KfW 458 – Die Heizungsförderung für Privatpersonen
Nach langen Debatten ist es endlich so weit. Die neue Heizungsförderung KfW 458 kann seit dem 27.02.2024 beantragt werden. Wie hoch die KfW-Förderung 2024 ist, welche Heizungen förderfähig sind und wie Sie den Förderantrag bei der KfW stellen, erklären wir Ihnen hier.
Hinweis: Alle Angaben zur Förderung sind ohne Gewähr.
KfW 458 – das Wichtigste im Überblick
- 30 bis 70 % Förderung – je nach alter Heizung, Zeitpunkt des Austauschs und Haushaltseinkommen
- Maximal 30.000 € förderfähige Anschaffungskosten
- Daraus ergibt sich eine Förderung von bis zu 21.000 € bzw. 23.500 €
- Die Förderung gilt für den Ersatz einer alten fossilen Heizung gegen ein klimafreundliches Modell
KfW-Förderung 2024 – bis zu 70 % Zuschuss
Die Förderhöhe des KfW 458 setzt sich aus verschiedenen Bestandteilen zusammen, ist jedoch auf max. 70 % der Kosten und 30.000 € förderfähige Kosten gedeckelt. Damit ergibt sich eine maximale Fördersumme von 21.000 €.
Anmerkung: In Sonderfällen kann sich die Förderung auch auf 23.500 € belaufen. Hier ist es erforderlich, dass die maximale Fördersumme ausgeschöpft und der Emissionsminderungszuschlag für emissionsarme Biomasseheizungen gewährt wird. Dieser ist unabhängig von der Höchstgrenze der förderfähigen Gesamtkosten und beträgt 2.500 €.
*sinkt ab 2029 auf 17 %; gilt nicht für Pelletheizungen, die als alleiniges Heizsystem eingebaut werden.
30 % Grundförderung
Die Grundförderung von 30 % wird allen Antragstellenden gewährt, die die grundsätzlichen Fördervoraussetzungen erfüllen
20 % Klimageschwindigkeitsbonus
Da fossile Heizungen in den kommenden Jahren möglichst schnell ersetzt werden sollen, werden Hausbesitzer*innen belohnt, die den Tausch zeitnah angehen. Bis 2028 beträgt der Bonus 20 %. Danach wird er schrittweise abgesenkt.
Der Bonus ist erhältlich, wenn Sie selbst nutzende*r Eigentümer*in sind. Außerdem muss eine funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gas-Etagen-, Nachtspeicherheizung oder eine mindestens 20 Jahre alte Gasheizung oder Biomasseheizung ausgetauscht werden. Wenn Sie eine Biomasseheizung installieren, gibt es den Klimageschwindigkeitsbonus nur, wenn Sie diese mit einer Solarthermieanlage, einer PV-Anlage zur elektrischen Warmwasserbereitung oder einer Wärmepumpe zur Warmwasserbereitung und/oder Raumheizungsunterstützung kombinieren.
30 % Einkommensbonus
Gerade für Haushalte mit niedrigerem oder moderatem Haushaltseinkommen ist der Heizungstausch oftmals eine erhebliche finanzielle Belastung. Daher erhalten Haushalte mit einem jährlichen Haushaltseinkommen von maximal 40.000 € einen Bonus von 30 % der förderfähigen Kosten.
5 % Effizienzbonus
Beim Heizungstausch soll Effizienz belohnt werden. So erhalten Erd-, Grundwasser- oder Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel einen Bonus von 5 % der Kosten. Bei bivalenten Kombi- und Kompaktgeräten wird der Bonus für die anteiligen Kosten gewährt.
Emissionsminderungszuschlag
Schließlich erhalten besonders umweltfreundliche Biomasseanlagen mit Emissionsgrenzwerten für Staub von 2,5 mg pro Kubikmeter einen Zuschuss von pauschal 2.500 €. Dieser wird unabhängig von der Fördergrenze von 30.000 € gewährt. Allerdings müssen die förderfähigen Gesamtkosten nach Abzug des Emissionsminderungszuschlags mindestens 300 € betragen.
Die KfW-Förderung 2024 im Video
Welche Heizungen sind nach KfW 458 förderfähig?
Laut Bundesförderung für effiziente Gebäude, kurz BEG, können Sie für folgende Heizsysteme die neue Heizungsförderung erhalten:
- Wärmepumpen
- Biomasseheizungen
- Solarthermieanlagen
- Brennstoffzellenheizungen
- Wasserstofffähige Heizungen
- Innovative Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien
- Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz
Außerdem förderfähig sind:
- Ausgaben für eine provisorische Heiztechnik bei einem Heizungsdefekt
- Fachplanung und Baubegleitung durch Expert*in für Energieeffizienz
- Akustische Fachplanung durch ein*e Akustiker*in
Anmerkung: Die Heizungsoptimierung wird nicht durch die KfW, sondern durch das BAFA gefördert.
