KfW 358, 359 – Der Ergänzungskredit zur Heizungsförderung


Der KfW Kredit 358,359 ist eine Ergänzung zur Förderung von Einzelmaßnahmen durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Hierunter fällt unter anderem auch der Heizungstausch, welcher mit 30 % bis max. 70 % der Kosten bezuschusst wird. Da ein reiner Zuschuss zur neuen Heizung für viele Hausbesitzer*innen nicht ausreicht, bietet das KfW-Programm 358, 359 zusätzlich eine zinsgünstige und attraktive Finanzierungsoption für die anfallenden Restkosten.

Hinweis: Alle Angaben zur Förderung sind ohne Gewähr.

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KfW 358,359 – das Wichtigste im Überblick

  • Der Kredit wird zusätzlich zur Förderung von Einzelmaßnahmen der BEG-Förderung gewährt (u. a. auch Heizungstausch / KfW 458)
  • Bis zu 120.000 € Kredit pro Wohneinheit
  • 0,01 % effektiver Jahreszins
  • Bei einem Haushaltseinkommen von bis zu 90.000 € pro Jahr erhalten Sie einen zusätzlichen Zinsvorteil

Kreditbedingungen des KfW-Kredits 358,359

Der Kredit ist als ergänzende Finanzierung für Einzelmaßnahmen verfügbar, die im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gefördert werden. Diese beinhalten den Einbau einer neuen Heizung (KfW 458), aber auch weitere Einzelmaßnahmen, die bei der BAFA beantragt werden können.

Welche Einzelmaßnahmen werden durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude gefördert (BEG)?

  • Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle – 15 % Förderung
  • Anlagentechnik (außer Heizung) – 15 % Förderung
  • Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik) – 30 % – 70 % Förderung (KfW 458)
  • Heizungsoptimierung – 15 % Förderung
  • Heizungsoptimierung zur Emissionsminderung von Biomasseheizungen 50 %

Wichtig: Die Einzelmaßnahme muss bereits einen zugesagten bzw. bewilligten, aber noch nicht ausgezahlten Zuschuss haben, der nicht älter als 12 Monate ist. Der Ergänzungskredit ist nur zusätzlich zu einer Zuschussförderung verfügbar, die nach der neuen Förderrichtlinie vom 01.01.2024 beantragt wurde. Außerdem ist der Kredit 358,359 nicht erhältlich für:

  • Umschuldungen
  • Bestehender Kredite
  • Nachfinanzierung
  • Bereits begonnene oder abge­schlossene Vorhaben

Wann erhalte ich den KfW-Kredit 358 und wann den KfW-Kredit 359?

Welchen der beiden KfW-Kredite 358,359 Sie erhalten, hängt maßgeblich davon ab, ob Sie sowohl Besitzer*in als auch Bewohner*in Ihrer Immobilie sind oder ob es sich bei Ihrer Immobilie um ein Investment handelt.

KfW 358 – Ergänzungskredit Plus

Der Kredit 358 ist nur für Privatpersonen mit einem jährlichen Haushaltseinkommen von bis zu 90.000 € verfügbar. Die Antragsteller müssen dabei Eigentümer*innen des Wohngebäudes sein und die geförderte Wohneinheit selbst bewohnen. Außerdem muss eine Zuschusszusage der KfW und/ oder des BAFA vorliegen (siehe Kreditbedingungen).

KfW 359 – Ergänzungskredit

Der Kredit 359 gilt für alle, die in förderfähige Vorhaben an Wohngebäuden bzw. Wohneinheiten investieren. Hierbei muss die Zuschusszusage der KfW und/oder des BAFA auf den Namen des Antragstellenden für den Kredit ausgestellt sein. Antragsberechtigt sind dabei:

  • Natürliche Personen (Privatpersonen)
  • Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
  • Gesellschaften bürgerlichen Rechts
  • Einzelunternehmen
  • Freiberuflich Tätige
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern und Verbände
  • Gemeinnützige Organisationen, einschließlich Kirchen
  • Unternehmen, einschließlich kommunaler Unternehmen
  • Sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungs­bau­genossen­schaften und Contractor

Konditionen des KfW-Kredits 358,359

Die KfW bietet Ihnen die Möglichkeit, zwischen einem Annuitäten- und einem endfälligen Darlehen zu wählen. Bei einem Annuitätendarlehen zahlen sie in den ersten Jahren nur Zinsen und anschließend monatlich gleich hohe Annuitäten (Rückzahlungsbeträge aus Zins und Tilgung). Bei einem endfälligen Darlehen zahlen Sie während der Kreditlaufzeit nur Zinsen. Am Ende des Darlehens wird dann die gesamte Kreditsumme auf einen Schlag fällig. 

