Wärmepumpe im Garten
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Heizungsförderung 2024 noch auf wackeligen Füßen – Darum sollten Sie die Förderung für Ihre Wärmepumpe noch 2023 beantragen

Es bleibt turbulent. Kaum ist das Heizungsgesetz beschlossen, wird eine Haushaltssperre verhängt und viele Förderprogramme für erneuerbare Energien liegen auf Eis. Das sorgt derzeit für große Verunsicherung bei Hausbesitzer*innen. Sollte ich meine alte Heizung lieber jetzt tauschen oder abwarten? 

Auch wir können die kommenden Wochen und Entscheidungen schwer vorhersagen. Aus unserer Sicht empfiehlt es sich jedoch, den Förderantrag für Ihre neue Wärmepumpe noch in 2023 zu stellen.

Wie kommen wir zu diesem Schluss? 

  1. BEG nicht von Haushaltssperre betroffen – Antragstellung aber nur 2023 gesichert
    Die Wärmepumpenförderung (BEG) ist laut dem Ministerium für Wirtschaft und Klimaschutz nicht von der aktuellen Haushaltssperre betroffen. Allerdings heißt es derzeit nur, dass in 2023 Förderanträge gestellt und bewilligt werden können. Was für Anträge in 2024 gilt, ist derzeit unklar. 

    Quelle: www.energiewechsel.de 
  1. Neue Förderung wird vermutlich nicht ab dem 1.1.24 beantragbar sein – Februar steht im Raum
    Das reformierte Gebäudeenergiegesetz (GEG) wird zum 1.1.2024 in Kraft treten. Zu diesem Zeitpunkt sollte eigentlich auch die neue Heizungsförderung verfügbar und über die KfW beantragbar sein. Nach Informationen der Presse geht man im Umfeld der KfW jedoch nicht davon aus, dass das Datum haltbar ist. Laut eines Papiers aus dem Wirtschaftsministerium, das Ippen.Media vorliegt, rechnet man bei der KfW für Einfamilienhausbesitzer*innen mit einer möglichen Antragstellung ab dem 27. Februar. Der Bundesverband Wärmepumpe nennt den Februar. Zwar sollen Hausbesitzende ihre Anträge laut Medieninformationen ab Verfügbarkeit der Förderung rückwirkend zum Januar stellen können, dennoch würde dieser Übergangszeitraum eine erhebliche Unsicherheit bedeuten. Ob die Förderung zum Jahreswechsel, im Februar oder zu einem späteren Zeitpunkt beantragbar sein wird, bleibt letztlich abzuwarten.

    Quelle: https://www.waermepumpe.de/presse/news/details/richtlinien-entwurf-neues-antragsverfahren-ab-2024/#content, https://www.focus.de/politik/deutschland/noch-keine-foerderantraege-moeglich-jetzt-droht-monatelange-verzoegerung-von-habecks-heizungsgesetz_id_259478657.html, https://www.merkur.de/wirtschaft/heizungsgesetz-neue-waermepumpen-foerderung-2024-verschiebung-beg-geg-zr-92722232.html
  1. Bleibt es bei der aktuell kommunizierten Förderung?
    Für die BEG-Förderung sind im Haushalt 2024 18 Milliarden Euro vorgesehen. Nachdem sich die Regierung nun auf einen Kompromiss für den Haushalt geeinigt hat, sieht es stark danach aus, dass die Heizungsförderung unangetastet bleiben wird. Lediglich der Geschwindigkeitsbonus soll laut Bundesverband Wärmepumpe doch 20 % statt 25 % betragen.

    Quelle: https://www.waermepumpe.de/presse/news/details/haushalt-2024-das-soll-kommendes-jahr-gelten/#content, https://www.focus.de/politik/deutschland/noch-keine-foerderantraege-moeglich-jetzt-droht-monatelange-verzoegerung-von-habecks-heizungsgesetz_id_259478657.html 

  2. Übergangsregelung bei Projektstart bis 31.08.2024
    Laut Medienberichten und dem Bundesverband Wärmepumpe gibt es eine Übergangsregelung, die besagt: Wenn Sie Ihr Projekt zwischen der Veröffentlichung der Förderrichtlinie im Bundesanzeiger und dem 31.08.2024 beginnen, können Sie den Förderantrag bis Ende November 2024 nachholen.
    Damit können Hausbesitzer*innen, die schon 2023 die alte Förderung beantragen, das Projekt aber noch nicht begonnen haben, ihren alten Antrag zurückziehen und auf die neue Förderung wechseln, sollte diese für sie vorteilhafter sein. Auch Förderanträge für Kaufverträge, die zwischen dem Ende der alten Förderung und dem Beginn der neuen Förderung geschlossen werden, können nachgeholt werden, sobald die neue Förderung bei der KfW beantragbar ist.

    Quelle: https://www.waermepumpe.de/presse/news/details/richtlinien-entwurf-neues-antragsverfahren-ab-2024/#content, https://www.wohneigentum.nrw/beitrag/gebaeudeenergiegesetz-2024, https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/f%C3%B6rderung-vom-bund-jetzt-schne[…]d=entnewsntp&pc=LCTS&cvid=7d023ad6a9f8488586c8ddb5ff430514&ei=8

Es wird klar: Wann die neue Heizungsförderung 2024 beantragt werden kann, steht derzeit jedoch noch nicht zu 100 % fest. Aktuell gibt es eine Förderung von maximal 40 % für Wärmepumpen. Wer diese noch 2023 beantragt und die Voraussetzungen zur Förderung erfüllt, hat sich diese gesichert, unabhängig davon, was in den kommenden Wochen und Monaten passiert. Durch die Übergangsregelung ist zudem aller Wahrscheinlichkeit nach ein späterer Wechsel auf die neue Förderung möglich.

Mehr Informationen zur aktuellen sowie der für 2024 geplanten Förderung und dem neuen Heizungsgesetz finden Sie in unserem Artikel zur Wärmepumpen-Förderung.

Anmerkung: Die Inhalte dieses Beitrages wurden nach sorgfältiger Recherche zusammengetragen. Trotzdem können sich die Gesetze und die aktuelle Lage stetig ändern. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Wegatech bezüglich der in diesem Dokument getroffenen Aussagen keine Haftung übernehmen kann.

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