PV-Anlage anmelden – so gelingt die Registrierung Ihrer Solaranlage
Eine eigene Solaranlage bringt viele Vorteile mit sich: Sie spart Stromkosten, schützt die Umwelt und macht unabhängiger vom öffentlichen Stromnetz. Allerdings gehen mit der Anschaffung auch manche Pflichten einher, etwa die Anmeldung der PV-Anlage beim Netzbetreiber oder der Bundesnetzagentur. Wir zeigen, worauf Sie bei der Anmeldung achten sollten.
Checkliste: PV-Anlage anmelden
- Ich habe meine PV-Anlage im Marktstammdatenregister (MaStr) registriert (übernimmt Wegatech)
- Ich habe meine PV-Anlagebeim Netzbetreiber gemeldet (übernimmt Wegatech)
- Ich habe meine PV-Anlagebeim Finanzamt gemeldet (nicht immer nötig)
- Ich habe meine PV-Anlagebeim Gewerbeamt gemeldet (nicht immer nötig)
Gibt es eine Pflicht zur Anmeldung von PV-Anlagen?
Die Anmeldung von Photovoltaikanlagen ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Das hat vor allem zwei Gründe: Zum einen soll durch die Registrierung der PV-Anlage sichergestellt werden, dass bei der Installation gewisse Sicherheitsstandards beachtet wurden. Zum anderen müssen Sie Ihre PV-Anlage anmelden, damit die Netzbetreiber das Angebot an Solarenergie besser einschätzen und dementsprechend steuern können.
Achtung: Die Anmeldepflicht gilt auch, wenn Sie keinen Solarstrom ins öffentliche Netz einspeisen. Lediglich sogenannte Inselanlagen, bei denen die Einspeisung von Solarstrom technisch nicht möglich ist, sind von der Pflicht ausgenommen. Melden Sie Ihre Solaranlage nicht an, müssen Sie mit einer Geldstrafe von bis zu 50.000 € rechnen; zudem können Sie Ihren Anspruch auf Einspeisevergütung verlieren.
PV-Anlage bei der Bundesnetzagentur registrieren
Als Betreiber*in einer Photovoltaikanlage sind Sie verpflichtet, Ihre Anlage bei der Bundesnetzagentur zu registrieren. Dazu tragen Sie die Stammdaten Ihrer Photovoltaikanlage ganz einfach online in das PV-Meldeportal der Bundesnetzagentur, das sogenannte Marktstammdatenregister (MaStR), ein. Die Registrierung ist nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sowohl für Großproduzenten als auch für Privathaushalte, die Strom selbst erzeugen, verpflichtend. Sollten Sie Ihre PV-Anlage nicht registrieren, entfällt Ihr Anspruch auf finanzielle Förderung über die Einspeisevergütung.
Wir empfehlen, die Anmeldung im Marktstammdatenregister parallel zur Inbetriebnahme Ihrer Anlage vorzunehmen. Wenn Sie auf Nummer Sicher gehen wollen, können Sie Ihre PV-Anlage aber auch bis zu 14 Tage im Voraus als „geplante Inbetriebnahme“ im MaStR hinterlegen. Der letzte Termin für eine fristgerechte Anmeldung ist einen Monat nach Inbetriebnahme. Damit Sie sich um so wenig wie möglich persönlich kümmern müssen, übernehmen wir von Wegatech diese Registrierung gerne in Ihrem Namen.
Welche Daten benötige ich zur Anmeldung meiner PV-Anlage?
Zur Anmeldung Ihrer Photovoltaikanlage im Marktstammdatenregister benötigen Sie nur wenige persönliche Daten sowie einige Angaben zu Ihrer Anlage. Dazu zählen:
- Standort der PV-Anlage (in der Regel Ihre Wohnadresse)
- Datum der erstmaligen Inbetriebnahme
- Anzahl der PV-Module
- Bruttoleistung der Solaranlage
- Leistung des zugehörigen Wechselrichters
- Ausrichtung und Neigungswinkel Ihres Dachs
- Angaben zum Stromspeicher (falls vorhanden)
- Angaben zum Anschlussnetzbetreiber und zur Spannungsebene (meist Niederspannung)
Was passiert bei einer Erweiterung meiner Photovoltaikanlage?
Eine Erweiterung Ihrer Solaranlage muss der Bundesnetzagentur ebenso gemeldet werden wie die Stilllegung der Anlage; schließlich speisen Sie je nach Szenario mehr, weniger oder plötzlich gar keinen Strom mehr ins öffentliche Netz. Ebenso muss die nachträgliche Erweiterung der Solaranlage um einen Batteriespeicher im Marktstammdatenregister eingetragen werden.
PV-Anlage gemeinsam mit uns planen und sorgenfrei anmelden
PV-Anlage beim Netzbetreiber melden
Produziert Ihre PV-Anlage mehr Strom, als Sie im Haus verbrauchen, wird die überschüssige Energie ins öffentliche Netz eingespeist. Aus diesem Grund muss die Installation Ihrer Anlage auch dem lokalen Stromnetzbetreiber gemeldet werden. Eine erste Meldung Ihres Vorhabens senden Sie bestenfalls acht Wochen vor der geplanten Inbetriebnahme an Ihren Netzbetreiber. Dieser prüft dann unter anderem die Netzverträglichkeit Ihrer PV-Anlage.
