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Das Klimapaket der Bundesregierung – Von diesen Maßnahmen können Sie als Hausbesitzer profitieren

Trotz großer Kritik und der Hoffnung auf Nachbesserung, enthält das Klimaschutzpaket der Bundesregierung bereits jetzt neue Anreize für Hausbesitzer. 

Die Kritik am Klimaschutzpaket ist groß. Zahlreiche Umweltschutzverbände, Wissenschaftler und auch die Grünen halten die aktuell geplanten Maßnahmen der Regierung für mehr Klimaschutz für zu lasch. Besonders der vorgeschlagene CO2-Preis mit zunächst 10€ gilt als deutlich zu niedrig. Im Bundestag reagierte die Regierung heute mit Gesprächsbereitschaft, ob sich jedoch noch etwas am Paket ändern wird, ist fraglich. Zumindest die Grünen kündigten an, über den Bundesrat erhebliche Änderungen des Klimapakets der großen Koalition durchsetzen zu wollen. Doch nicht alles ist schlecht. Das Paket enthält neue Anreize für mehr erneuerbare Energien und Energieeffizienz bei Gebäuden. Im Folgenden stellen wir entscheidende Neuerungen vor.

Photovoltaik – Abschaffung der 52 GW Förderdeckels

Mit der Abschaffung der 52 GW Deckels, bleibt der Photovoltaikbranche die Einspeisevergütung weiter erhalten. Der 52 GW Deckel sah bis vor kurzem ein Ende der Photovoltaikförderung nach dem Erreichen von 52 GW installierte Photovoltaikleistung in Deutschland vor. Diese Größe wäre vermutlich bereits 2020 erreicht worden. Nun besteht auch nach 2020 Planungssicherheit und die Einspeisevergütung wird lediglich weiterhin entsprechend des aktuellen Photovoltaikzubaus abgesenkt. Hausbesitzer, die eine Photovoltaikanlage installieren möchten, können sich also weiterhin darauf verlassen eine kostendeckende Vergütung für den Solarstrom zu erhalten, den sich nicht selbst verbrauchen und ins Netz einspeisen. 

40% Investitionszuschuss beim Austausch einer Ölheizung

Tauschen Sie eine Ölheizung oder eine andere ausschließlich auf Basis fossiler Brennstoffe betriebene Heizung gegen ein effizienteres Heizsystem aus, erhalten Sie für den Austausch eine Förderprämie von 40%. Damit werden erneuerbare Heiztechniken wie Wärmepumpen auch in Bestandsgebäuden attraktiver. Der Einbau von Ölheizungen soll ab 2026 nicht mehr gestattet werden. 

Steuerliche Förderung der energetischen Sanierung

Die energetische Sanierung selbst genutzter Gebäude soll ab 2020 steuerlich geltend gemacht werden können. Hierbei werden alternativ zur Inanspruchnahme sonstiger Förderprogramme auch Einzelmaßnahmen wie der Austausch der Fenster oder die Dämmung der Außenwände gefördert. Ersetzen Sie z. B. alte Fenster durch moderne Wärmeschutzfenster, können Sie Ihre Steuerschuld  verteilt über 3 Jahre um 20% der Kosten mindern.

10% mehr Förderung bei Erreichen eines KfW-Effizienzhaus-Standards

Bei der umfassenden Sanierung von Wohngebäuden werden die Fördersätze für das  Erreichen der KfW-Effizienzhausstandards um 10% erhöht. 

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