PV-Anlage anmelden – Das sollten Sie beachten


Eine eigene Solaranlage bringt viele Vorteile mit sich: Sie spart Stromkosten, schützt die Umwelt und generiert Einnahmen dank eingespeister Energie. Zunächst einmal müssen Sie Ihre PV-Anlage jedoch anmelden. Wo, wie und bei wem Sie Ihre Anlage registrieren müssen, erfahren Sie hier.

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Checkliste – Ich habe meine PV-Anlage…

  • bei der Bundesnetzagentur (Marktstammdatenregister) angemeldet (übernimmt Wegatech)
  • …dem Netzbetreiber gemeldet (übernimmt Wegatech)
  • …beim Finanzamt gemeldet
  • …beim Gewerbeamt gemeldet (nicht immer nötig)

PV-Anlage bei der Bundesnetzagentur anmelden

Als Betreiber*in einer Photovoltaikanlage sind Sie verpflichtet, diese der Bundesnetzagentur melden. Dazu müssen Sie die Stammdaten Ihrer Anlage in das Marktstammdatenregister (MaStR) eintragen. Diese Anmeldung ist nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sowohl für Großproduzenten als auch für Privathaushalte, die Strom selbst erzeugen, verpflichtend. Sollten Sie Ihre PV-Anlage nicht registrieren, entfällt Ihr Anspruch auf finanzielle Förderung über die Einspeisevergütung.

Wir empfehlen, die Anmeldung parallel zur Inbetriebnahme Ihrer Anlage vorzunehmen. Wenn Sie auf Nummer Sicher gehen wollen, können Sie Ihre PV-Anlage aber auch bis zu 14 Tage im Voraus als „geplante Inbetriebnahme“ im MaStR hinterlegen. Der letzte Termin für eine fristgerechte Anmeldung ist einen Monat nach Inbetriebnahme. Damit Sie sich um so wenig wie möglich persönlich kümmern müssen, übernehmen wir von Wegatech diese Registrierung gerne in Ihrem Namen. 

Anmerkung: Bei der Installation eines Batteriespeichers ist ebenfalls ein Eintrag im Marktstammdatenregister vorzunehmen.

PV-Anlage beim Netzbetreiber registrieren

Produziert Ihre PV-Anlage mehr Strom, als Sie verbrauchen, wird die überschüssige Energie ins öffentliche Netz eingespeist. Diese Einspeisung muss Ihrem örtlichen Energieversorgungsunternehmen bereits vor der Montage gemeldet werden. Der Grund: Der Netzbetreiber hat das Recht, eine Netzverträglichkeitsprüfung Ihrer Anlage durchzuführen. Diese Prüfung darf bis zu 8 Wochen in Anspruch nehmen. 

Nach der Freigabe kann mit der Installation der Anlage begonnen werden. Dabei wird ein sogenanntes Inbetriebnahmeprotokoll erstellt. Dieses müssen Sie, zusammen mit der Bescheinigung der Bundesnetzagentur, an den Netzbetreiber übermitteln. Dass Sie Ihre PV-Anlage beim Energieversorger anmelden ist unabdinglich, da diese für die Auszahlung der Einspeisevergütung verantwortlich sind. Die Kommunikation mit sowie die Anmeldung Ihrer PV-Anlage beim Netzbetreiber übernehmen wir von Wegatech ebenfalls gerne für Sie.

PV-Anlage beim Finanzamt melden

Im Allgemeinen gilt der Betrieb einer eigenen PV-Anlage als gewerbliche Tätigkeit (Vorsicht: nicht dasselbe wie Gewerbe) und ist dementsprechend umsatzsteuerpflichtig. Bei Anlagen mit bis zu 30 kWp gilt allerdings eine Umsatzsteuer von 0 %. Die Inbetriebnahme selbst gilt dennoch als Aufnahme einer solchen unternehmerische Tätigkeit und sollte dem zuständigen Finanzamt daher innerhalb des ersten Monats gemeldet werden. Bei Fragen wenden Sie sich bestenfalls an Ihre*n Steuerberater*in.

Einkommensteuer

Besitzer*innen von PV-Anlagen mit einer Leistung von bis zu 30 kWp müssen keine Einkommensteuer zahlen. Bei Mehrfamilienhäusern sind 15 kWp Anlagenleistung je Wohn- und Gewerbeeinheit befreit. Insgesamt können maximal 100 kWp pro Steuerperson befreit werden.

Für größere Anlagen gilt: Eine PV-Anlage wird über ihre gesamte Lebensdauer von mehr als 30 Jahren Gewinne erzielen. Diese müssen, zusammen mit weiteren Einkünften, wie beispielsweise Ihrem Gehalt, in der Einkommensteuererklärung ausgewiesen werden, da für all diese Gewinne die Einkommensteuer fällig wird. Neben den Einnahmen durch die Einspeisevergütung zählt dabei auch der Anteil an selbst genutztem Solarstrom als zu versteuerndes Einkommen. 

PV-Anlage gemeinsam mit uns planen und sorgenfrei anmelden

Umsatzsteuer

Mit einer kleinen Photovoltaikanlage wird Ihnen ein Umsatzsteuersatz von 0 % beim Kauf ausgewiesen. Anschließend können Sie sofort in die Kleinunternehmerregelung wechseln. Die Regelung kann genutzt werden, wenn Ihre PV-Anlage weniger als 22.000 € Umsatz im ersten Jahr und weniger als 50.000 € Umsatz in den folgenden Jahren erzielt. Diese befreit Sie von der Umsatzsteuer auf Einspeisevergütung und selbst verbrauchten Strom.

Achtung: Als bereits selbstständige Person müssen Sie beachten, dass die Einkünfte durch Ihre PV-Anlage zu ihrem sonstigen Jahresumsatz hinzuaddiert werden müssen.

PV-Anlage beim Gewerbeamt melden

Besitzer*innen von PV-Anlagen mit einer Leistung von bis zu 30 kWp können sich von der Gewerbesteuer befreien lassen.

Ob Sie für Ihre PV-Anlage ein eigenes Gewerbe anmelden müssen, hängt vom Gewinn der Anlage ab. Überschreitet dieser die jährliche Summe von 24.500 €, müssen Sie Kontakt mit dem Gewerbe- oder Ordnungsamt aufnehmen. Eine solche Größenordnung wird mit privaten Anlagen jedoch nur in den seltensten Fällen erreicht. Anders verhält es sich, wenn Ihre Solaranlage auf einem gewerblich genutzten Gebäude installiert wird. In diesem Fall müssen Sie unabhängig von der Anlagengröße Gewerbesteuer zahlen.

PV-Anlage kaufen – geht es auch ohne Anmeldung?

Wird der Strom aus der eigenen Anlage ausschließlich selbst genutzt und nicht eingespeist, kommen Sie ohne eine Anmeldung ihrer PV-Anlage bei Finanzamt aus. Aber Vorsicht: Die Vermeidung des bürokratischen Mehraufwands lohnt sich nur, wenn Sie fast 100 % Ihres Solarstroms auch wirklich nutzen. In der Praxis lässt sich ein Eigenverbrauchsanteil von 100 % aber so gut wie gar nicht realisieren. Wir empfehlen daher dringend, Ihre Photovoltaikanlage beim Finanzamt anzumelden. Die Anmeldung der Anlage beim Netzbetreiber ist immer nötig. Also auch, wenn kein Strom ins Netz gespeist wird.

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