Die Wahl der richtigen Heizung im Neubau – Aktuelle gesetzliche Vorgaben und Heizsysteme im Vergleich


Die meistgewählte Heizung im Neubau ist die Wärmepumpe. Aber auch Gas-Brennwertheizungen mit Solarthermie erfreuen sich großer Beliebtheit. Wir stellen vor, welche gesetzlichen Vorgaben Sie bei der Auswahl einer Heizung im Neubau beachten müssen und welche Vor- und Nachteile die verschiedenen Heizsysteme haben.

Weiße Neubauten in Reihenhaussiedlung mit Bäumen und Mauern im Vordergrund

Diese Themen erwarten Sie:

Verpflichtung zum Einsatz erneuerbarer Energien nach dem GEG

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt vor, dass bei Errichtung eines neuen Gebäudes erneuerbare Energien anteilig genutzt werden müssen. Diese Regelung sollten Sie besonders beachten, wenn Sie für Ihre Heizung im Neubau planen. Für die verschiedenen Energieformen gelten hierbei unterschiedliche Vorgaben:

Solare Strahlungsenergie (Solarthermie)

Entscheiden Sie sich für die Nutzung solarer Strahlungsenergie und damit für eine Solarthermieanlage, muss die Anlage den Wärme- und Kältebedarf des Gebäudes zu mindestens 15 % decken. Zudem sollten mindestens 0,04 m² Solarthermie pro Quadratmeter Nutzfläche installiert sein (bzw. 0,03 m² bei Wohngebäuden mit mehr als 2 Wohnungen).

Nutzfläche = Anteil der Fläche des Gebäudes, der entsprechend dem Gebäudezweck genutzt wird. Daher gehören Verkehrsflächen wie das Treppenhaus und der Flur sowie Funktionsflächen (z.B. Heizungsraum) nicht zur Nutzfläche.  

Biomasse (z.B. Pelletheizung)

Auch mit Biomasse wird die Pflicht zur Nutzung von erneuerbaren Energien erfüllt. Dabei muss bei Nutzung fester Biomasse, wie es bei einer Pelletheizung der Fall ist, mindestens 50 % des Wärme- und Kältebedarfs gedeckt werden.

Umweltwärme oder Geothermie (Wärmepumpe)

Eine weitere Möglichkeit ist die Nutzung von Umweltwärme oder Erdwärme (Geothermie). Meist geschieht dies durch die Installation einer Wärmepumpe. Hier ist der Wärme- und Kältebedarf mindestens zur Hälfte zu decken. Bei Installation einer Luft-Wasser-Wärmepumpe, der am häufigsten installierten Wärmepumpenart, muss die Wärmepumpe außerdem eine Jahresarbeitszahl von mindestens 3,5 aufweisen.

Die Kombination verschiedener erneuerbarer Energien ist ebenfalls zulässig.

Ersatzmaßnahmen

Die Pflicht zur Nutzung erneuerbarer Energien kann auch durch Ersatzmaßnahmen erfüllt werden. Etwa, wenn mindestens 50 % der Wärme und Kälte aus KWK-Anlagen oder Anlagen zur Nutzung von Abwärme stammen. Als Ausgleich können auch Energiesparmaßnahmen gelten, wenn durch diese die Vorgaben des GEG an die Dämmung und den Primärenergiebedarf um mindestens 15 % unterschritten werden.

Überblick

Deckung des Wärme / Kältebedarfs zu mindestens:

  • 15 % Solarthermie (min 0,04 m² pro m² Nutzfläche)
  • 50 % Biomasse (fest oder flüssig)
  • 30 % Biomasse (gasförmig)
  • 50 % Geothermie oder Umweltwärme
  • 50 % Abwärme
  • 50 % KWK-Anlage

oder Reduzierung des Primärenergiebedarfs des Gebäudes um 15 %.

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Vorgaben des GEG zum Wärmeschutz

Die Bundesregierung strebt bis 2050 einen klimaneutralen Gebäudebestand an. Um dieses Ziel zu erreichen, macht sie im Gebäudeenergiegesetz auch Vorgaben zur Energieeffizienz beim Bau von Gebäuden. Diese werden regelmäßig angepasst und verschärft.

Für typische Einfamilienhäuser gelten nach dem GEG aktuell folgende Vorschriften (individuelle Werte ergeben sich aus dem Referenzgebäudeverfahren):

  • Primärenergiebedarf (PE) ≤ 51 kWh/(m2*a)
  • Spezifischer Transmissionswärmeverlust (HˈT) ≤ 0,368 W/(m2*k)

Mit dem Transmissionswärmeverlust ist Wärme gemeint, die durch die Gebäudehülle entweicht. Durch eine ausreichend dicke Dämmschicht an der Außenwand oder Decke des Gebäudes, etwa mit Styropor, kann der Transmissionswärmeverlust reduziert und auf ein zulässiges Niveau gebracht werden.
Der Primärenergiebedarf gibt an wie viel Energie dem Gebäude zugeführt werden muss, um den Energiebedarf zu decken. Neben dem Energiebedarf des Gebäudes wird jedoch auch der Aufwand, der zur Bereitstellung der Energie nötig war, einbezogen. Hierbei wird jedem Energieträger ein sogenannter Primärenergiefaktor zugeordnet, der eine Aussage über das Verhältnis von eingesetzter Primärenergie und nutzbarer Endenergie macht.