Annuitätendarlehen KfW 358

LaufzeitZinsbindungTilgungsfreie
Anlaufzeit
Sollzins pro Jahr
(effektiver Jahreszins)
4–5 Jahre5 Jahre1 Jahr0,01 % (0,01 %)
6–10 Jahre10 Jahre1–2 Jahre1,38 % (1,39 %)
11–25 Jahre10 Jahre1–3 Jahre2,14 % (2,16 %)
26–35 Jahre10 Jahre1–5 Jahre2,25 % (2,27 %)

Annuitätendarlehen KfW 359

LaufzeitZinsbindungTilgungsfreie
Anlaufzeit
Sollzins pro Jahr
(effektiver Jahreszins)
4–5 Jahre5 Jahre1 Jahr3,90 % (3,97 %)
6–10 Jahre10 Jahre1–2 Jahre3,75 % (3,82 %)
11–25 Jahre10 Jahre1–3 Jahre3,76 % (3,83 %)
26–35 Jahre10 Jahre1–5 Jahre3,76 % (3,83 %)

Endfälliges Darlehen

Das endfällige Darlehen hat eine Laufzeit von 4 bis 10 Jahren. Beim Kredit 358 beträgt der Sollzins hier pro Jahr 2,32 % (2,34 % effektiver Jahreszins). Der Kredit 359 bietet einen Sollzins von 3,77 % (3,84 % effektiver Jahreszins).

Kredithöhe des KfW-Kredits 358,359

Die maximale Kredithöhe liegt bei 120.000 € je Wohneinheit. Die genaue Höhe des Kredits richtet sicher nach der Zuschusszusage der KfW bzw. dem Bewilligungsbescheid der BAFA. Wenn beides vorliegt, werden die förderfähigen Kosten aus beiden Zuschüssen einkalkuliert.

Kreditauszahlung und vorzeitige Rückzahlung / Sondertilgung

Der Kredit kann in einem oder in Teilbeträgen abgerufen werden. Nach der Kreditzusage haben Sie 12 Monate Zeit für die Auszahlung. Sollten 12 Monate nicht reichen, ist auch eine Verlängerung auf maximal 36 Monate möglich. Beachten Sie hier jedoch, dass ab dem 13. Monat eine Bereitstellungsprovision berechnet wird.

Möchten Sie den Kredit vorzeitig zurückzahlen, ist dies während der ersten Zinsbindungsfrist in Gänze oder in Teilbeträgen möglich. Sie müssen hier sogar keine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen. Endet die Zinsbindung, kann der Kredit kostenlos in Gänze oder in Teilzahlungen bezahlt werden.

Wie beantrage ich den KfW Kredit 358,359?

1. Bank finden und Kredit beantragen

Sie können Ihren Kredit bei Ihrer Hausbank oder einer anderen Bank beantragen. Wichtig ist, dass Sie den Antrag stellen, bevor Sie mit den Bauarbeiten beginnen und nachdem Sie Ihre Zusage zur Zuschussförderung erhalten haben. Achtung: Spätestens 1 Jahr nach Erhalt der Zusage muss der Kredit beantragt werden. Zusätzlich benötigt die KfW für den Kredit 358 folgende Unterlagen:

  • Eigentumsnachweise durch Grundbuchauszüge
  • Nachweis der Selbstnutzung durch Melde­bestätigung oder Melde­bescheinigung
  • Einkommen­steuer­bescheide aller relevanten Haushalts­mitglieder des zweiten und dritten Kalender­jahres vor Antragsstellung (für Anträge im Jahr 2024 also die Einkommen­steuer­bescheide aus 2022 und 2021)

2. Nach Abschluss der Einzelmaßnahmen Bestätigung einreichen

Haben Sie Ihre Einzelmaßnahmen umgesetzt, müssen Sie die Auszahlungsbestätigung der KfW für den Zuschuss und/oder den Festsetzungsbescheid der BAFA für den Zuschuss bei Ihrer Bank einreichen.

Hinweis: Die Inhalte des Artikels wurden nach sorgfältiger Recherche zusammengetragen. Trotzdem können sich die Gesetze stetig ändern. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Wegatech bezüglich der in diesem Dokument getroffenen Aussagen keine Haftung übernehmen kann.

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