Wer kann das KfW-Programm 458 beantragen?
Die Förderung ist für alle privaten Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohnimmobilien, die eine effiziente Heizungsanlage einbauen oder einen Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz einrichten möchten.
Wichtig ist, dass Sie den Heizungstausch in einem Bestandsgebäude vornehmen, welches Sie selbst bewohnen. Zudem muss die Maßnahme die Energieeffizienz des Gebäudes und/oder den Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch erhöhen. Für die Auszahlung des Zuschusses KfW 458 ist es außerdem Pflicht, dass der Einbau der Heizungsanlage mit einer Optimierung des gesamten Heizungsverteilungssystems (inklusive Durchführung des hydraulischen Abgleichs) bzw. Anpassung der Luftvolumenströme verbunden ist.
Wann ist die KfW-Förderung 2024 verfügbar?
Ab dem 27.02. können zunächst selbst nutzende Einfamilienhausbesitzer*innen eine Förderung über den Zuschuss KfW 458 beantragen.
Voraussichtlich ab Mai 2024 können dann auch Förderanträge für Mehrfamilienhäuser und Wohnungseigentümergemeinschaften (sofern Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum umgesetzt werden) gestellt werden.
Ab August 2024 sind schließlich auch Eigentümer*innen von vermieteten Einfamilienhäusern sowie von selbst bewohnten oder vermieteten Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften (sofern Maßnahmen am Sondereigentum umgesetzt werden) in Deutschland antragsberechtigt.
Wie beantrage ich das Programm KfW 458?
- Fachbetrieb oder Energieeffizienz-Expert*in mit BzA beauftragen
Im ersten Schritt müssen Sie sich eine sogenannte Bestätigung zum Antrag – kurz BzA – ausstellen lassen. Hierbei handelt es sich um ein Dokument, das Angaben zu Ihrer geplanten Heizung inkl. der förderfähigen Gesamtkosten sowie eine Bestätigung zur Einhaltung der technischen Mindestanforderungen enthält.
Sie können alle Expert*innen für Energieeffizienz beauftragen, die in der Expertenliste für Förderprogramme des Bundes bei der Deutschen Energie-Agentur (dena) geführt sind.
- Kaufvertrag für die Heizung abschließen
Erst wenn Sie eine BzA haben, sollten Sie den Kaufvertrag für Ihre neue Heizung abschließen. Hier ist wichtig, dass im Vertrag eine sogenannte aufschiebende Bedingung enthalten ist. Diese besagt, dass der Vertrag erst in Kraft tritt, wenn Sie von der KfW eine Förderzusage für Ihr Vorhaben erhalten. Auch muss dem Vertrag entnommen werden können, wann die Heizung vermutlich installiert wird. Hier darf das Datum nicht außerhalb des Bewilligungszeitraums liegen. - Registrierung bei der KfW und Antragstellung
Im nächsten Schritt registrieren Sie sich im Online-Portal der KfW. Anschließend können Sie den Antrag für den KfW Zuschuss 458 direkt im Portal stellen. Wichtig ist, dass Sie die Förderung vor dem Vorhabensbeginn beantragen. Wenn Sie Ihre Heizung zwischen dem 29.12.23 und dem 31.08.24 tauschen, kann der Förderantrag bis zum 30. November 2024 auch nachträglich gestellt werden.
Detaillierter Ablauf der Beantragung
*Oder anderes Fachhandwerksunternehmen (FHW) bzw. Planer*in oder Energieberater*in
**Der Liefer- und Leistungsvertrag kann bis zum 31.08.2024 und muss ab dem 01.09.2024 eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthalten, die zur Verschiebung oder Aufhebung des Vertrags führt, falls der Zuschussantrag abgelehnt werden sollte. Zudem sollte im Vertrag bereits ein ungefähres Installationsdatum festgehalten werden. Wichtig: Ein Beginn der Durchführung der Maßnahme ist auf eigenes Risiko möglich; Anträge können bis zum 30.11.2024 nachträglich gestellt werden.
Hinweis: Die Inhalte des Artikels wurden nach sorgfältiger Recherche zusammengetragen. Trotzdem können sich die Gesetze stetig ändern. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Wegatech bezüglich der in diesem Dokument getroffenen Aussagen keine Haftung übernehmen kann.
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