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NRW: Neue Landesbauordnung in Kraft – Abstandsregelungen für Photovoltaikanlagen und Wärmepumpen entfallen

Mit der neuen Landesbauordnung in NRW entfallen die Abstandsregelungen bei der Installation von Photovoltaikanlagen und Wärmepumpen. Was das für Hausbesitzer*innen bedeutet, erfahren Sie hier.

Gute Nachrichten zum Jahreswechsel. Für Hausbesitzer*innen in NRW wird die Installation einer Photovoltaikanlage oder Wärmepumpe ab diesem Jahr unkomplizierter, da die Abstandsregelungen zum Nachbardach bzw. Grundstück durch eine neue Landesbauordnung entfallen. Gerade für Besitzer*innen von Reihenhäusern ist dies eine große Erleichterung, denn hier können Mindestabstände oftmals nur schwerlich eingehalten werden. 

In NRW musste bisher bei Photovoltaikanlagen ein Mindestabstand von 50 cm zum Gebäude des Nachbarn eingehalten werden. Dieser Abstand galt jedoch nur für Module mit Außenseiten aus nichtbrennbaren Baustoffen. Bei brennbaren Außenseiten der Module erhöhte sich der Abstand sogar auf 1,25 Meter zum Nachbargebäude. Auch bei der Aufstellung einer Wärmepumpe im Außenbereich war bisher ein Abstand von 3 Metern zum nächsten Gebäude Pflicht. Durch einen Runderlass des Bauministeriums NRW konnte seit Dezember 2022 zwar eine Ausnahme von diesen Abstandsregelungen beantragt werden, dennoch schreckten in der Praxis einige vor dieser bürokratischen Hürde zurück. 

Hintergrund der Abstandsregelungen ist bei Photovoltaikanlagen vor allem der Brandschutz, während es bei Wärmepumpen vorrangig um die Lautstärke geht. Inzwischen sind jedoch zahlreiche Photovoltaikmodule aus nichtbrennbaren Baustoffen und mit ausreichendem Brandschutz verfügbar und auch die Lautstärke von Wärmepumpen konnte bedeutend reduziert werden. Wenn die Wärmepumpe dann doch einmal zu laut ist, besteht die Möglichkeit, eine Schallschutzhaube zu installieren. 

In vielen anderen Bundesländern wurden die Abstandsregelungen daher oftmals bereits früher aufgehoben. In Berlin ist bei Wärmepumpen jedoch noch ein Abstand von 3 Metern zum Nachbargrundstück einzuhalten. Es bleibt zu hoffen, dass die Abstandsregelungen künftig auch bundesweit und flächendeckend erlassen werden. Denn auch Hausbesitzer*innen mit einem Grundstück in enger Bebauung sollte der Umstieg auf erneuerbare Energien ermöglicht werden.

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