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Der 52 GW Deckel wird abgeschafft – Einspeisevergütung für kleine Photovoltaikanlagen bleibt bestehen

Die Bundesregierung einigte sich gestern auf eine Regelung für Mindestabstände von Windrädern an Land zur Wohnbebauung. Damit konnte nach einer langen Phase der Unsicherheit endlich auch die Abschaffung der Deckelung der Solarförderung beschlossen werden.

Hausbesitzer können aufatmen – denn die Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen, die Anlagenbesitzern bei der Einspeisung von Solarstrom ins Stromnetz eine zusätzliche Vergütung garantiert, bleibt bestehen. Die vorausgegangene monatelange Zitterpartie der Solarindustrie ist damit beendet und Interessenten für Photovoltaikanlagen haben wieder Planungssicherheit. 

Anlass für die Verunsicherung war der 52-GW-Deckel, eine Regelung im Erneuerbaren Energien Gesetz, die vorsieht, dass die Solarförderung bei Erreichen eines Photovoltaikzubaus von 52 GW in Deutschland automatisch endet. Beim aktuellen Zubau wäre dies vermutlich spätestens im Herbst 2020 der Fall gewesen. Obwohl Bundeswirtschaftsminister Peter Altmeier bereits vor Monaten eine Abschaffung des 52 GW Deckels zugesichert hatte, war die Abschaffung stets an eine Einigung bezüglich der Mindestabstände von Windrädern gekoppelt gewesen. Mit der gestrigen Einigung der schwarz-roten Koalition in diesem Punkt ist der Weg für die Abschaffung nun frei.

Auch der Wirtschaftsminister äußerte sich erfreut:  „Wir haben mit der Einigung auf eine Länderöffnungsklausel bei den Windabstandsflächen eine ausgewogene Lösung gefunden. Und wir halten Wort bei der Abschaffung des Photovoltaik-Deckels – der Deckel wird aufgehoben, bevor er ausgeschöpft ist“. Die Einigung sei nach Altmeier ein  „hervorragendes Ergebnis für die Energiewende und den Klimaschutz und ein starker Impuls für Konjunktur und Beschäftigung, gerade in diesen schweren Zeiten”. Bleibt nur noch zu hoffen, dass die Abschaffung der Fördergrenze nun auch in den nächsten Wochen endgültig gesetzlich verankert wird.

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