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EEG-Novelle ermöglicht PV-Anlagen bis 30 kWp ohne EEG-Umlage

Durch das seit dem ersten Januar geltende neue EEG, müssen Besitzer von Photovoltaikanlagen erst ab einer Anlagengröße von 30 kWp EEG-Umlage zahlen. Zuvor wurde die EEG-Umlage für Photovoltaikanlagen bereits ab 10 kWp fällig. Die Entscheidung wird vor allem das Segment der gewerblichen Dachanlagen beflügeln, aber auch private Hausbesitzer kann die Anhebung der Umlage zum Kauf einer größeren Anlage motivieren. 

In der Vergangenheit wurden viele private Dächer bewusst nur mit 9,9 kWp Anlagen ausgestattet, um die Kosten für den Eigenverbrauch durch die EEG-Umlage zu vermeiden. Mit der Entscheidung, lohnt es sich nun vorhandene Dachflächen voll auszuschöpfen. Zu Beachten ist allerdings, dass ab 10 kWp weniger Einspeisevergütung gewährt wird.

Die Entscheidung kann als Erfolg gewertet werden, denn im Entwurf des Bundeswirtschaftsministerium, unter Führung von Peter Altmaier für die EEG-Novelle, war zunächst nur von einer Anhebung auf 20 kWp die Rede. Der Wirtschaftsausschuss konnte sich nun aber doch auf eine Besteuerung erst ab 30 kWp Anlagengröße einigen. 

Was ist die EEG-Umlage?

Die EEG-Umlage finanziert den Ausbau erneuerbarer Energien und macht 2021 6,5 Cent des Strompreises aus. Da Betreibern von Erneuerbaren Energien Anlagen eine festgelegte Vergütung für die Einspeisung ins Netz zugesichert wird, muss der Netzbetreiber die Verluste, die er so durch den Verkauf des erneuerbaren Stroms an der Börse macht, ausgleichen. Zu diesem Zweck müssen alle Verbraucher die EEG-Umlage als Bestandteil ihrer Stromkosten zahlen. Seit 2014 müssen auch Haushalte, die sich selbst mit Strom versorgen, etwa durch den Eigenverbrauch von eigenem Solarstrom, die EEG-Umlage zahlen. Durch die Anhebung der Grenze für die Fälligkeit der Umlage, ist dies nun für die meisten privaten Hausbesitzer Geschichte. 

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