Diese Förderungen & Finanzierungshilfen können Unternehmen beim Kauf einer Photovoltaikanlage nutzen


Photovoltaikanlagen sind nicht nur auf Privathäusern eine kostengünstige und umweltfreundliche Art der Stromerzeugung. Für das Handwerk, Industrieunternehmen oder landwirtschaftliche Betriebe lohnt sich Photovoltaik oft gleichermaßen. Doch auch wenn sich die Anschaffung einer Photovoltaikanlage häufig nach wenigen Jahren rentiert, ist die Investition zunächst eine erhebliche finanzielle Belastung. Welche Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten es für Unternehmen gibt, erfahren Sie hier.

Foerderung PV Unternehmen

KfW 270 – günstiger Kreditfinanzierung von Erneuerbaren Energien

Der KfW-Kredit 270 finanziert Investitionen in Erneuerbare Energien, wie eine Photovoltaikanlage, kostengünstig und zu 100 %.

Welche Unternehmen können den Kredit erhalten?

Einen Antrag stellen können in- und ausländische private und öffentliche Unternehmen – unabhängig von ihrer Größe. Daneben sind auch Freiberufler*innen, landwirtschaftliche Betriebe, Genossenschaften, Stiftungen, Vereine, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts sowie Privatpersonen kreditberechtigt. Lediglich der Staat (Bund, Länder, Kommunen etc.) kann den Kredit nicht beantragen.

Möchten Sie eine Photovoltaikanlage im Ausland installieren, ist der Kredit sogar ebenfalls abrufbar, wenn es sich beim Antragsteller um 

  • Deutsche private Unternehmen und deren Tochter­gesellschaften im Ausland
  • Joint Ventures mit maßgeblicher deutscher Beteiligung im Ausland
  • In Deutschland tätige Freiberufler*innen handelt.

Wie hoch ist der Zinssatz aktuell?

Aktuell (April 2023) ist der Kredit ab 4,15 % effektivem Jahreszins erhältlich.  Der tatsächliche Zinssatz kann jedoch höher ausfallen und richtet sich nach Ihrer Bonität und weiteren Faktoren.

Bis zu welcher Kreditsumme ist eine Finanzierung möglich?

Pro Vorhaben können bis zu 50 Millionen Euro ausgezahlt werden. Das heißt auch, wenn Sie eine große Dachfläche mit Photovoltaik belegen möchten, ist eine vollständige Finanzierung möglich. 

Wann und wie stelle ich einen Kreditantrag?

Der KfW-Kredit wird nicht direkt bei der KfW, sondern bei Ihrer Hausbank oder einer anderen Bank Ihrer Wahl beantragt. Machen Sie daher zunächst einen Termin bei der Bank. Diese stellt dann den Kreditantrag mit der KfW. Die KfW prüft den Antrag im Anschluss. Wird der Antrag bewilligt, schließen Sie den Kreditvertrag mit Ihrem Finanzierungspartner ab. Wichtig ist, dass Sie den Kredit innerhalb von 12 Monaten nach Kreditzusage abrufen müssen.
Auch die Kreditrückzahlung erfolgt über Ihre Hausbank.

Weitere Solarkredite für Unternehmer

Neben der KfW stehen Unternehmer*innen zahlreiche Kredite privater Banken für die Finanzierung Ihrer Photovoltaikanlage zur Verfügung. Auch hier bietet sich ein Beratungsgespräch bei der Bank Ihres Vertrauens an.

Auch die Online-Suche nach Kreditangeboten kann sich lohnen. Hier sollten die Kreditbedingungen und Konditionen jedoch genau verglichen werden. Die Umweltbank etwa bietet Kredite für Dach- und Freiflächenanlagen, die über Ausschreibungen der EEG-Förderung finanziert werden. Auch für PPA-Projekte (Power Purchase Agreements – Verträge zwischen einem Abnehmer und einem Erzeuger erneuerbarer Energien) ohne EEG wird eine Finanzierung angeboten. Die Ethikbank bietet einen Photovoltaik-Kredit für Anlagen mit einem Kaufpreis zwischen 50.000 € und 500.000 €. Genau in dieser Preisspanne bewegen sich in aller Regel die Kosten für Photovoltaikanlagen auf einem typischen Unternehmensdach.
Häufig ist die Finanzierung einer Photovoltaikanlage auch über Kredite zur energetischen Sanierung möglich.

