GEG 2024 – die wichtigsten Informationen zum neuen Heizungsgesetz


Seit dem 1. Januar 2024 gilt in Deutschland die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes, auch bekannt als Heizungsgesetz. Dieses regelt 2024 den Einbau neuer Heizsysteme sowie den Umstieg hin zu einer klimafreundlichen Wärmeversorgung. Doch was genau steht alles im GEG 2024? Und welche Heizsysteme können ab dem Stichtag noch eingebaut werden? Wir haben die wichtigsten Informationen für Sie zusammengetragen.

Installateure von Wegatech tragen Vaillant Wärmepumpe hinter Haus

Die wichtigsten Eckpunkte des GEG 2024 im Überblick

  • Seit dem 01.01.2024 sollen möglichst alle neuen Heizsysteme in Deutschland zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden.
  • Die Pflicht zum Einbau erneuerbarer Heizsysteme gilt ab 2024 erst einmal nur für Neubauten in Neubaugebieten; außerhalb von Neubaugebieten soll die Pflicht frühestens ab 2026 gelten. 
  • Der Einbau einer neuen Heizung ist zudem eng an die kommunale Wärmeplanung geknüpft, welche die jeweiligen Kommunen bis Mitte 2026 bzw. Mitte 2028 vorlegen sollen.
  • Darüber hinaus sind beim Heizungstausch im Altbau Übergangsfristen vorgesehen, die den Umstieg auf erneuerbare Heizsysteme erleichtern sollen.
  • Beim Einbau einer erneuerbaren Heizung haben Hausbesitzer*innen die Wahl zwischen diversen Heizsystemen, von der Wärmepumpe bis zur H2 Ready Gasheizung.
  • Um den Umstieg auf erneuerbare Wärme so einfach wie möglich zu gestalten, fördert die Bundesregierung den Einbau moderner Heizsysteme mit bis zu 70 % der Anschaffungskosten.

Heizungstausch und Gebäudeenergiegesetz – das gilt ab 2024

Das GEG 2024 unterscheidet beim Umstieg auf erneuerbare Heizsysteme ganz klar zwischen Neubauten und Bestandsgebäuden. Zudem spielt die kommunale Wärmeplanung beim GEG 2024 eine entscheidende Rolle.

Vorgaben des GEG 2024 zum Heizungstausch im Neubau und im Bestand
©BMWK

Die Regelungen im Neubau

Im neuen Gebäudeenergiegesetz gelten alle Gebäude, deren Bauantrag nach dem 01.01.2024 gestellt wurde, als Neubau. In Neubaugebieten sieht das Gesetz vor, dass alle Heizungen ab 2024 zu 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Steht das Haus hingegen außerhalb eines Neubaugebiets, muss frühestens ab 2026 eine erneuerbare Heizung eingebaut werden. Wann genau die Regelungen außerhalb von Neubaugebieten greift, hängt dabei von der Wärmeplanung der Kommune ab (siehe unten).

Die Regelungen im Bestand

Im Bestand sieht das Heizungsgesetz – entgegen einiger Medienberichte aus dem Frühjahr 2023 – keine Pflicht zum Heizungstausch vor. Stattdessen gilt: Solange die Heizung repariert werden kann, darf sie weiter betrieben werden. Erst bei einem endgültigen Ausfall (Heizungshavarie) muss ein neues Heizsystem eingebaut werden, welches die Anforderungen des GEG 2024 erfüllt. Allerdings gelten hier mehrjährige Übergangsfristen, in denen auch weiterhin fossile Heizungen eingebaut werden können. Dies soll den Umstieg auf eine erneuerbare Heizung im Einklang mit der kommunalen Wärmeplanung erleichtern.

Die kommunale Wärmeplanung

Wie bereits erwähnt, gelten viele Regelungen des neuen Gebäudeenergiegesetzes in Abhängigkeit von der sogenannten kommunalen Wärmeplanung. Diese verpflichtet alle Kommunen in Deutschland dazu, bis Mitte 2028 (Großstädte Mitte 2026) einen Plan für die klimaneutrale Wärmeversorgung über Fernwärme oder Wasserstoff auszuarbeiten. Die Wärmeplanung soll Hausbesitzer*innen zudem darüber informieren, ob sie die Vorgaben des GEG 2024 mithilfe der Infrastruktur der Kommune erfüllen können oder aber selbst aktiv werden müssen; etwa durch die Installation einer Wärmepumpe.

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Diese Heizsysteme erfüllen die Anforderungen des GEG 2024

Die entscheidende Frage, die sich viele Hausbesitzer*innen mit Blick auf das GEG 2024 stellen, lautet: Welche Heizsysteme kann ich ab kommendem Jahr eigentlich noch in meinem Haus einbauen? Hier eine Übersicht:

Wärmepumpe

Die Wärmepumpe nutzt vor allem kostenlose und regenerative Umweltenergie, um ein Haus mit Wärme zu versorgen. Dementsprechend erfüllt das moderne Heizsystem die Anforderung des GEG 2024 in allen Punkten.

Biomasseheizung

Auch Biomasseheizungen (allen voran die Pelletheizung) dürfen laut dem GEG 2024 weiterhin verbaut werden. Allerdings nur im Bestand, nicht aber in Neubauten. Gut zu wissen: Laut GEG 2024 zählen auch Gasheizungen, die nachweislich mit erneuerbaren Gasen wie Biomethan betrieben werden, als Biomasseheizungen.

