KfW 458 – Die Heizungsförderung für Privatpersonen


Nach langen Debatten ist es endlich so weit. Die neue Heizungsförderung KfW 458 kann seit dem 27.02.2024 beantragt werden. Wie hoch die KfW-Förderung 2024 ist, welche Heizungen förderfähig sind und wie Sie den Förderantrag bei der KfW stellen, erklären wir Ihnen hier.

Hinweis: Alle Angaben zur Förderung sind ohne Gewähr.

Vaillant Wärmepumpe im Garten mit Regenbogen im Anschnitt

KfW 458 – das Wichtigste im Überblick

  • 30 bis 70 % Förderung – je nach alter Heizung, Zeitpunkt des Austauschs und Haushaltseinkommen
  • Maximal 30.000 € förderfähige Anschaffungskosten
  • Daraus ergibt sich eine Förderung von bis zu 21.000 € bzw. 23.500 €
  • Die Förderung gilt für den Ersatz einer alten fossilen Heizung gegen ein klimafreundliches Modell

KfW-Förderung 2024 – bis zu 70 % Zuschuss

Die Förderhöhe des KfW 458 setzt sich aus verschiedenen Bestandteilen zusammen, ist jedoch auf max. 70 % der Kosten und 30.000 € förderfähige Kosten gedeckelt. Damit ergibt sich eine maximale Fördersumme von 21.000 €

Anmerkung: In Sonderfällen kann sich die Förderung auch auf 23.500 € belaufen. Hier ist es erforderlich, dass die maximale Fördersumme ausgeschöpft und der Emissionsminderungszuschlag für emissionsarme Biomasseheizungen gewährt wird. Dieser ist unabhängig von der Höchst­grenze der förder­fähigen Gesamt­kosten und beträgt 2.500 €.

30 % Grundförderung

Die Grundförderung von 30 % wird allen Antragstellenden gewährt, die die grundsätzlichen Fördervoraussetzungen erfüllen

20 % Klimageschwindigkeitsbonus

Da fossile Heizungen in den kommenden Jahren möglichst schnell ersetzt werden sollen, werden Hausbesitzer*innen belohnt, die den Tausch zeitnah angehen. Bis 2028 beträgt der Bonus 20 %. Danach wird er schrittweise abgesenkt.

Der Bonus ist erhältlich, wenn Sie selbst nutzende*r Eigentümer*in sind. Außerdem muss eine funktions­tüchtige Öl-, Kohle-, Gas-Etagen-, Nacht­speicher­heizung oder eine mindestens 20 Jahre alte Gas­heizung oder Biomasse­heizung ausgetauscht werden. Wenn Sie eine Biomasseheizung installieren, gibt es den Klimageschwindigkeitsbonus nur, wenn Sie diese mit einer Solarthermieanlage, einer PV-Anlage zur elektrischen Warm­wasser­bereitung oder einer Wärme­pumpe zur Warm­wasser­bereitung und/oder Raum­heizungs­unter­stützung kombinieren.

30 % Einkommensbonus

Gerade für Haushalte mit niedrigerem oder moderatem Haushaltseinkommen ist der Heizungstausch oftmals eine erhebliche finanzielle Belastung. Daher erhalten Haushalte mit einem jährlichen Haushaltseinkommen von maximal 40.000 € einen Bonus von 30 % der förderfähigen Kosten.

5 % Effizienzbonus

Beim Heizungstausch soll Effizienz belohnt werden. So erhalten Erd-, Grundwasser- oder Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel einen Bonus von 5 % der Kosten. Bei bivalenten Kombi- und Kompakt­geräten wird der Bonus für die anteiligen Kosten gewährt.

Emissionsminderungszuschlag

Schließlich erhalten besonders umweltfreundliche Biomasseanlagen mit Emissionsgrenzwerten für Staub von 2,5 mg pro Kubikmeter einen Zuschuss von pauschal 2.500 €. Dieser wird unabhängig von der Fördergrenze von 30.000 € gewährt. Allerdings müssen die förderfähigen Gesamtkosten nach Abzug des Emissionsminderungszuschlags mindestens 300 € betragen.

Die KfW-Förderung 2024 im Video

Welche Heizungen sind nach KfW 458 förderfähig?

Laut Bundesförderung für effiziente Gebäude, kurz BEG, können Sie für folgende Heizsysteme die neue Heizungsförderung erhalten:

  • Wärmepumpen
  • Biomasseheizungen
  • Solarthermieanlagen
  • Brennstoffzellenheizungen
  • Wasserstofffähige Heizungen
  • Innovative Heizungs­technik auf Basis erneuer­barer Energien
  • Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz

Außerdem förderfähig sind:

  • Ausgaben für eine provi­sorische Heiz­technik bei einem Heizungs­defekt
  • Fach­planung und Bau­begleitung durch Expert*in für Energie­effizienz
  • Akustische Fachplanung durch ein*e Akustiker*in 

Anmerkung: Die Heizungsoptimierung wird nicht durch die KfW, sondern durch das BAFA gefördert. 

