Wärmepumpen: Diese Regeln gelten für den Abstand zum Nachbarhaus


Bei der Anschaffung einer Wärmepumpe mussten Hausbesitzer*innen lange Zeit darauf achten, einen gewissen Mindestabstand zum Nachbarhaus einzuhalten. Diese Regelung wurde in den meisten Bundesländern mittlerweile jedoch aufgehoben. Trotzdem können – und sollten – Hausbesitzer*innen bei der Außenaufstellung ihrer Wärmepumpe ein paar Dinge beachten.

Aufstellung einer Wärmepumpe mit ausreichend Abstand zum Nachbarhaus

Warum spielt der Abstand bei Wärmepumpen eine Rolle?

Der Abstand zum Nachbarhaus spielt vor allem bei einer Wärmepumpenart eine wichtige Rolle, nämlich bei der Luft-Wasser-Wärmepumpe. Diese „zapft“ die Umgebungsenergie an, um ein Haus mit Wärme zu versorgen. Um die Umgebungsenergie nutzen zu können, muss diese jedoch erst einmal über einen Ventilator angesaugt und zur Inneneinheit der Wärmepumpe transportiert werden. Bei diesem Prozess entstehen Geräusche, die eine Lautstärke von bis zu 50 Dezibel erreichen können; vergleichbar mit der Lautstärke eines Kühlschranks.

Da diese Geräusche von der Außeneinheit der Wärmepumpe erzeugt werden, kann es je nach den Gegebenheiten vor Ort passieren, dass auch Nachbar*innen auf den Betrieb der Wärmepumpe aufmerksam werden. Gerade in eng bebauten Gebieten galt daher lange Zeit folgende Regelung: Bei der Aufstellung einer Wärmepumpe muss ein Abstand von mindestens drei Meter zum Nachbargebäude eingehalten werden. 

Mittlerweile wurde diese Abstandsregel für Wärmepumpen in den meisten Bundesländern jedoch aufgehoben. Das liegt vor allem daran, dass Hersteller zunehmend leisere Wärmepumpen produzieren. Zudem soll die Wärmewende vorangetrieben werden, wofür der Einbau möglichst vieler Wärmepumpen unabdingbar ist.

Mindestabstand zum Nachbargebäude nach Bundesland

Insgesamt sehen 12 von 16 Bundesländern keine klaren Abstandsregeln für Wärmepumpen mehr vor (Stand: Anfang 2024). Als letztes Bundesland gab NRW erst vor kurzem grünes Licht für den einfacheren Einbau der klimafreundlichen Heizung. In drei Bundesländern ist die Situation aktuell noch unklar, einzig Berlin besteht weiterhin auf drei Metern Mindestabstand.

BundeslandMindestabstand zum Nachbargebäude
Baden-WürttembergKein Mindestabstand
(Voraussetzung: Wärmepumpe nachts nicht lauter als 45 dB)
BayernKein Mindestabstand
Berlin3 Meter Mindestabstand
BrandenburgKein Mindestabstand
(Voraussetzung: Wärmepumpe nicht höher als 2 Meter und nicht als gebäudeähnlich eingestuft)
BremenKein Mindestabstand
HamburgKein Mindestabstand
(Voraussetzung: Wärmepumpe nicht als gebäudeähnlich eingestuft)
HessenKein Mindestabstand
(Voraussetzung: Wärmepumpe nicht höher als 2 Meter und länger als 3 Meter)
Mecklenburg-VorpommernKein Mindestabstand
(Voraussetzung: Wärmepumpe nicht höher als 3 Meter + nicht länger als 9 Meter und nicht als gebäudeähnlich eingestuft; sonst 3 Meter Abstand)
NiedersachsenUnklar
Nordrhein-WestfalenKein Mindestabstand
Rheinland-PfalzKein Mindestabstand
SaarlandKein Mindestabstand
(Voraussetzung: Wärmepumpe nicht höher als 2 Meter und Lärmschutz wird eingehalten)
SachsenUnklar
Sachsen-AnhaltUnklar
Schleswig-HolsteinKein Mindestabstand
(Voraussetzung: Wärmepumpe nicht als gebäudeähnlich eingestuft)
ThüringenKein Mindestabstand
(Voraussetzung: Wärmepumpe nicht als gebäudeähnlich eingestuft)

Was bedeutet „nicht als gebäudeähnlich eingestuft“?

Die Bezeichnung „gebäudeähnlich“ stammt aus der Bauordnung und wird in aller Regel für Anbauten wie beispielsweise Garagen verwendet. In manchen Fällen werden jedoch auch Wärmepumpen von der Bauaufsicht als gebäudeähnlich eingestuft; in der Folge muss dann, je nach Bundesland, wieder ein Mindestabstand von drei Metern eingehalten werden. Als Hausbesitzer*innen haben Sie in diesem Fall jedoch die Möglichkeit, rechtlich gegen die Einstufung als gebäudeähnlich vorzugehen.

Vier Tipps für die Außenaufstellung der Wärmepumpe

Wie Sie sehen, müssen Sie bei der Aufstellung einer Wärmepumpe in den meisten Fällen keinen Mindestabstand zum Nachbarhaus mehr einhalten. Trotzdem gilt: Nur weil kein Mindestabstand gilt, heißt das nicht, dass man die Wärmepumpe direkt an der Grenze zum Nachbargrundstück platzieren sollte. Stattdessen sollten Sie folgenden vier Tipps berücksichtigen, damit die Aufstellung der Wärmepumpe sowohl ohne Mindestabstand als auch ohne Probleme vonstattengeht:

  1. Vorab mit den Nachbar*innen sprechen: Vorsicht ist bekanntermaßen besser als Nachsicht. Dementsprechend sollten Sie vor dem Kauf einer Wärmepumpe unbedingt mit ihren direkten Nachbar*innen sprechen und, wenn möglich, gemeinsam den richtigen Aufstellort wählen.
  2. Den richtigen Aufstellort wählen: Die Außeneinheit einer Wärmepumpe sollte im Idealfall so weit wie möglich von Fenstern oder Aufenthaltsräumen entfernt platziert werden. Optimal ist eine Aufstellung in Richtung Straße oder hinter dem Haus. Eine Platzierung in Richtung des Schlaf- oder Kinderzimmer der Nachbar*innen sollte hingegen vermieden werden. Zudem ist es ratsam, bei der Aufstellung Nischen oder Ecken zu meiden, da hier ein Echo entstehen kann.
  3. Ein leises Modell auswählen: Beim Kauf einer Wärmepumpe sollten Sie außerdem auf ein möglichst leises Modell wie die Vaillant aroTherm plus setzen. Ideal ist ein Geräuschpegel, der vonseiten des Herstellers mit 45 Dezibel oder weniger angegeben wird. Überprüfen Sie zusätzlich, ob das Modell möglicherweise über einen sogenannten Nacht- oder Flüstermodus verfügt. Diese ermöglichen einen eingeschränkten Betrieb bei 35 dB(A) oder weniger.
  4. Schallschutzmaßnahmen ergreifen: Zusätzlich zum richtigen Aufstellort können Sie auch Maßnahmen zum Schallschutz ergreifen. So wirkt Gras oder eine Gummimatte als Untergrund beispielsweise schalldämpfend, während die Aufstellung zwischen zwei Mauern den Schallpegel eher verstärkt. Zudem kann über die Anschaffung einer Schallschutzhaube nachgedacht werden.

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