KfW 442: bis zu 10.200 € Förderung für Photovoltaikanlage, Speicher und Wallbox


Wichtige Information: Das Förderprogramm KfW 442 ist ausgeschöpft. Ob und wann die Förderung erneut beantragt werden kann, steht derzeit noch nicht fest.

Mit dem neuen Solar-Förderprogramm KfW 442 können Sie bei der Anschaffung von Photovoltaikanlage, Speicher und Ladestation bis zu 10.200 € Förderung erhalten. Schnell sein lohnt sich, denn der Fördertopf enthält nur rund 50.000 Anträge. Alle Details zur neuen Förderung gibt es hier.

E-Auto Förderung

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Bis zu 10.200 € Förderung für die gleichzeitige Anschaffung von Photovoltaikanlage, Speicher und Ladestation
  • Bedingung: E-Auto ist vorhanden oder bestellt, auch Leasing zulässig
  • Förderung seit dem 26.09.2023 verfügbar (Förderprogramm KfW 442)
  • Schnell sein lohnt sich, denn das Förderprogramm hat ein fixes Volumen von nur 500 Millionen Euro (bei max. Förderhöhe = nur knapp 50.000 Anträge)

500 Millionen Euro Förderung für E-Mobilität und PV

Ab dem 26. September 2023 fördert das Verkehrsministerium über den KfW-Zuschuss 442 die Kombination von E-Auto, Ladestation und Photovoltaik. Neben den Anschaffungskosten für die Komponenten wird auch die Installation und ein Energiemanagementsystem für die Gesamtanlage gefördert. Damit soll Hausbesitzer*innen, die bereits ein E-Auto besitzen, die Anschaffung einer Photovoltaikanlage mit Speicher erleichtert werden. Denn das Laden mit eigenem Solarstrom ist klimafreundlich und auch deutlich günstiger als an öffentlichen Ladestationen. 

Für die E-Mobilität-Förderung stehen 500 Millionen Euro zur Verfügung. Würde jeder Antrag die maximale Förderhöhe ausschöpfen, entspricht das nur knapp 50.000 Anträgen für ganz Deutschland. Fordern Sie daher jetzt Ihr Angebot an, um die Förderung möglichst als einer der Ersten beantragen zu können. Die frühzeitige Antragstellung ist essentiell, um berücksichtigt zu werden.

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Höhe der Förderung

LaDESTATION

  • Pauschal 600 € 
  • Oder mit bidirektionalem Laden 1.200 €

Photovoltaik

  • 600 € pro kWp
  • max. 6.000 €

Speicher

  • 250 € je kWh
  • max. 3.000 €

BeISPIEL

Familie Grün schafft sich als Ergänzung zu ihrem E-Auto eine 10 kWp Photovoltaikanlage mit einem 10 kWh Stromspeicher an. Sie entscheidet sich außerdem für eine Ladesäule ohne bidirektionale Ladefunktion. Insgesamt zahlen die Grüns 23.500 €.

600 € x 10 kWp (PV) + 250 € x 10 kWh (Speicher) + 600 € (Ladestation) = 6.000 € + 2.500 € + 600 € = 9.100 € Förderung

Durch die 9.100 € Förderung sinken die Anschaffungskosten von vormals 23.500 € auf 14.400 €.

Förderbedingungen

  • Kauf von Photovoltaikanlage, Speicher und Ladestation
  • Mindestgrößen: Ladestation mind. 11 kW Ladeleistung, PV mind. 5 kWp, Speicher mind. 5 kWh Speicherkapazität
  • Besitz eines E-Autos (kein Hybrid) oder E-Auto ist bis zur Antragstellung bestellt, Leasing ist auch zulässig, sofern die Laufzeit des Vertrags mindestens 12 Monate beträgt
  • Sie wohnen in einem Bestandsgebäude (kein Neubau), das Sie selbst besitzen

Förderung früh beantragen und Wartezeiten vermeiden

Durch die neue E-Mobilität-Förderung ist ein Ansturm auf Photovoltaikanlagen, Stromspeicher und Ladesäulen zu erwarten. Das kann zu Fachkräfteknappheit, Materialengpässen und somit erhöhten Wartezeiten führen. Stellen Sie daher zeitnah eine Anfrage für Ihr unverbindliches Angebot und sichern Sie sich frühzeitig einen Installationstermin.