Förderungen im Betrieb: Einspeisevergütung, Direktvermarktung und Co.

Ist die Photovoltaikanlage auf dem Unternehmensdach installiert und in Betrieb, können Gewerbebetriebe von staatlicher Förderung bei der Netzeinspeisung profitieren. Je nach Anlagengröße stehen hier verschiedene Optionen zur Verfügung.

Feste Einspeisevergütung

Die traditionelle feste Einspeisevergütung ist heute noch für Photovoltaikanlagen bis 100 kWp erhältlich und wird für 21 Jahre gewährt (20 Jahre + Installationsjahr). Hier zahlt der Staat pro Kilowattstunde Strom, die nicht im Unternehmen genutzt werden kann und daher ins Netz gespeist wird, eine feste Vergütung.

Bei Installation bis Ende Januar 2024 erhalten Anlagen zwischen 11 und 40 kW 7,5 Cent Vergütung pro Kilowattstunde. Anlagen von 41 bis 100 kW werden immerhin noch mit 6,2 Cent pro eingespeiste Kilowattstunde vergütet. Viele Unternehmensdächer überschreiten die Größenordnung von 100 kWp nicht. Alternativ kann auch bei einer Anlage unter 100 kWp die Option der Direktvermarktung gewählt werden. Die feste Einspeisevergütung ist jedoch die mit Abstand unkomplizierteste Lösung für Kleinanlagen.

Direktvermarktung

Installieren Sie eine Anlage in der Größenordnung 100 bis 750 kWp, sind Sie zur Direktvermarktung Ihres Solarstromes verpflichtet. Hierzu schließen Sie einen Vertrag mit einem Direktvermarktungsanbieter ab, welcher dann den Absatz Ihres Solarstroms an der Börse übernimmt. Da der Börsenpreis für Strom jedoch oft noch unter den Erzeugungskosten für Solarstrom liegt, bietet der Staat einen zusätzlichen Anreiz: Er zahlt die Marktprämie. Diese ist die Differenz zwischen dem sogenannten anzulegenden Wert und dem monatlichen Durchschnittspreis für Strom an der Börse. Der anzulegende Wert wiederum wird bei Ausschreibungen für Photovoltaikanlagen ermittelt. Bei der Direktvermarktung können Unternehmern sich entscheiden, ob Sie Ihren gesamten erzeugten Solarstrom (Volleinspeisung), oder aber nur die Überschüsse, die Sie nicht selbst nutzen, einspeisen wollen.

Für Gewerbetreibende ist vorrangig die Variante der Überschusseinspeisung relevant, da Gewerbestromtarife deutlich teurer sind als eine selbst erzeugte Kilowattstunde Solarstrom.

ÜBERSCHUSSEINSPEISUNG

ANLAGENGRÖSSE

ANZULEGENDER WERT (DIREKTVERMARKTUNG)

FESTE EINSPEISEVERGÜTUNG

  bis 10 kWp

8,51 Cent

8,11 Cent

  bis 40 kWp

7,43 Cent

7,03 Cent

bis 100 kWp

6,14 Cent

5,74 Cent

bis 1000 kWp

6,14 Cent

-

Volleinspeisung

ANLAGENGRÖSSE

ANZULEGENDER WERT (DIREKTVERMARKTUNG)

FESTE EINSPEISEVERGÜTUNG

  bis 10 kWp

13,27 Cent

12,87 Cent

  bis 40 kWp

11,19 Cent

10,79 Cent

bis 100 kWp

11,19 Cent

10,79 Cent

bis 400 kWp

9,31 Cent

bis 1.000 kWp

8,02 Cent

-

AuSSCHREIBUNGEN

Anlagenbetreiber einer Anlage über 750 kWp sind verpflichtet, an Ausschreibungen teilzunehmen. Hier wird die Höhe der Vergütung durch den Wettbewerb mit anderen Bieter*innen festgesetzt.

Fazit

Die Anschaffung einer Photovoltaikanlage ist durch die zahlreichen Finanzierungsangebote auch für Unternehmen möglich, die die Anlagen nicht komplett aus der eigenen Tasche finanzieren können. Da eine Photovoltaikanlage eine sichere und langfristige Investition ist, kann ein Kredit meist bedenkenlos aufgenommen werden. Durch die hohen Strompreise rentiert sich die Anschaffung oftmals bereits nach wenigen Jahren. Auch während des Betriebes Ihrer Photovoltaikanlage können Sie auf staatliche Förderung setzen.

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