Kommunale Wärmeplanung und Heizungstausch


Künftig sollen alle Kommunen eine kommunale Wärmeplanung erstellen. Auf Grundlage der Wärmeplanung sollen Hausbesitzer*innen und Unternehmen dann besser entscheiden können, welche Heizung die richtige für die Zukunft ist. Doch was versteht man überhaupt unter einer kommunalen Wärmeplanung und lohnt es sich, mit dem Heizungstausch auf die kommunale Wärmeplanung zu warten? Das und mehr erfahren Sie hier!

Kommunale Wärmeplanung – das Wichtigste im Überblick

  • Das Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung ist vom Bundestag beschlossen worden und tritt zum 01.01.24 in Kraft
  • Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohner*innen müssen bis zum 30.06.26 eine kommunale Wärmeplanung vorlegen
  • Kommunen mit weniger Einwohner*innen haben bis Mitte 2028 Zeit
  • Für Hausbesitzer*innen gilt das Heizungsgesetz (GEG 2024) und damit die schrittweise Einführung der Pflicht zu 65 % erneuerbaren Energien erst, wenn die eigene Kommune eine Wärmeplanung vorgelegt hat
  • Der Heizungstausch kann aber unabhängig von der Wärmeplanung der Kommune auch schon früher angegangen werden – hier ist ab 2024 eine Förderung von bis zu 70 % möglich

Was ist eine kommunale Wärmeplanung?

Deutschland ist in etwa 11.000 Kommunen unterteilt. Im Zuge der Energiewende muss sich künftig jede dieser Kommunen zu 100 % mit erneuerbarer Energie versorgen.  Das bedeutet nicht nur, sich auf zu 100 % erneuerbaren Strom umzustellen. Auch die Wärmeversorgung der Kommune muss mit erneuerbaren Energien erfolgen. Hierzu sollen alle Kommunen in Deutschland in den kommenden Jahren eine Planung vorlegen.

Das Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung

Der Bundestag hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze am 17. November 2023 angenommen. Inzwischen wurde das Gesetz auch vom Bundesrat gebilligt. Damit wird das Gesetz zum 1.1.2024 in Kraft treten und die Kommunen sind verpflichtet, in den kommenden Jahren eine Wärmeplanung zu erstellen. Ziel des Gesetzes ist es, die Versorgung Wärme so zu transformieren, dass bis 2045 keine Treibhausgase mehr emittiert werden. Doch was sagt das Gesetz im Detail? 

Bis wann muss die Wärmeplanung vorliegen?

Kommunen mit über 100.000 Einwohner*innen:  30.06.2026

Kommunen mit unter 100.000 Einwohner*innen: 30.06.2028
Anmerkung: Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohner*innen können ein vereinfachtes Wärmeplanungsverfahren wählen. Darüber entscheiden die Länder.

Wie kann die Wärmeplanung erstellt werden?

Die Kommunen können bei der Erstellung der Wärmeplanung auf bereits erhobene Daten zurückgreifen. Etwa von Behörden, Energieversorgern oder Schornsteinfegern. Die Erhebung von neuen Daten ist nicht verpflichtend.

Wer kontrolliert die Erstellung der kommunalen Wärmepläne?

Die Länder werden mit dem Gesetz verpflichtet zu kontrollieren, ob Wärmepläne erstellt werden.

Wie werden die kommunalen Wärmepläne finanziert?

Der Bund unterstützt die Kommunen mit 500 Millionen Euro bei der Erstellung der Wärmepläne.

GEG 2024 und kommunale Wärmeplanung

Die ebenfalls kürzliche beschlossene Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG 2024) ist eng mit der kommunalen Wärmeplanung verzahnt. Das Gebäudeenergiegesetz sieht vor, dass alle Heizungen, die neu eingebaut werden, zu 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Ab 2024 gilt die Pflicht jedoch vorerst für reine Neubaugebiete. Andere Gebäudearten werden schrittweise nachgezogen.

Die kommunale Wärmeplanung und das GEG bedingen sich wie folgt: Erst wenn die eigene Kommune eine Wärmeplanung vorliegt, sind Hausbesitzer*innen oder Vermieter*innen, die eine Heizung tauschen wollen, verpflichtet, sich an die Vorgaben des GEG zu halten. Das bedeutet jedoch nicht, dass man bis dahin mit dem Heizungstausch warten sollte. Im Gegenteil: Die Förderung für den Heizungstausch tritt bereits 2024 in Kraft und gewährt Hausbesitzer*innen, die ihre Heizung frühzeitig tauschen, zusätzlich zur Grundförderung einen Geschwindigkeitsbonus von 20 % der Investitionskosten.

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Heizungstausch: Lohnt es sich, auf die kommunale Wärmeplanung zu warten?

