KfW-Programm 430 – Der Investitions­zuschuss für die Gebäudesanierung

NADINE KÜMPEL

AKTUALISIERT AM: 04.12.2021

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Das KfW-Programm 430 ist eine Alternative zum Programm 150/151 und richtet sich speziell an Privatleute. Im Unterschied zum Programm 150/151 wird kein Kredit, sondern ein einmaliger Investitionszuschuss für die Sanierung von Altbauten gewährt. Der Investitionszuschuss ist gegenüber dem Tilgungszuschuss leicht erhöht.

Achtung: Der Zuschuss kann nicht mehr beantragt werden. Seit dem 01.07.2021 können Sie die Förderkredite und Zuschüsse der BEG beantragen.

kfw 430

Programmübersicht

Das KfW-Programm 430 kann für die Sanierung von Gebäuden in Anspruch genommen werden, die vor 2002 errichtet wurden. Ein Experte für Energieeffizienz muss hinzugezogen werden. Die Förderung wird für die Sanierung eines Hauses zum KfW-Effizienzhaus, aber auch für Einzelmaßnahmen gewährt.

Zielgruppe

Privatpersonen:

Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung, Ersterwerber eines sanierten Ein- oder Zweifamilienhauses oder einer sanierten Wohnung, eine Wohnungseigentümer-gemeinschaft aus Privatpersonen

kombinierbar mit BAFA-Förderung

Nein

zinsgünstiger Kredit

nicht enthalten

maximaler Tilgungszuschuss

48.000€ (40% der förderfähigen Kosten von max 120.000€)

Sanierung zum KfW-Effizienzhaus

Durch den Einbau einer Wärmepumpe und gegebenenfalls durch weitere Sanierungsmaßnahmen, können verschiedene KfW-Effizienzhaus-Standards erreicht werden. Denn je höher der durch die Sanierung erreichte KfW-Standard Ihres Hauses, desto höher ist auch Ihr Tilgungszuschuss. Die geförderten KfW-Effizienzhaus-Standards reichen von denkmalgeschützten Gebäuden, über Anlagen mit KfW 115 bis zu dem höchsten für Altbauten erreichbaren Standard KfW 55.

Übersicht Investitionszuschüsse

KFW-EFFIZIENZHAUS

HÖHE DES INVESTITIONSZUSCHUSSES

MAXIMUM PRO WOHNENHEIT

KfW-Effizienzhaus 55

40 % Ihrer förderfähigen Kosten von maximal 120.000 Euro

48.000€

KfW-Effizienzhaus 70

35 % Ihrer förderfähigen Kosten von maximal 120.000 Euro

42.000€

KfW-Effizienzhaus 85

30 % Ihrer förderfähigen Kosten von maximal 120.000 Euro

36.000 €

KfW-Effizienzhaus 100

27,5% Ihrer förderfähigen Kosten von maximal 120.000 Euro

33.000 €

KfW-Effizienzhaus 115

25% Ihrer förderfähigen Kosten von maximal 120.000 Euro

30.000€

KfW-Effizienzhaus Denkmal

25% Ihrer förderfähigen Kosten von maximal 120.000 Euro

30.000€

Einzelmaßnahmen

Möchten oder können Sie mit der Sanierungsmaßnahme keinen KfW-Effizienzhaus-Standard erreichen, werden auch Einzelmaßnahmen gefördert. 

Förderbare Einzelmaßnahmen

  • Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen, Geschossdecken
  • Erneuerung der Fenster und Außentüren 
  • Erneuerung/Einbau einer Lüftungsanlage
  • Erstanschluss an Nah- oder Fernwärme
  • Optimierung bestehender Heizungsanlagen (sofern diese älter als zwei Jahre sind)

Förderhöhe

Für eine Einzelmaßnahme erhalten sie eine Förderung von 20% Ihrer förderfähigen Kosten von maximal 50.000€. Die maximale Förderhöhe beträgt somit 10.000€.

Download Merkblatt Energieeffizient Sanieren- Investitionszuschuss – KFW 430

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