Zur Schätzung ihres Primärenergiebedarfs multiplizieren Sie einfach Ihren jeweiligen Endenergiebedarf mit dem Primärenergiefaktor des eingesetzten Energieträgers Ihres Heizsystems.

Primärenergiebedarf = Primärenergiefaktor x benötigte Endenergie

Primärenergiefaktoren verschiedener Energieträger 2021:

  • Erneuerbare Energie (Solarenergie, Umgebungswärme): 0
  • Holz: 0,2
  • Biogas: 1,1
  • Erdgas, Flüssiggas: 1,1
  • Steinkohle und Braunkohle: 1,1 bzw. 1,2
  • Strom: 1,8

Der Primärenergiebedarf wird im GEG nach dem sogenannten Referenzgebäudeverfahren bestimmt. Hierbei dient der Primärenergiebedarf eines dem realen Gebäude in Bauart und Geometrie entsprechendem Referenzgebäudes als Vorgabe. Seit der EnEV 2016 (Vorgangsregelung vor GEG 2020) muss der Primärenergiebedarf um 25% niedriger sein als der des Referenzgebäudes, das heißt der für das Referenzgebäude ermittelte Primärenergiebedarf wird mit 0,75 multipliziert.

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) lässt Bauherren bewusst Gestaltungsfreiraum und schreibt keine bestimmte Technologie vor. Die Vorgaben können entweder durch den verstärkten Einsatz erneuerbarer Energien oder durch eine hohe Wärmedämmung erreicht werden. So können sich verschiedene Technologien in der Praxis erproben.

KfW-Effizienzhaus-Standards

Modernes, einstöckiges KfW Effizienzhaus im BUngalow-Stil mit Wiese und Pool vor dem Haus und Störer oben rechts

Wer ein bisschen mehr machen möchte als im GEG vorgeschrieben, kann sich für den Bau eines KfW-Effizienzhauses entscheiden und so Zugang zu Förderprogrammen der KfW Bank erhalten. Derzeit wird nur die KfW-Effizienzhausklasse 40 mit Nachhaltigkeitsklasse gefördert. Die Zahlenwerte des KfW-Effizienzhaus-Standards geben an wie viel Prozent des im GEG maximal zulässigen Primärenergiebedarfs das Gebäude haben darf um den jeweiligen Standard zu erreichen. Hinzu kommen weitere Anforderungen an das Gebäude, unter anderem ein maximaler Transmissionswärmeverlust.

Welche Heizung eignet sich im Neubau?

Wärmepumpe

Aktuell sind Wärmepumpen die beliebteste Art der Heizung im Neubau.

Marktanteile der Genehmigungen neuer Heizsyteme bis 2020

Etwa 43 % aller Neubauten werden heute mit Wärmepumpen ausgestattet und das nicht ohne Grund. Eine Wärmepumpe ist klimaschonend, denn die zum Heizen benötigte Wärme wird aus der Umgebung gewonnen. Zwar sind Wärmepumpen in der Anschaffung teurer als eine konventionelle Gasheizung, dafür verursachen sie allerdings geringe Wartungskosten und können durch ihre Effizienz die jährlichen Heizkosten spürbar senken. Zudem können Wärmepumpen durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gefördert werden.

Durch die Nutzung von Umgebungswärme erfüllen Wärmepumpen das EEWärmeG. Da Wärmepumpen den Heizwärmebedarf in der Regel vollständig decken können und kein zusätzliches Heizsystem erforderlich ist, kann auch die Anforderung, dass mindestens 50 % des Wärme- und Kältebedarfs aus Umgebungsenergie stammen muss, problemlos erfüllt werden.

Gas-Brennwertheizung mit Solarthermie

Nach der Wärmepumpe ist die Kombination aus Gas-Brennwertheizung und Solarthermie die zweit beliebteste Heizung im Neubau. Eine Gas-Brennwertheizung nutzt den fossilen Brennstoff Gas. Im Vergleich zu einer herkömmlichen Gasheizung arbeiten Brennwertkessel allerdings besonders effektiv, denn sie nutzen zusätzlich die bei der Verbrennung freiwerdende Kondensationswärme. Die Anschaffungskosten für eine Gastherme sind relativ niedrig und liegen bei etwa 6.000-9.000€ Die Brennstoffkosten liegen mit etwa 5 Cent pro kWh im mittleren Bereich. Allerdings sind in den kommenden Jahren deutliche Gaspreissteigerungen zu erwarten.

