Photovoltaik_Lindenthal
|

Gute Nachrichten für Reihenhausbesitzer*innen in NRW – Bauministerium präzisiert Runderlass für Solaranlagen und Wärmepumpen auf schmalen Grundstücken

Nach einer Klarstellung zum Runderlass des Bauministeriums NRW vom Dezember 2022 müssen Landesbauämter künftig Hausbesitzer*innen mit schmalem Grundstück eine Abweichung von der Landesbauordnung genehmigen, wenn sie eine Photovoltaikanlage oder Wärmepumpe installieren möchten. 

Üblicherweise müssen bei der Installation einer Photovoltaikanlage Mindestabstände zum Nachbargebäude eingehalten werden. In NRW galt bisher für Photovoltaikanlagen mit Modulen mit Außenseiten aus nichtbrennbaren Baustoffen 50 cm Mindestabstand zum Gebäude des Nachbarn. Bei brennbaren Außenseiten der Module erhöhte sich der Abstand sogar auf 1,25 Meter zum Nachbargebäude. Auch bei Wärmepumpen ist bei der Aufstellung einer Wärmepumpe im Außenbereich üblicherweise ein Abstand von 3 Metern zum nächsten Gebäude einzuhalten. 

Für viele Reihenhausbesitzer*innen oder Hausbesitzer*innen mit schmalem Grundstück wurde dadurch die Installation von Photovoltaikanlage oder Wärmepumpe erheblich erschwert. Oftmals konnte nur ein Teilbereich des Daches mit Solarmodulen belegt werden oder aber die Installation wurde sogar gänzlich unwirtschaftlich. 

Der Runderlass des Bauministeriums NRW schafft nun Abhilfe. Hauseigentümer*innen können schon seit Dezember 2022 eine Ausnahme von diesen Abstandsregelungen beantragen. Bisher hatten sich viele Bauämter jedoch wegen Zweifeln an der Rechtssicherheit geweigert, der Ausnahme stattzugeben. Daher hat das Bauministerium nun nochmals klargestellt: Die Bauämter müssen die Anträge auf Abweichung der Landesbauordnung bewilligen. Eine Genehmigung der Nachbar*innen oder auch eine Anhörung der Feuerwehr ist für die Bewilligung explizit nicht notwendig. Der Antrag kann von Hausbesitzer*innen unkompliziert über das Formular: „Antrag auf Abweichung, Ausnahme und Befreiung § 69 BauO NRW 2018” gestellt und beim zuständigen Bauamt eingereicht werden.

Wir begrüßen die Klarstellung des Bauministeriums. So kann der Ausbau erneuerbarer Energien nun auch auf Reihenhäusern und schmalen Grundstücken in NRW Fahrt aufnehmen. 

Hinweis: Die Inhalte des Artikels wurden nach sorgfältiger Recherche zusammengetragen. Trotzdem können sich die Gesetze stetig ändern. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Wegatech bezüglich der in diesem Dokument getroffenen Aussagen keine Haftung übernehmen kann.

Ähnliche Beiträge