Photovoltaik und Hochwasser – So verhalten Sie sich richtig


Hochwasser werden im Zuge des Klimawandels immer häufiger. Photovoltaikanlagen sind zwar auf dem Dach und damit höher gelegen. Dennoch droht die Gefahr, dass Anlagenteile beschädigt werden und auch von der anliegenden Spannung geht eine Gefahr aus. Wie Sie sich im Ernstfall verhalten und was eine Versicherung gegen Hochwasser bringt, erfahren Sie hier.

Was ist bei Hochwasser als Photovoltaikanlagenbesitzer*in zu beachten?

Photovoltaikanlagen sind elektrische Anlagen, die unter Spannung stehen. Von den Photovoltaikmodulen auf dem Dach bis zum Wechselrichter im Keller wird Strom transportiert. Gerade am Wechselrichter, dem Stromspeicher und der Unterverteilung der Anlage besteht Stromschlaggefahr. Auch, wenn die Unterverteilung vom Energieversorger abgeschaltet wird, steht evtl. der Stromspeicher und der Wechselrichter im Wasser. Diese liefern auch bei abgeschaltetem Stromnetz Spannungen. 

Eine weitere wenig bekannte Gefahr: Fließt Strom durch Wasser, ist es möglich, dass sich durch Elektrolyse leicht explosiver Wasserstoff bildet. Dieser sammelt sich, in schlecht durchlüfteten Räumen an der Decke. Bereits ein kleiner Funken, kann dann eine Explosion auslösen. Hier kann es helfen, vor einem angekündigten Hochwasser für eine gute Durchlüftung der betreffenden Räume zu sorgen. Ist ein Raum jedoch bereits überflutet, sollten Sie niemals in Wasser treten, in welchem Elemente der PV-Anlage sind.

Checkliste: So verhalten Sie sich bei Hochwasser richtig

  1. Überflutete Räume nicht betreten.
  2. Mindestens zwei Meter Abstand zu Anlagenteilen, die unter Wasser stehen. 
  1. Wechselrichter vorzeitig abschalten: Ist das Hochwasser absehbar, schalten Sie frühzeitig den Wechselrichter der Photovoltaikanlage ab. Beachten Sie aber: Da im Wechselrichter DC-Leitungen verbaut sind, die sich nicht abschalten lassen, besteht auch nach der Abschaltung noch Stromschlaggefahr am Wechselrichter.
  1. Lüften: Sorgen sie für eine gute Durchlüftung in Räumen, die überflutungsgefährdet sind.
  1. Ggf. “Feuerwehrschalter” zum Abschalten der Anlage nutzen: Manche Anlagen verfügen über einen eigenen “Feuerwehrschalter”. Im Hochwasserfall sollte dieser betätigt werden, denn er schaltet die Module nah am PV-Generator spannungsfrei. Gibt es keinen solchen Schalter, produzieren die PV-Module weiter Strom sobald Licht auf sie trifft. Fordern Sie am besten eine Fachkraft an, die Ihre Anlage ordnungsgemäß abschaltet.

Nach dem Hochwasser: Das ist anschließend zu tun

Sind die Anlagenteile wieder frei von Wasser, empfehlen wir, die Anlage von einer ausgebildeten Elektrofachkraft kontrollieren zu lassen. Wasser und Schlamm können der Solaranlage dauerhafte Schäden zugefügt haben. Besonders gefährdet sind alle Stecker und Kabel, sowie der Wechselrichter. Eine Elektrofachkraft kann Fehlerquellen an der gesamten Anlage ausmachen und beheben. Gegebenenfalls müssen einige Anlagenteile übergangsweise stillgelegt werden.

Vorbeugen: Bei Hochwasserrisiko Anlagenteile im Keller vermeiden

Planen Sie eine Photovoltaikanlage in einem akut Hochwasser gefährdeten Gebäude, kann es sinnvoll sein, die elektrischen Anlagenteile im Erdgeschoss oder in einer höheren Etage zu platzieren. Ideal hierfür ist etwa ein Hauswirtschaftsraum. So ist das Risiko, dass Anlagenteile unter Wasser stehen, zumindest vermindert. Bei nicht akut von Hochwasser bedrohten Gebäuden, ist diese Sicherheitsmaßnahme nicht notwendig.

Hochwasserschäden absichern

Wer finanzielle Schäden an der Photovoltaikanlage durch Hochwasser vermeiden möchte, kann seine Gebäudeversicherung um eine Elementarschädenversicherung erweitern. Diese greift bei Naturgefahren wie Hochwasser. Damit die Versicherung für Schäden an der Anlage aufkommt, müssen Sie die Anlage dem Versicherer zuvor allerdings melden. 

Alternativ können Sie auch eine separate Photovoltaik-Versicherung abschließen. Diese ist in der Regel eine sogenannte Allgefahrenversicherung. Das heißt: alle möglichen Gefahren sind abgedeckt, sofern sie nicht ausdrücklich ausgeschlossen werden. Ist Hochwasser also nicht konkret ausgeschlossen, sind Sie auch hier vor finanziellen Hochwasserschäden an Ihrer Anlage bewahrt.

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