Wer kann das KfW-Programm 458 beantragen?

Die Förderung ist für alle privaten Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohn­immobilien, die eine effiziente Heizungs­anlage ein­bauen oder einen An­schluss an ein Gebäude- oder Wärme­netz ein­richten möchten.

Wichtig ist, dass Sie den Heizungstausch in einem Bestandsgebäude vornehmen, welches Sie selbst bewohnen. Zudem muss die Maßnahme die Energie­effizienz des Gebäudes und/oder den Anteil erneuer­barer Energien am Endenergieverbrauch erhöhen. Für die Auszahlung des Zuschusses KfW 458 ist es außerdem Pflicht, dass der Einbau der Heizungs­anlage mit einer Opti­mierung des gesamten Heizungs­verteilungs­systems (inklusive Durch­führung des hydraulischen Abgleichs) bzw. Anpassung der Luftvolumenströme verbunden ist.

Wann ist die KfW-Förderung 2024 verfügbar?

Ab dem 27.02. können zunächst selbst nutzende Einfamilienhausbesitzer*innen eine Förderung über den Zuschuss KfW 458 beantragen.

Voraussichtlich ab Mai 2024 können dann auch Förderanträge für Mehrfamilienhäuser und Wohnungseigentümergemeinschaften (sofern Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum umgesetzt werden) gestellt werden. 

Ab August 2024 sind schließlich auch Eigentümer*innen von vermieteten Einfamilien­häusern sowie von selbst bewohnten oder vermieteten Eigentums­wohnungen in Wohnungs­eigentümer­gemein­schaften (sofern Maßnahmen am Sondereigentum umgesetzt werden) in Deutsch­land antragsberechtigt.

Wie beantrage ich das Programm KfW 458?

  1. Fachbetrieb oder Energieeffizienz-Expert*in mit BzA beauftragen
    Im ersten Schritt müssen Sie sich eine sogenannte Bestätigung zum Antrag – kurz BzA – ausstellen lassen. Hierbei handelt es sich um ein Dokument, das Angaben zu Ihrer geplanten Heizung inkl. der förder­fähigen Gesamt­kosten sowie eine Bestätigung zur Einhaltung der technischen Mindest­anforderungen enthält.

    Sie können alle Expert*innen für Energie­effizienz beauftragen, die in der Experten­liste für Förder­programme des Bundes bei der Deutschen Energie-Agentur (dena) geführt sind.
  1. Kaufvertrag für die Heizung abschließen
    Erst wenn Sie eine BzA haben, sollten Sie den Kaufvertrag für Ihre neue Heizung abschließen. Hier ist wichtig, dass im Vertrag eine sogenannte aufschiebende Bedingung enthalten ist. Diese besagt, dass der Vertrag erst in Kraft tritt, wenn Sie von der KfW eine Förder­zusage für Ihr Vorhaben erhalten. Auch muss dem Vertrag entnommen werden können, wann die Heizung vermutlich installiert wird. Hier darf das Datum nicht außer­halb des Bewilligungs­zeitraums liegen.

  2. Registrierung bei der KfW und Antragstellung
    Im nächsten Schritt registrieren Sie sich im Online-Portal der KfW. Anschließend können Sie den Antrag für den KfW Zuschuss 458 direkt im Portal stellen. Wichtig ist, dass Sie die Förderung vor dem Vorhabensbeginn beantragen. Wenn Sie Ihre Heizung zwischen dem 29.12.23 und dem 31.08.24 tauschen, kann der Förderantrag bis zum 30. November 2024  auch nachträglich gestellt werden.

Detaillierter Ablauf der Beantragung

Ablauf der KfW 458 Beantragung

*Oder anderes Fachhandwerksunternehmen (FHW) bzw. Planer*in oder Energieberater*in
**Der Liefer- und Leistungsvertrag kann bis zum 31.08.2024 und muss ab dem 01.09.2024 eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthalten, die zur Verschiebung oder Aufhebung des Vertrags führt, falls der Zuschussantrag abgelehnt werden sollte. Zudem sollte im Vertrag bereits ein ungefähres Installationsdatum festgehalten werden. Wichtig: Ein Beginn der Durchführung der Maßnahme ist auf eigenes Risiko möglich; Anträge können bis zum 30.11.2024 nachträglich gestellt werden.

Hinweis: Die Inhalte des Artikels wurden nach sorgfältiger Recherche zusammengetragen. Trotzdem können sich die Gesetze stetig ändern. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Wegatech bezüglich der in diesem Dokument getroffenen Aussagen keine Haftung übernehmen kann.

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