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Das ändert sich 2024 für Photovoltaikanlagen und Wärmepumpen im Einfamilienhaus

2023 war turbulent: Das Heizungsgesetz, die Förderung für E-Mobilität und Solar, und schließlich die Haushaltssperre. Das alles hat für viel Verunsicherung bei Hausbesitzer*innen gesorgt. Nun steht das neue Jahr unmittelbar bevor und wir möchten die Gelegenheit nutzen, um Ihnen die wichtigsten Neuerungen für Photovoltaikanlagen und Wärmepumpen im Einfamilienhaus vorzustellen. 

Wärmepumpen / Heizungstausch

1. Das Heizungsgesetz (GEG 2024) tritt in Kraft

Nach viel Hin und Her in der Ampelkoalition tritt das Heizungsgesetz bzw. die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) am 1. Januar 2024 in Kraft. Doch keine Sorge. Das Gesetz verpflichtet Sie nicht, Ihre alte Heizung am 1.1. zu ersetzen. Für bestehende und funktionierende Heizungen gilt Bestandsschutz (ausgenommen mehr als 30 Jahre alte Konstanttemperaturkessel bzw. Nachtspeicherheizungen). Für Neubauten und Bestandsgebäude, in denen die Heizung ersetzt werden muss bzw. soll, wird hingegen schrittweise die Pflicht zu 65 % erneuerbaren Energien eingeführt.

Anfang 2024 sind 65 % erneuerbare Energien hingegen zunächst nur für Heizungen in reinen Neubaugebieten Pflicht. In allen anderen Fällen gibt es längere Übergangsfristen. Hier tritt das GEG überhaupt erst in Kraft, wenn die Kommune eine Wärmeplanung vorgelegt hat. Hierzu sind Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohner*innen bis zum 30.06.2026 verpflichtet. Kommunen mit weniger Einwohner*innen haben hingegen bis Mitte 2028 Zeit. 

Wir empfehlen Ihnen jedoch, nicht auf die gesetzliche Pflicht zum Heizungstausch zu warten. Schon jetzt ist das Heizen mit einer Wärmepumpe kostengünstig und umweltfreundlich. Bis die Wärmeplanung der Kommunen umgesetzt ist, wird es hingegen noch lange dauern. Wer die Heizung zeitnah austauscht, profitiert außerdem von einem Geschwindigkeitsbonus bei der Förderung. Zudem sind im nächsten Jahr bis zu 70 % Förderung für Wärmepumpen verfügbar. 

2. Bis zu 70 % Förderung für Wärmepumpen

Wärmepumpen werden 2024 weiterhin über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gefördert. Die Förderung muss jedoch nun bei der KfW und nicht bei der Bafa beantragt werden. Außerdem kann der Förderantrag erst nach Beauftragung gestellt werden. 

Die neue BEG-Förderung enthält folgende Bestandteile:

  • 30 % Grundförderung: für alle Hausbesitzer*innen
  • 20 % Geschwindigkeitsbonus: beim Tausch einer mehr als 20 Jahre alten Gasheizung bzw. einer Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung. Dieser Bonus wird bis Ende 2024 gezahlt und danach abgesenkt.
  • 5 % Effizienzbonus: Wird Antragsteller*innen beim Kauf von Erdwärmepumpen oder Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln gewährt.
  • 30 % Einkommensbonus: Für Hausbesitzer*innen, deren zu versteuerndes Haushaltseinkommen unter 40.000 € pro Jahr liegt.

Achtung: Derzeit ist die Förderung noch nicht beantragbar. Es wird damit gerechnet, dass ab Ende Februar Anträge gestellt werden können. Hausbesitzer*innen, die Ihre Wärmepumpe davor kaufen, können die neue Förderung laut Bundesverband Wärmepumpe jedoch auch noch rückwirkend beantragen.

3. CO2-Preis steigt auf 45 € pro Tonne

2024 steigt der CO2-Preis von 30 € pro Tonne auf 45 € pro Tonne. Damit wird das Heizen mit Öl und Gas teurer und das Heizen mit einer Wärmepumpe noch attraktiver.

