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Das Gebäudeenergiegesetz ist beschlossen – kein verschärfter Energiestandard für Neubauten

Nach jahrelanger Verzögerung wurde das GebäudeEnergieGesetz (GEG) endlich vom Bundestag beschlossen, neue Impulse für die Energiewende, enthält es jedoch nicht. 

Eigentlich hätte das GebäudeEnergieGesetz (GEG) bereits 2017 verabschiedet werden sollen. Nach einem Streit in der Koalition wurde das Vorhaben jedoch vertagt. Drei Jahre später liegt der Beschluss des Bundestages nun schließlich vor. Zentrales Anliegen des Gesetzes ist die bestehende Regelungen der EneV und des EEWärmeG zur vereinen und ein einheitliches Regelwerk für Gebäudeenergieeffizienz und die Nutzung von Wärme aus Erneuerbaren Energien zu schaffen. Hierdurch können viele Prozesse entbürokratisiert und vereinfacht werden. Somit ist die Verabschiedung des GEG durchaus positiv. 

Doch das Gesetz enthält wenig neues. So wurden die bereits seit 2016 geltenden Energiestandards nur übernommen und nicht weiter verschärft. Der Niedrigstenergiestandard ist somit lediglich der ohnehin schon geltende Energiestandard für Neubauten: KfW 70 statt der bereits verfügbaren Standards KfW 55, KfW 40 und KfW 40+. Höhere Gebäudestandards sollen erst 2023 geprüft werden. Fraglich ist, ob dies von der Europäischen Union akzeptiert wird, die bis 2021 alle Mitgliedstaaten verpflichtet neue Gebäude als sogenannte Niedrigenergiegebäude zu errichten.

Experten sagen um bis 2050 einen klimaneutralen Gebäudebestand zu haben, genügt das Gesetz nicht. Und das liegt nicht nur an den Regelungen für Neubauten sondern auch an der Sanierung. Zwar gibt es seit Anfang des Jahres eine Austauschprämie für Ölheizungen und erhöhte Förderungen für die Gebäudesanierung, die grundlegenden energetischen Vorgaben für die Sanierung wurden jedoch bisher nicht geändert.

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