Die finale Anmeldung beim Netzbetreiber erfolgt dann nach der Inbetriebnahme Ihrer Photovoltaikanlage. Dazu benötigen Sie neben der Bescheinigung der Bundesnetzagentur (kann im Marktstammdatenregister heruntergeladen werden) noch das sogenannte Inbetriebnahmeprotokoll, welches Ihnen vom Installationsbetrieb ausgestellt wird.
Gut zu wissen: Die Anmeldung Ihrer PV-Anlage beim Netzbetreiber übernehmen wir von Wegatech ebenfalls gerne für Sie. Zudem gilt seit der Verabschiedung des Solarpaket 1 ein vereinfachtes Netzanschlussverfahren für alle Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von bis zu 30 kWp. Demnach gilt Ihre Anlage als genehmigt und angeschlossen, wenn nicht innerhalb eines Monats auf Ihre Anmeldung reagiert wird.
Wie finde ich meine zuständigen Netzbetreiber?
Der örtliche Netzbetreiber hat diverse Aufgaben. Zum einen ist er für die regionale Verteilung des Stroms sowie die technische Anbindung lokaler PV-Anlagen zuständig. Ferner nimmt der Netzbetreiber überschüssige Solarenergie auf und zahlt im Gegenzug die Einspeisevergütung an die jeweiligen Haushalte.
Beim zuständigen Netzbetreiber handelt es sich vielerorts um die lokalen Stadtwerke. Andernfalls finden Sie die zuständige Stelle auch auf Ihrer jährlichen Stromabrechnung. Dort steht entweder der Name des Stromnetzbetreibers oder aber ein 13-stelliger Code, welchen Sie zur Ermittlung des zuständigen Unternehmens im Marktstammdatenregister eingeben können.
PV-Anlage dem Finanzamt melden (Regelung seit 2023)
Seit dem 1. Januar 2023 gelten für neu installierte PV-Anlagen bis zu einer Leistung von 30 Kilowatt Peak (kWp) weitreichende steuerliche Erleichterungen. Zum einen fallen bei der Anschaffung einer Solaranlage und eines dazugehörigen Speichers seit Anfang 2023 keine Umsatzsteuer – oder genauer gesagt keine 19 % Mehrwertsteuer – mehr an. Zum anderen muss bei PV-Anlagen, die zum Nullsteuersatz gekauft wurden, seit 2023 keine Umsatzsteuer mehr auf den selbst verbrauchten Solarstrom gezahlt werden; die Einkommenssteuer entfällt sogar gänzlich.
Aus diesen neuen steuerlichen Regelungen folgt zudem, dass die Meldung einer PV-Anlage beim Finanzamt in aller Regel nicht mehr nötig ist. Voraussetzung dafür ist lediglich, dass die Kleinunternehmerregelung gewählt wurde und Ihr „Unternehmertum“ ausschließlich im Betrieb der PV-Anlage besteht. Beim Finanzamt muss fortan einzig der Umsatz aus dem Erhalt der Einspeisevergütung gemeldet werden; auf diesen fällt allerdings auch keine Umsatzsteuer mehr an.
Achtung: Bitte beachten Sie, dass dieser Abschnitt nur allgemeine Hinweise zur steuerlichen Behandlung von Photovoltaikanlagen gibt. Für eine individuelle Beurteilung Ihrer Steuersituation empfehlen wir immer die Beratung durch eine*n Steuerberater*in.
PV-Anlage beim Gewerbeamt melden
Ob Sie für Ihre PV-Anlage ein eigenes Gewerbe anmelden müssen, hängt vom Gewinn der Anlage ab. Überschreitet dieser die jährliche Summe von 24.500 €, müssen Sie Kontakt mit dem Gewerbe- oder Ordnungsamt aufnehmen. Eine solche Größenordnung wird mit privaten Anlagen jedoch nur in den seltensten Fällen erreicht. Anders verhält es sich, wenn Ihre Solaranlage auf einem gewerblich genutzten Gebäude installiert wird. In diesem Fall müssen Sie unabhängig von der Anlagengröße Gewerbesteuer zahlen. Bei Detailfragen zu diesem Thema wenden Sie sich bestenfalls an Ihre*n Steuerberater*in.
Fazit: So gelingt die Anmeldung der PV-Anlage
Die Anmeldung von Photovoltaikanlagen ist in den vergangenen Jahren um einiges einfacher geworden. Das liegt vor allem am Jahressteuergesetz von 2022, welches weitreichende steuerliche Erleichterungen im Bereich Photovoltaik mit sich gebracht hat. Damit verbleibt für Ihre Photovoltaikanlage lediglich die Anmeldung bei der Bundesnetzagentur sowie beim zuständigen Netzbetreiber. Die Anmeldung Ihrer PV-Anlage bei diesen beiden Stellen übernimmt allerdings so gut wie immer der Installationsbetrieb.
PV-Anlage gemeinsam mit uns planen und sorgenfrei anmelden