, Ihre Anlage im Marktstammdatenregister einzutragen. Wenn Sie dieser Pflicht nicht nachkommen, haben Sie keinen Anspruch mehr auf die Einspeisevergütung und es kann sein, dass Ihnen die Vergütung nicht bzw. nicht mehr ausgezahlt wird. Außerdem kann ein Bußgeld fällig werden. Teilweise kann es sein, dass Sie auch keine Finanzierung bzw. Förderung für Ihre Anlage erhalten, denn auch hier wird die Eintragung im Marktstammdatenregister oft als Nachweis verlangt.

Muss ich auch eine Photovoltaikanlage registrieren, die vor der Existenz des Marktstammdatenregisters in Betrieb genommen wurde?

Ja. Photovoltaikanlagen, die vor dem 31. Januar 2019 schon in Betrieb waren, hatten bis Ende Januar 2021 Gelegenheit, die Eintragung in das Marktstammdatenregister vorzunehmen. Haben Sie dies versäumt, sollten Sie die Eintragung unbedingt nachholen. Ansonsten kann auch hier der Verlust der Einspeisevergütung oder ein Bußgeld drohen.

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