Heizen ohne Öl und Gas – So schaffen wir den Ausstieg bis 2035

Zusammenfassung

Je schneller wir ohne Öl und Gas heizen, desto mehr Treibhausgasemissionen können gespart werden. Doch wie schaffen wir den Ausstieg? Das hat eine von Greenpeace in Auftrag gegebene Studie des Wuppertal Instituts untersucht. Die gute Nachricht: ergreifen wir die richtigen Maßnahmen, ist eine Treibhausgasneutralität schon 2035 möglich. Konkret wird in der Studie ein 6-Punkte-Sofortprogramm erarbeitet, das als Booster für die Wärmewende fungieren soll. Mit diesem sollen Sanierungsquoten von 3 bis 4% realistisch werden. Schon 2035 können laut Studie zwei Drittel aller Gebäude mit Wärmepumpen heizen. Der Rest wird über Nah- und Fernwärmenetze und zusätzliche Solarthermieanlagen versorgt. 


Vorteile & Kosten der Transformation des Heizungsmarktes

Der Ausstieg aus Öl- und Gasheizungen bis 2035 bringt einige Vorteile. Laut dem Wuppertal Institut können bei Durchführung der in der Studie vorgeschlagenen Maßnahmen

  • Haushalte, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen im Jahr 2035 11,5 Milliarden Euro Kosten einsparen,
  • 500.000 Arbeitsplätze gesichert oder neu geschaffen und
  • 168 Mio. t CO2- Äquivalente (bis 2035) gespart werden.

Doch Transformation kostet auch. Laut den Berechnungen sind für eine Wärmewende Zusatzausgaben von 50 Milliarden Euro jährlich, begleitet von 22 Milliarden Euro staatlicher Fördermittel notwendig.

Das 6 Punkte-Sofortprogramm für die Wärmewende

Idee des Programms ist die Kombination von ordnungsrechtlichen Maßnahmen, also staatlich verpflichtenden Maßnahmen, und Anreizen für freiwillige Veränderungen im Rahmen von Förderprogrammen. Jeweils eine ordnungsrechtliche Maßnahme wird in den Bereichen Heizungen, energetische Sanierung und Wärmenetze mit einem Förderprogramm kombiniert.

1. Ausstiegsgesetz für Öl- und Gasheizungen

Einbauverbot für neue Öl- und Gasheizungen ab Januar 2024. Außerdem ein stufenweises Verbot des Betriebs von Öl und Gasheizungen:

Ab dem 1.1.2027: Alle Anlagen, die vor 2000 eingebaut wurden.
Ab dem 1.1.2030: Alle Anlagen, die vor 2010 eingebaut wurden
Ab dem 1.1.2035: Alle verbleibenden Anlagen

Anmerkung: Die Ampel-Koalition plant aktuell, dass ab 2024 jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65% mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Damit kommt sie dem geforderten Ausstieg zwar nahe, ein vollständiges Aus für Öl- und Gasheizungen ist damit jedoch noch nicht besiegelt.

2. Förderprogramm für Einzelheizungen (Wärmepumpen und Solarthermie)

Ziel des Förderprogramms soll nach Ansicht des Wuppertal Instituts die Installation von 12 Millionen Wärmepumpen und 50 Millionen Quadratmeter Kollektorfläche bis 2035 sein. Förderungen sollen nur für nicht fossile Heizungen und nur dann gewährt werden, wenn das Heizsystem ansonsten nicht wirtschaftlich ist. 

Konkret hält die Studie eine Förderung von 35% beim Einbau von Wärmepumpen in Mehrfamilienhäusern und Nichtwohngebäuden für sinnvoll. Bei Ein- und Zweifamilienhäusern könne die Förderung ab 2025 auf 10 bzw. 20 Prozent (für Luft- bzw. Erdwärmepumpen) abgesenkt werden.

3. Pflicht zur energetischen Sanierung

Alle Gebäude mit einer Effizienzklasse zwischen E und H sollen bis 2030 die Klasse D erreicht haben. Bis 2035 müssen dann alle Gebäude mindestens Klasse C und bis 2040 mindestens Klasse B erfüllen. Hierzu muss jedes Gebäude einen Gebäudeenergieausweis als Bedarfsausweis mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) erhalten. Endziel ist das Erreichen eines KFW 55 Niveaus. Auch bei Wärmedämmungen müssen ökologisch unbedenkliche Materialien verpflichtend werden. 

4. Förderprogramm zur Energetischen Sanierung (jährlich 3% des Gebäudebestands)

Das Förderprogramm soll eine energetische Sanierungsrate von mindestens 3% jährlich sicherstellen. Hierbei ist nicht nur der Dämmstandard entscheidend, sondern auch eine energieeffiziente Lüftung mit Wärmerückgewinnung. Auch Kriterien zum Einsatz ökologischer Bau- und Dämmmaterialien sollen definiert und gefördert werden. 

5. Erneuerbare-Wärmenetze-Gesetz

Neben Wärmepumpen sieht das Wuppertal Institut Nah- und Fernwärme als wichtige Möglichkeit, um den Wärmesektor zu dekarbonisieren. Denn Nah- und Fernwärmenetz können Wärme aus großen Wärmepumpen, thermischen Solaranlagen, aber auch Abwärme aus industriellen Prozessen transportieren. Große Wärmespeicher können außerdem eine kostengünstige Flexibilität für das Stromsystem bieten. 

Ein Erneuerbare-Wärmenetze-Gesetz sollte folgende drei Punkte enthalten:

  1. Dekarbonisierung der Wärmenetze bis 2035 (2030 – 65%)
  2. Ausbau leitungsgebundener Wärme auf 21% des Endenergiebedarfs bis 2030 und 30% bis 2035
  3. Entwicklung hin zu Niedertemperatur-Wärmenetze

Zusätzlich sollen Kommunen zu einer integrierten Wärmeplanung verpflichtet werden. 

6. Förderprogramm für zukunftsfähige Wärmenetze

Folgende Investitionen sollten nach Ansicht der Studie zum Ausbau der Wärmenetze gefördert werden: 

  • Anschluss an bestehende Wärmenetze zur Nachverdichtung
  • Netzausbau
  • Investitionen in grüne Wärmequellen
  • kommunale Wärmeplände 

Die Höhe der Förderung berechnet sich aus den Zielen im Gesetz. Dafür sollte zudem ein Rechtsanspruch auf Förderung geschaffen werden. 

Zeitrahmen für die Umsetzung

Die Studie schlägt eine Umsetzung der Maßnahmen noch für das Jahr 2022 vor. Das Osterpaket müsse die Förderung von Hybridheizungen sofort beenden. Da ist bisher noch nicht geschehen. Außerdem soll die Förderung für Wärmepumpen vorübergehend auf 45% erhöht werden (auch beim Tausch einer Gasheizung). Auch die befristete Aufstockung der Förderung für Einzelmaßnahmen der Gebäudesanierung und Heizungsoptimierung von derzeit 20% auf ebenfalls 45% sei schon im Osterpaket notwendig. Begleitend schlägt das Wuppertal Institut eine umfassende Informationskampagne vor. Im zweiten Gesetzgebungspaket (“Sommerpaket”) soll dann der Rest der vorgeschlagenen Maßnahmen beschlossen werden.

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