Photovoltaikanlage vor Sonnenuntergang

Photovoltaik Strategie der Bundesregierung steht fest – Was sich künftig für einen schnelleren Solarausbau ändern soll

Vergangene Woche hat das Bundeswirtschaftsministerium seine finale Photovoltaik Strategie vorgestellt. Die 11 Handlungsfelder decken ein breites Themenspektrum vom Netzanschluss bis hin zur Technologieentwicklung ab und sollen den Ausbau der Solarenergie in Deutschland beschleunigen. Was sich für Hausbesitzer*innen ändert und wann mit Gesetzesbeschlüssen zu rechnen ist, erfahren Sie hier.

Die 11 Handlungsfelder umfassende Photovoltaik Strategie des Bundeswirtschaftsministeriums wurde in der vergangenen Woche beim 2. Photovoltaik-Gipfel mit Vertreter*innen aus den Ländern und der Solarbranche finalisiert. Im Vorfeld des Gipfels wurden mehr als 650 Stellungnahmen aus Politik und Industrie zum Entwurf aus dem ersten Gipfeltreffen gesichtet. Das rege Interesse zeigt: in vielen Bereichen der Solarbranche besteht noch Handlungsbedarf. 

Die 11 Handlungsfelder

Die Photovoltaik-Strategie enthält Vorschläge aus allen Themenbereichen. Konkret werden die folgenden 11 “Handlungsfelder” aufgezeigt: 

  • Freiflächenanlagen stärker ausbauen
  • Photovoltaik auf dem Dach erleichtern
  • Mieterstrom und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung vereinfachen
  • Nutzung von Balkon-PV erleichtern
  • Netzanschlüsse beschleunigen
  • Akzeptanz stärken
  • Wirksame Verzahnung von Energie- und Steuerrecht sicherstellen
  • Lieferketten sichern und wettbewerbsfähige, europäische Produktion anreizen
  • Fachkräfte sichern
  • Technologieentwicklung voranbringen
  • Den schnellen PV-Ausbau auch mit europapolitischen Instrumenten voranbringen 

Wir haben uns die wichtigsten Änderungen für Hausbesitzer*innen rausgesucht. 

Änderungen für Dachanlagen

In der Vergangenheit durften Anlagen, die auf Nichtwohngebäuden im Garten installiert wurden, nur die Vergütung für Freiflächenanlagen beziehen. Künftig erhalten Sie hier auch die Vergütung für Dachanlagen. Einzige Bedingung: Ein Gebäude darf nicht allein zu dem Zweck errichtet werden, eine PV-Anlage zu installieren. Außerdem ist bald das Repowering von Dachanlagen erlaubt. Tauschen Sie ein Modul aus, geht der verbleibende Vergütungsanspruch auf das neue Modul über und erlischt für das alte. Schließlich sollen auch die Abstandsregelungen für Photovoltaikanlagen abgesenkt und vereinheitlicht werden, um vor allem auf Reihenhäusern mehr Photovoltaik zu ermöglichen. Letzteres soll jedoch voraussichtlich nicht vor der Sommerpause, sondern erst im zweiten Solarpaket umgesetzt werden. 

Mieterstrom

Auch beim Mieterstrom sind wichtige Vereinfachungen geplant. Bisher waren Mieterstromprojekte vor allem für kleine Mehrfamilienhäuser und Mietgemeinschaften zu komplex. Künftig soll es nun ein Mieterstromkonzept geben, bei dem der Solarstrom den Mieter*innen mit intelligenten Messsystemen anteilig zugeordnet werden kann. Den Bewohner*innen steht es frei, am Modell teilzunehmen. Den restlichen Strombedarf decken Sie als Mieter*in wie gewohnt über Ihren Stromversorger. Das macht auch die Umsetzung für den*die Anlagenbetreiber*in deutlich einfacher, denn er*sie muss die Rolle des Stromlieferanten und die damit verbundenen bürokratischen Pflichten nicht mehr erfüllen. Eine weitere Änderung im Bereich Mieterstrom ist ein virtueller Summenzähler, der vom Messstellenbetreiber gestellt wird und der den*die Mieterstromanbieter*in weiter entlasten soll.

Netzanschluss

Ein häufiger Grund für die verzögerte Inbetriebnahme einer Photovoltaikanlage ist ein verzögerter Zählerwechsel. Dieser muss zwingend durch den Netzbetreiber durchgeführt werden und erfolgt oftmals erst nach vielen Wochen. Ab sofort ist hier etwas Entspannung in Sicht, denn die Netzbetreiber sind verpflichtet, den Zähleraustausch binnen eines Monats umzusetzen. Wird diese Frist nicht eingehalten, kann der Zähler selbst beschafft und eingebaut werden.

Des Weiteren sollen Anlagen bis 30 kW, die sich auf einem Grundstück mit Netzanschluss befinden, an das Netz angeschlossen werden können, wenn sich der Netzbetreiber nicht fristgerecht meldet. Auch die Eintragung von kleinen Dachanlagen in das Marktstammdatenregister sowie die Anmeldung beim Netzbetreiber sollen deutlich vereinfacht werden.

Steuererleichterungen

Mit dem Jahressteuergesetz 2022 sind bereits viele Steuererleichterungen für Betreiber*innen von PV-Anlagen umgesetzt worden. Dennoch ist das Thema Steuern und Photovoltaik für viele Hausbesitzer*innen noch eine Hürde. Künftig ist daher geplant, die Pflicht zur Umsatzsteuer-Jahreserklärung für PV-Kleinunternehmen aufzuheben. Außerdem wird angestrebt, den Wohn-Riester auf PV-Installation, Wärmepumpen-Einsatz sowie energetische Sanierung auszuweiten. Diese Steuererleichterungen werden jedoch nicht im Rahmen der Solarpakete beschlossen, sondern müssen noch separat in der Bundesregierung erörtert werden. 

Fachkräfte

Bereits heute fehlen 200.000 Fachkräfte für die Wind- und Solarenergie. Der Fachkräftemangel ist daher eine zentrale Hürde für den weiteren Ausbau der Solarenergie. Das Bundeswirtschaftsministerium möchte die Attraktivität der dualen Ausbildung stärken und auch Fachkräfte im Ausland werben. Außerdem sollen die Ausbildungsberufe thematisch auf erneuerbare Energien angepasst werden. Insgesamt ist die Fachkräftestrategie jedoch noch wenig konkret.

Einschätzung & Zeitplan

Die Pläne des Bundeswirtschaftsministeriums beseitigen bereits viele Hemmnisse für den weiteren Ausbau der Solarenergie. Vor allem die Beschleunigung des Netzanschlusses als auch die Verbesserungen beim Mieterstrom sind entscheidend. Einige Probleme bleiben jedoch weiterhin bestehen. So wird sich der Fachkräftemangel nicht ohne weiteres bekämpfen lassen, zumal die Pläne des Ministeriums hier noch recht unkonkret sind. Auch die weiteren Steuererleichterungen werden nicht im Rahmen der kommenden Solarpakete beschlossen, sondern müssen separat abgestimmt werden.

Positiv ist: Die Umsetzung der Strategie soll laut Habeck nun rasch erfolgen. Manche Änderungen sind bereits jetzt in Kraft. Schon vor der Sommerpause des Bundestages im Juli sollen dann mit dem Solarpaket 1 erste Gesetzesänderungen beschlossen werden. Maßnahmen, die mehr Vorarbeit benötigen, werden planmäßig dann erst im zweiten Solarpaket folgen. 

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