Eine Gas-Brennwertheizung muss, sofern nicht durch andere Maßnahmen die Vorgaben des EEWärmeG erfüllt werden, mit einer Solarthermieanlage kombiniert werden. Eine Solarthermieanlage nutzt Sonnenenergie zur Erwärmung von Heiz- und Brauchwasser. Solarthermieanlagen, die lediglich das Brauchwasser erwärmen kosten etwa 3.000-5.000€. Soll auch die Heizung mit der Solarthermieanlage unterstützt werden, fallen Kosten von 7.000-12.000€ an. Meist ist es günstiger nur das Brauchwasser durch die Solarthermieanlage zu erzeugen.

Kann auch nur Solarthermie installiert werden?

Nein, eine Solarthermieanlage erzeugt in Abhängigkeit der Sonneneinstrahlung Wärme. Diese reicht vor allem im Winter nicht aus, um den gesamten Wärmebedarf eines Hauses zu decken.

Öl-Brennwertheizung mit Solarthermie

Theoretisch möglich, aber selten genutzt, ist die Kombination einer Öl-Brennwertheizung mit Solarthermie. Grund dafür ist, dass Gas-Brennwertheizungen etwas günstiger sind als Öl-Brennwertheizungen. Ölheizungen haben zudem einen Öltank für den nicht immer ein geeigneter Platz vorhanden ist. Eine Gasheizung mit Zugang zu einem Gasanschluss benötigt hingegen keinen zusätzlichen Gastank.

Die Kosten für eine Öl-Brennwertheizung liegen bei etwa 7.000 €-9.000 €. Meist wird die Solarthermieanlage nur zur Erwärmung des Brauchwassers ergänzt. In diesem Fall fallen dann nochmals 8.000-10.000 € für die Solarthermieanlage an.

Biomasseheizung

Eine Biomasseheizung nutzt pflanzliche und tierische Naturprodukte und gewinnt durch ihre Verbrennung Energie. Biomasseheizungen können mit festen oder flüssigen Brennstoffen betrieben werden. Am beliebtesten sind Biomasseheizungen, die mit Holz betrieben werden, allen voran die Pelletheizung. Holz ist ein sehr kostengünstiger Brennstoff, daher sind die Betriebskosten für eine Pelletheizung vergleichsweise niedrig. Auch haben Pelletheizungen eine sehr gute Ökobilanz.

Viele Hausbesitzer*innen zögern bei der Anschaffung dennoch, denn eine Biomasseheizung benötigt ein Lager zur Aufbewahrung des Brennstoffes und in manchen Fällen muss der Kessel manuell nachbefeuert werden. Auch muss regelmäßig Asche entfernt werden. Eine Biomasseheizung ist vergleichsweise teuer. Durch die niedrigen Betriebskosten rechnet sich die Anschaffung im Laufe der Jahre allerdings.

Pelletheizung

Moderne Pelletheizungen kommen im Gegensatz zu anderen Biomasseheizungen ohne das manuelle Nachfüllen von Holz aus. Neben dem Pelletkessel wird hierzu meist noch ein zusätzliches Pelletlager und eine Fördereinrichtung zum Pellettransport benötigt. Um eine Pelletheizung installieren zu können, sollten Sie daher einen großen Keller besitzen. Überschlagsweise läßt sich der Raumbedarf für eine Pelletheizung wie folgt ermitteln: Raumbedarf (m³) = Heizlast (kW) * 0,9

Mikro-BHKW

Mikro-Blockheizkraftwerke (Mikro-BHKW`s) versorgen Ein- und Zweifamilienhäuser mit Wärme und Strom. Die gleichzeitige Erzeugung von Strom- und Wärme ermöglicht eine hohe Effizienz. So wird etwa 90% des Brennstoffs in nutzbare Energie umgewandelt. Zumeist wird ein Mikro-BHKW mit günstigem Erdgas betrieben, aber auch Heizöl oder Pflanzenöl können genutzt werden. Erfolgt der Betrieb ausschließlich mit Erdgas, muss nach dem EEWärmeG mindestens 50% des Wärmeenergiebedarfs durch das BHKW gedeckt werden.

Mikro-BHKW`s werden nur sehr selten in Ein- und Zweifamilienhäusern verwendet, da sich BHKW`s am besten für Gebäude mit einem konstanten Wärme- und Strombedarf eignen (z.B. Krankenhäuser). Ein Mikro-BHKW kostet etwa 20.000 €.  

Übersicht beliebter Heizungen im Neubau

 Luft-Wasser-
Wärmepumpe
Gas-Brennwert &
Solarthermie
Pelletheizung
Anschaffungskosten20.000 € – 35.000€15.000 € – 20.000€25.000€ – 30.000€
Betriebskosten €€€€€ (Gaspreis-Steigerungen zu erwarten)€€
Klimabilanz100 g/kWh250 g/kWh (Gas), 0 g/kWh Solarthermie27 g/kWh
Platzbedarfgeringgering evtl. Gastank nötig5-7m³ für Pelletlager
Voraussetzungengedämmtes Haus, Platz für AußeneinheitGasanschluss
oder Gastank
Platz für Pelletlager, ggf. Pellets nachfüllen

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