Solarthermieanlagen

Auch Solarthermieanlagen erfüllen die 65 %-Vorgabe des Heizungsgesetzes. Da solarthermische Anlagen den Wärmebedarf eines Hauses jedoch so gut wie nie vollständig decken können, wird der Einbau nur als Teil eines hybriden Systems empfohlen.

Stromdirektheizung

Laut dem GEG können ab 2024 auch weiterhin Stromdirektheizung im Haus eingebaut werden. Das begründet der Gesetzgeber damit, dass Strom aus dem öffentlichen Netz bis 2035 zu 100 % aus erneuerbaren Quellen stammen soll.

Hybridheizung

Eine Hybridheizung darf laut GEG 2024 weiterhin verbaut werden, wenn nachweislich 65 % der Wärmeenergie aus erneuerbaren Quellen stammt. Das ist beispielsweise bei der Kombination aus Wärmepumpe und Gasheizung der Fall, wenn Letztere nur an besonders kalten Tagen zur Unterstützung hinzugeschaltet wird.

Auch jede hier nicht genannte Heizung auf der Grundlage von Erneuerbaren Energien bzw. eine Kombination unterschiedlicher Technologien ist erlaubt. Hier muss jedoch ein Nachweis erbracht werden, dass diese zu min. 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben wird.

Wärmenetze

Des Weiteren können Hausbesitzer*innen ihr Gebäude an ein lokales Nah- oder Fernwärmenetz anschließen; vorausgesetzt, dieses erfüllt die Anforderungen des GEG 2024. Wie viele Hausbesitzer*innen in Zukunft von dieser Option Gebrauch machen können, wird die Wärmeplanung der Kommunen in den nächsten Jahren zeigen.

Diese Regelungen gelten 2024 für Öl- und Gasheizungen

Bis zum Ablauf der Frist für die kommunale Wärmeplanung (Mitte 2026/2028) dürfen laut GEG 2024 auch weiterhin neue Öl- und Gasheizungen eingebaut werden. Allerdings nur, wenn diese ab 2029 einen wachsenden Anteil erneuerbarer Energieträger wie Biogas oder Wasserstoff nutzen: 

  • 2029: mindestens 15 % EE-Anteil
  • 2035: mindestens 30 % EE-Anteil
  • 2040: mindestens 60 % EE-Anteil
  • ab 2045: 100 % EE-Anteil

Darüber hinaus sieht das GEG 2024 vor, dass sich Hausbesitzer*innen vor dem Kauf einer neuen Gasheizung einer verpflichtenden Beratung durch einen Installationsbetrieb oder durch eine*n Energieberater*in unterziehen müssen. In dieser Beratung sollen sie auf die wirtschaftlichen Risiken eines fossilen Heizsystems hingewiesen werden.

GEG 2024 – bis zu 70 % Förderung für die neue Heizung

Aktuelles: Die Förderung kann voraussichtlich ab Ende Februar beantragt werden. Wer sich vorher eine Wärmepumpe kauft, kann die Förderung jedoch auch rückwirkend beantragen.

Neben verschiedenen Firsten und Vorgaben enthält das GEG 2024 auch eine großzügige Förderung zur Finanzierung moderner Heizsysteme. Die Förderung setzt sich dabei aus verschiedenen Teilen zusammen, die teilweise vom zu versteuernden Gesamteinkommen oder dem Zeitpunkt des Heizungstauschs abhängig sind:

  • 30 % Grundförderung: Wird allen Antragsteller*innen unabhängig von Zeitpunkt, Einkommen oder anderen Faktoren ausgezahlt. Gilt für Wärmepumpen, Solarthermieanlagen, Wasserstoff- und Pelletheizungen.
  • +5 % Effizienzbonus: Wird beim Kauf von Erdwärmepumpen oder Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln ausgezahlt.
  • +20 % Geschwindigkeitsbonus: Wird Antragsteller*innen gewährt, die ihre mehr als 20 Jahre alte Gasheizung bzw. ihre Öl- oder Nachtspeicherheizung vor Ende 2024 austauschen. Achtung: Der Bonus gilt nicht für Pelletheizungen, die als alleiniges Heizsystem zum Einsatz kommen.
  • +30 % einkommensabhängiger Bonus: Wird selbst nutzenden Antragsteller*innen gewährt, deren zu versteuerndes Gesamteinkommen bei bis zu 40.000 € pro Jahr liegt; dies entspricht ca. 50.000 € brutto.

Gut zu wissen: Die verschiedenen Förderungen und Boni können immer nur zu einer Gesamtförderung von max. 70 % addiert werden. Diese Obergrenze ist vor allem für Haushalte relevant, deren Einkommen unterhalb bzw. auf der 40.000 €-Grenze liegt, da sie andernfalls auf eine Gesamtförderung von sage und schreibe 85 % (2024) kämen.

Förderung nach dem GEG 2024 für den Heizungstausch bis zum Jahr 2031
Maximaler Fördersatz beim Heizungstausch 2024-2031

Neben der maximalen Förderhöhe von 70 % sieht das GEG 2024 zudem maximal förderfähige Anschaffungskosten von 30.000 € vor. Daraus folgt, dass sich der staatliche Zuschuss beim Heizungstausch ab dem 01. Januar 2024 auf maximal 21.000 € (inkl. Einkommensbonus) bzw. 16.500 € (ohne Einkommensbonus) beläuft, je nach der Höhe des zu versteuernden Einkommens. 

Hinweis: Die Inhalte des Artikels wurden nach sorgfältiger Recherche zusammengetragen. Trotzdem können sich die Gesetze stetig ändern. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Wegatech bezüglich der in diesem Dokument getroffenen Aussagen keine Haftung übernehmen kann.

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