Viele Hausbesitzer*innen sind angesichts der langen Debatte um das neue Gebäudeenergiegesetz verunsichert. Sollte ich die Heizung jetzt tauschen oder lieber noch warten? Die kommunale Wärmeplanung gibt einen Fahrplan für die Wärmeversorgung der jeweiligen Kommune und kann für Eigentümer*innen ein guter Anhaltspunkt sein, ob Fernwärme oder Wasserstoff für Ihr Haus überhaupt eine realistische Option ist. 

Wir empfehlen jedoch nicht, auf die kommunale Wärmeplanung zu warten. Warum, erklären wir Ihnen hier:

  1. Der Geschwindigkeitsbonus der Heizungsförderung beträgt anfangs 20 % und wird danach schrittweise abgesenkt. Wer zu lange wartet, muss daher mit einer niedrigeren Förderung rechnen. 
  2. Die CO2-Preise werden in den nächsten Jahren erheblich steigen. Damit wird das Heizen mit Gas- und Öl deutlich teurer. Die kommunale Wärmeplanung abzuwarten, bedeutet somit auch, hohe Heizkosten in Kauf zu nehmen.
  3. Selbst wenn Ihre Kommune zeitnah eine Wärmeplanung erarbeitet, wird es noch einige Zeit dauern, bis die jeweiligen Pläne umgesetzt sind. Ist etwa ein Fernwärmenetz geplant, so können einige Jahre ins Land gehen, bis dieses in Betrieb geht. Gleiches gilt für ein lokales Wasserstoffnetz, wobei hier eine noch erheblichere Unsicherheit besteht. 
  4. Grundsätzlich verpflichtet die Planung eines Wärmenetzes die Kommunen auch nicht automatisch zur Umsetzung derselben. 
  5. Auch wenn die lokale Infrastruktur bereits über Fernwärmenetze verfügt, wird Fernwärme derzeit meist fossil erzeugt. Die Umstellung auf grüne Fernwärme erfordert den Bau neuer Kraftwerke und Großwärmepumpen. Mit einer eigenen Wärmepumpe können Sie sich hingegen schon heute überwiegend mit Umweltwärme versorgen.

Warum braucht es eine Wärmeplanung auf kommunaler Ebene?

Anders als bei der Stromversorgung ist die Wärmeversorgung ein regionales Thema. Strom wird über Hochspannungsleitungen problemlos über weite Strecken transportiert und es existiert ein flächendeckendes Stromnetz. 

Bei Wärme ist dies anders. Auch hier ist theoretisch ein Transport über weite Strecken mittels Fernwärmeleitungen möglich. Da die Verlegung der Leitungen und der Bau der Erzeugungsanlagen jedoch deutlich aufwändiger ist, rechnet sich der Bau eines Fernwärmenetzes häufig nur in dicht besiedelten Gebieten. Aus diesem Grund existiert in Deutschland kein flächendeckendes Wärmenetz; meist verfügen nur größere Städte über eigene Wärmenetze. 

Ein weiterer Faktor ist, dass jede Region über andere Möglichkeiten zur Wärmeerschließung verfügt. Stadt A etwa hat große geothermische Vorkommen, die einfach nur angezapft werden müssen, während es in Stadt B viel überschüssige Abwärme aus der Industrie gibt. Stadt C hat hingegen nur wenige Optionen für den Aufbau eines Wärmenetzes und setzt vielmehr auf dezentrale Wärmeerzeugungsanlagen. Vom Grundsatz her ist die Idee einer kommunalen Wärmeplanung daher durchaus sinnvoll.

Welche Kommunen haben schon eine kommunale Wärmeplanung?

Die meisten Kommunen in Deutschland müssen noch eine kommunale Wärmeplanung erarbeiten. Es gibt jedoch bereits einige Vorreiter, die bereits eine Planung erarbeitet haben. Hierzu zählen: 

  • Rostock (online abrufbar)
  • Freiburg (online abrufbar)
  • der Landkreis Lörrach (online abrufbar)
  • Bad Dürkheim
  • Berlin
  • Dresden
  • Erfurt
  • Flecken Steyerberg
  • Frankfurt am Main
  • Hanau
  • Haldersleben
  • Hannover
  • Hamburg
  • Koblenz
  • Landkreis Steinfurt
  • Landkreis St. Wendel
  • Leipzig
  • Lübben
  • Mainz
  • München
  • Norderstedt
  • Potsdam
  • Stuttgart
  • Sylt
  • Wiesbaden

Wenn Sie prüfen möchten, ob in Ihrer Kommune bereits eine Wärmeplanung vorliegt, empfehlen wir einen Blick auf die Internetseite Ihrer Stadt bzw. Kommune.

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