Kanzleramt EEG Novelle
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Entwurf für EEG Novelle 2021 vom Kabinett beschlossen

Gestern hat das Bundeskabinett einen Entwurf für eine Novelle des EEG für 2021 beschlossen. Doch was ändert sich für private Photovoltaikanlagenbesitzer?

EEG-Umlage erst ab über 20 kWp PV-Leistung fällig

Gute Nachrichten für den Photovoltaik Eigenverbrauch: Aktuell müssen Photovoltaikanlagenbesitzer ab einer installierten Photovoltaikleistung von 10 kWp EEG-Umlage auf selbstverbrauchten Strom zahlen. Im EEG-Entwurf ist nun eine Anhebung der Bagatellgrenze auf Anlagen bis 20 Kilowatt Leistung vorgesehen. Werden auf Einfamilienhäusern bisher häufig nur Anlagen bis 10 kWp realisiert, um die EEG-Umlage auf den Eigenverbrauch zu vermeiden, könnte sich dies nun künftig ändern und größere Photovoltaikanlagen werden für Einfamilienhausbesitzer wieder attraktiver. Die Anhebung war dringend nötig, denn durch stetig steigende Modulleistungen kann immer mehr Photovoltaik auf dem Einfamilienhaus installiert werden.

Senkung der Einspeisevergütung richtet sich nach neuen Zubauzielen

Auch die Absenkung der Einspeisevergütung für eingespeisten Solarstrom wird reformiert. Richtete sich die Absenkung in der Vergangenheit noch an einem jährlichen Zubauziel von 2,5 GW pro Jahr aus, soll die Vergütung künftig entsprechend der neuen gestiegenen Zubauziele  der Bundesregierung angepasst werden. Schließlich ist auch geplant, dass der Zubau von drei Monaten nun auf das Jahr hochgerechnet werden soll, um die Absenkung der Vergütungssätze zu ermitteln. 

Mieterstromzuschlag soll von Einspeisevergütung entkoppelt werden

Der Entwurf für die EEG-Novelle enthält auch die lang erwarteten Verbesserungen für den Mieterstromzuschlag. Dieser war durch die Kopplung an die Einspeisevergütung in den letzten Monaten auf nahezu null gesunken, was die Attraktivität von Photovoltaikanlagen auf Mietshäusern stark gedämpft hat. Künftig sollen die Mieterstromzuschläge unabhängig von den Zuschlägen für normale Dachanlagen ermittelt werden und zwischen 2,1 und 1 Cent, je nach Größe der Anlage, betragen. Auch Lieferantenmodelle sollen zugelassen werden. 

Smart Meter soll künftig ab 1 kWp Photovoltaik Pflicht sein

Im Bereich Messtechnik hingegen wurden die Anforderungen für kleine Anlagen verschärft. Künftig muss bereits ab 1 kWp Photovoltaikleistung ein Smart Meter installiert werden. Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Solarwirtschaft Carsten Körnig sieht das kritisch:  „Es ist nicht nachvollziehbar, warum selbst eine Handvoll Solarmodule auf Eigenheimen künftig mit teuren fernsteuerbaren Messsystemen ausgestattet werden sollen. Das erhöht weder die Netzstabilität noch die Systemeffizienz und ist gänzlich unverhältnismäßig“, so Körnig.

Entwurf für EEG-Novelle insgesamt in der Kritik

Insgesamt wird der Beschluss des Kabinetts für die EEG-Novelle kritisch gesehen, denn die vom Umweltministerium geforderte bundesweite Photovoltaik-Pflicht für Neubauten, die den Klimaschutz stark vorantreiben würde, wurde nicht in den Entwurf aufgenommen. Die künftig vorgesehenen Ausschreibungen für Photovoltaik-Dachanlagen ab 500 Kilowatt Leistung, werden ebenfalls von der Branche abgelehnt, denn im EEG-Entwurf sind deutlich zu niedrige Ausschreibungsvolumen vorgesehen. Wurden im vergangenen Jahr Anlagen von mehr als 1 GW zugebaut, so sind für 2021 und 2022 nur Ausschreibungsvolumen von 250 Megawatt geplant, was den Zubau von großen Dachanlagen dramatisch senken wird. Außerdem soll für Dachanlagen über 500 MW auch Eigenverbrauch verboten werden.

Ob der Entwurf so bestehen bleiben wird, ist noch unklar, denn bevor er zu geltendem Gesetz wird, müssen sich Bundesrat und Bundestag damit befassen.

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