Photovoltaik

1. KfW 442 – Wird die E-Mobilität + Solar Förderung neu aufgelegt?

Die KfW-Förderung 442 hat in 2023 genau wie das Heizungsgesetz für viel Aufsehen gesorgt. Zahlreiche Hausbesitzer*innen mit E-Autos wollten sich im September bis zu 10.200 € Förderung für Photovoltaikanlage, Speicher und Ladesäule sichern. Die Euphorie war jedoch schnell vorüber, denn die Förderung war bereits nach weniger als einem Tag ausgeschöpft. Für 2024 sind weitere 200 Millionen Euro Förderung vorgesehen. Durch die Kürzung der Haushaltsmittel ist jedoch derzeit unklar, ob und wann die Förderung in 2024 erneut startet. Wir prüfen die Lage regelmäßig und informieren Sie, sobald sich Neuigkeiten ergeben. 

2. Einspeisevergütung sinkt ab Februar wieder leicht

2023 war das erste Jahr seit langem, in dem die Einspeisevergütung für neue Photovoltaikanlagen nicht abgesenkt wurde. Kleine Photovoltaikanlagen bis 10 kWp, die neu ans Netz gehen, erhalten aktuell 8,2 Cent pro eingespeiste Kilowattstunde. Die aktuellen Vergütungssätze bleiben auch noch bis Ende Januar 2024 unberührt. 

Ab Februar sinken die Vergütungssätze dann erstmals wieder um 1 %. Für neue Anlagen bis 10 kWp beträgt die Vergütung somit von Februar bis Juli 8,1 Cent. Anschließend wird die Vergütung erneut um 1 % abgesenkt. 

Info: Die Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen wird pro Kilowattstunde ausgezahlt. Die Höhe richtet sich nach dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme. Danach bleibt die Vergütung für die nächsten 20 Jahre auf demselben Niveau. 

Zwar sinkt die Einspeisevergütung 2024 wieder, dennoch ist die halbjährliche Degression um 1 % eine deutliche Verbesserung zur monatlichen Absenkung der Vergütungssätze, die noch in 2022 galt. Wer sich jedoch eine maximal hohe Vergütung sichern möchte, sollte seine Anlage möglichst zeitnah installieren. 

Änderungen Solarpaket 1 (unter Vorbehalt)

Eigentlich sollte das Solarpaket 1 der Ampel-Koalition noch vor Weihnachten beschlossen werden und zum 1.1.2024 in Kraft treten. Nun soll die Verabschiedung erst im Januar 2024 erfolgen. Wird das Solarpaket wie geplant beschlossen, kommen folgende Änderungen für Solaranlagen auf dem Einfamilienhaus hinzu.

3. Gesamt-Solarleistung von Häusern mit Stecker-Solar und normaler PV-Anlage

Künftig soll bei einer bestehenden PV-Anlage die Mehrleistung eines Steckersolar-Gerätes nicht mehr zur PV-Anlagenleistung addiert werden. Damit besteht nicht mehr das Risiko, dass hierdurch Leistungsgrenzwerte geknackt werden.

4. Repowering

Künftig können Sie bei einer bestehenden Solaranlage Module ersetzen (Repowering) und weiter die Einspeisevergütung erhalten. Zuvor war dies nur möglich, wenn die getauschten Module einen Defekt hatten. Erhöht sich durch den Modultausch allerdings die Anlagengröße, so erhalten sie die alte Vergütungshöhe nur für die früher schon vorhandene Anlagenleistung. Die neue Anlagenleistung erhält dann die aktuell gültige Vergütung für Neuanlagen. 

5. Netzanschluss

Der Netzanschluss von kleinen Solaranlagen soll mit dem Solarpaket 1 beschleunigt werden. Netzbetreiber sollen verpflichtet sein, die Anfrage zur Installation von PV-Anlagen bis 30 kWp innerhalb von 4 Wochen zu beantworten. Ansonsten gelten die Anlagen als automatisch genehmigt. Derzeit gilt diese Regelung auch schon – allerdings nur für Anlagen bis 10,8 kWp.

Hinweis: Die Inhalte des Artikels wurden nach sorgfältiger Recherche zusammengetragen. Trotzdem können sich die Gesetze stetig ändern. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Wegatech bezüglich der in diesem Dokument getroffenen Aussagen keine Haftung übernehmen kann.

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