Darüber hinaus ist auch das Fördervolumen des KfW-Programms 442 auf 500 Mio € begrenzt. Nimmt man an, jede*r Antragsteller*in beantragt die maximale Förderhöhe von 10.200 €, entspricht das noch nicht einmal 50.000 Anträgen.

Fazit: Für wen lohnt sich die neue Förderung?

✓ Hausbesitzer*innen mit E-Auto (oder mit geplantem Kauf) ohne Photovoltaikanlage und Ladestation

Sie sind Hausbesitzer*innen und besitzen aktuell bereits ein E-Auto, aber weder eine Ladestation noch eine Photovoltaikanlage? Dann sollten Sie die Förderung unbedingt nutzen. Typische Photovoltaikanlagen haben heutzutage meist eine Leistung von 10 kWp. Damit ist eine Förderung von knapp 10.000 € realistisch. Dieser Betrag halbiert die Kosten für die eigene Photovoltaikanlage nahezu. Damit amortisiert sich die Anschaffung deutlich früher als ohne Förderung. 

✓ Hausbesitzer*innen, die ein E-Auto leasen (möchten)

Durch einen Zuschuss von knapp 10.000 € können Ihre Leasingkosten je nach Leasingvertrag und Auto durch die Förderung für ca. 2 Jahre im Prinzip auf Null sinken. Dafür ist die gleichzeitige Anschaffung einer Photovoltaikanlage mit Speicher und Ladestation auf jeden Fall eine Überlegung wert, denn so “tanken” Sie Ihr Elektroauto mit kostenfreiem Strom vom eigenen Dach. 

X Hausbesitzer*innen mit Photovoltaikanlage, Speicher oder Ladestation

Besitzen Sie schon eine der Komponenten der Förderung, kann das Programm nicht genutzt werden.

X Hausbesitzer*innen, ohne E-Auto bzw. ohne Kaufwunsch für ein E-Auto 

Sie haben noch kein E-Auto und planen auch nicht, ein E-Auto zu bestellen. Auch hier kommt die KfW-Förderung 442 nicht in Frage. Aber keine Sorge! Die Anschaffung einer Photovoltaikanlage lohnt sich trotzdem, denn auch ohne Förderung amortisieren sich PV-Anlagen nach 10 – 15 Jahren. Seit dem 1. Januar 2023 kaufen Sie Photovoltaikanlagen zudem ohne Mehrwertsteuer. Außerdem bieten viele Städte und Gemeinden regionale Fördermöglichkeiten an.

FAQ

Sie können die Förderung KfW 442 seit dem 26.09.2023 bei der KfW beantragen. 

Wichtig ist, dass Sie die Förderung beantragen, bevor Sie Ihre Ladestation, Ihre Photo­voltaik­anlage und Ihren Solar­strom­speicher bestellen bzw. Liefer- und Leistungs­verträge abschließen. Sie sollten jedoch vor Antragsstellung ein möglichst finales Angebot mit uns abstimmen, da dies ebenfalls einige Zeit beansprucht. Da der Fördertopf begrenzt ist, lohnt es sich schnell zu sein.

Ja, das ist sogar sehr sinnvoll.

Nein. Die KfW veröffentlicht eine Liste der förderfähigen Ladestationen. Wir achten jedoch darauf, dass Sie bei Interesse an der Förderung die richtige Ladestation auswählen.

Hinweis: Wir übernehmen keine Garantie für die Förderung. Da die Fördersumme begrenzt ist, kann es sein, dass die Förderung zum Zeitpunkt Ihrer Antragstellung bereits ausgeschöpft ist. Bitte informieren Sie sich immer auch auf der Webseite der KfW über den aktuellen Stand der Förderung.

Die Inhalte des Artikels wurden nach sorgfältiger Recherche zusammengetragen. Trotzdem können sich die Gesetze stetig ändern. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Wegatech bezüglich der in diesem Dokument getroffenen Aussagen keine Haftung übernehmen kann.

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