Förderung und Finanzierung
KfW-Programm 151/152 - Bei der Altbausanierung von zinsgünstigen Krediten und Til­gungszuschüssen profitieren
Das KfW-Programm 151/152 fördert die energieeffiziente Gebäudesanierung. Auch der Einbau einer Wärmepumpe zählt als Sanierungsmaßnahme. Neben einem zinsgünstigen Kredit wird Antragstellern ein zusätzlicher Tilgungszuschuss gewährt, dessen Höhe sich nach Art der vorgenommenen Sanierung richtet.
Achtung: Durch die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) können sie das KfW-Programm 151/152 nur noch bis zum 30.06.2021 bei der KfW beantragen. Ab dem 01.07. können Sie bei der KfW einen Antrag auf die Kredite und Zuschüsse der BEG stellen.

Wer kann die Förderung erhalten?
Der KfW Kredit 151/152 kann nur für die Gebäudesanierung in Altbauten in Anspruch genommen werden, die vor 2002 errichtet wurden. Die Förderung wird für die Sanierung eines Hauses zum KfW-Effizienzhaus, aber auch für Einzelmaßnahmen und Maßnahmen im Rahmen des “Anreizprogramms Energieeffizienz” gewährt.
Übersicht Förderkonditionen
Merkmale | |
---|---|
Zielgruppe | alle, die eine Wohnimmobilie sanieren |
kombinierbar mit BAFA-Förderung | Nein |
zinsgünstiger Kredit | enthalten |
effektiver Jahreszins | 0,75% |
Zinsbindung | 10 Jahre |
Kreditlaufzeit | 4-30 Jahre |
Kredithöhe | KfW-Effizienzhaus: bis zu 120.000€ Einzelmaßnahmen: bis zu 50.000€ |
maximaler Tilgungszuschuss | 48.000€ |
Sanierung zum KfW-Effizienzhaus (151)
Durch den Einbau einer Wärmepumpe und gegebenenfalls durch weitere Sanierungsmaßnahmen, können verschiedene KfW-Effizienzhaus-Standards erreicht werden. Je höher der durch die Sanierung erreichte KfW-Standard Ihres Hauses, desto höher ist auch Ihr Tilgungszuschuss. Die geförderten KfW-Effizienzhaus-Standards reichen von denkmalgeschützten Gebäuden, über Anlagen mit KfW 115 bis zu dem höchsten für Altbauten erreichbaren Standard KfW 55.
Übersicht Tilgungszuschüsse
KfW-Effizienzhaus | Höhe des Tilgungszuschusses |
---|---|
KfW-Effizienzhaus 55 | 40% von maximal 120.000 Euro Kreditbetrag |
KfW-Effizienzhaus 70 | 35% von maximal 120.000 Euro Kreditbetrag |
KfW-Effizienzhaus 8530 | 30% von maximal 120.000 Euro Kreditbetrag |
KfW-Effizienzhaus 100 | 27,5% von maximal 120.000 Euro Kreditbetrag |
KfW-Effizienzhaus 115 | 25% von maximal 120.000 Euro Kreditbetrag |
KfW-Effizienzhaus Denkmal | 25% von maximal 120.000 Euro Kreditbetrag |
Einzelmaßnahmen (152)
Möchten oder können Sie mit der Sanierungsmaßnahme keinen KfW-Effizienzhaus-Standard erreichen, werden auch Einzelmaßnahmen gefördert. Der maximale Kreditbetrag beträgt hier 50.000€ und es werden 20% Tilgungszuschuss gewährt.
Förderbare Einzelmaßnahmen
- Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen, Geschossdecken
- Erneuerung der Fenster und Außentüren
- Erstanschluss an Nah- oder Fernwärme
- Optimierung bestehender Heizungsanlagen
- Erneuerung oder Einbau Einer Lüftungsanlage
Die Einzelmaßnahmen müssen bestimmte technische Mindestanforderungen erfüllen.
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