KfW-Programm 430 – Der Investitionszuschuss für die Gebäudesanierung
NADINE KÜMPEL
AKTUALISIERT AM: 04.12.2021
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AKTUALISIERT AM: 04.12.2021
Das KfW-Programm 430 ist eine Alternative zum Programm 150/151 und richtet sich speziell an Privatleute. Im Unterschied zum Programm 150/151 wird kein Kredit, sondern ein einmaliger Investitionszuschuss für die Sanierung von Altbauten gewährt. Der Investitionszuschuss ist gegenüber dem Tilgungszuschuss leicht erhöht.
Achtung: Der Zuschuss kann nicht mehr beantragt werden. Seit dem 01.07.2021 können Sie die Förderkredite und Zuschüsse der BEG beantragen.
Programmübersicht
Das KfW-Programm 430 kann für die Sanierung von Gebäuden in Anspruch genommen werden, die vor 2002 errichtet wurden. Ein Experte für Energieeffizienz muss hinzugezogen werden. Die Förderung wird für die Sanierung eines Hauses zum KfW-Effizienzhaus, aber auch für Einzelmaßnahmen gewährt.
Zielgruppe | Privatpersonen: Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung, Ersterwerber eines sanierten Ein- oder Zweifamilienhauses oder einer sanierten Wohnung, eine Wohnungseigentümer-gemeinschaft aus Privatpersonen |
kombinierbar mit BAFA-Förderung | Nein |
zinsgünstiger Kredit | nicht enthalten |
maximaler Tilgungszuschuss | 48.000€ (40% der förderfähigen Kosten von max 120.000€) |
Sanierung zum KfW-Effizienzhaus
Durch den Einbau einer Wärmepumpe und gegebenenfalls durch weitere Sanierungsmaßnahmen, können verschiedene KfW-Effizienzhaus-Standards erreicht werden. Denn je höher der durch die Sanierung erreichte KfW-Standard Ihres Hauses, desto höher ist auch Ihr Tilgungszuschuss. Die geförderten KfW-Effizienzhaus-Standards reichen von denkmalgeschützten Gebäuden, über Anlagen mit KfW 115 bis zu dem höchsten für Altbauten erreichbaren Standard KfW 55.
Übersicht Investitionszuschüsse
KFW-EFFIZIENZHAUS | HÖHE DES INVESTITIONSZUSCHUSSES | MAXIMUM PRO WOHNENHEIT |
KfW-Effizienzhaus 55 | 40 % Ihrer förderfähigen Kosten von maximal 120.000 Euro | 48.000€ |
KfW-Effizienzhaus 70 | 35 % Ihrer förderfähigen Kosten von maximal 120.000 Euro | 42.000€ |
KfW-Effizienzhaus 85 | 30 % Ihrer förderfähigen Kosten von maximal 120.000 Euro | 36.000 € |
KfW-Effizienzhaus 100 | 27,5% Ihrer förderfähigen Kosten von maximal 120.000 Euro | 33.000 € |
KfW-Effizienzhaus 115 | 25% Ihrer förderfähigen Kosten von maximal 120.000 Euro | 30.000€ |
KfW-Effizienzhaus Denkmal | 25% Ihrer förderfähigen Kosten von maximal 120.000 Euro | 30.000€ |
Einzelmaßnahmen
Möchten oder können Sie mit der Sanierungsmaßnahme keinen KfW-Effizienzhaus-Standard erreichen, werden auch Einzelmaßnahmen gefördert.
Förderbare Einzelmaßnahmen
- Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen, Geschossdecken
- Erneuerung der Fenster und Außentüren
- Erneuerung/Einbau einer Lüftungsanlage
- Erstanschluss an Nah- oder Fernwärme
- Optimierung bestehender Heizungsanlagen (sofern diese älter als zwei Jahre sind)
Förderhöhe
Für eine Einzelmaßnahme erhalten sie eine Förderung von 20% Ihrer förderfähigen Kosten von maximal 50.000€. Die maximale Förderhöhe beträgt somit 10.000€.
Download Merkblatt Energieeffizient Sanieren- Investitionszuschuss – KFW 430
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