Strom- und Gaspreisbremse – alle wichtigen Informationen für private Verbraucher*innen
Infolge des Kriegs gegen die Ukraine sind die Preise für Strom und Gas im letzten Jahr in ungeahnte Höhen gestiegen. Um die Bevölkerung zu entlasten, ruft die Bundesregierung zum 1. März 2023 nun zwei Instrumente ins Leben: die Strom- sowie die Gaspreisbremse. Was es damit genau auf sich hat, wie sie funktionieren und warum es sich weiterhin lohnt, Gas und Strom zu sparen, erfahren Sie hier.
Diese Themen erwarten Sie:
Warum sind Strom und Gas aktuell so teuer?
Strom und Gas waren im Jahr 2022 so teuer wie nie. Während eine Kilowattstunde Gas Anfang des Jahres noch um die 8 Cent kostete, stieg der Preis bis Ende des Jahres auf fast 20 Cent an. Beim Strompreis war der Anstieg nicht ganz so drastisch, mit fast 45 Cent lag aber auch dieser Ende 2022 auf Rekordniveau.
Der Hauptgrund für diese Entwicklung war und ist die Invasion Russlands in der Ukraine und der damit einhergehende Lieferstopp von russischem Gas in die Europäische Union. Zur Veranschaulichung: Im Mai 2021 bezog Deutschland noch etwas mehr als 60 % seines Erdgases aus Russland, heute liegt dieser Wert bei 0 %. Durch den bisher sehr milden Winter ist die Versorgungslage in Deutschland aktuell jedoch deutlich stabiler, als von vielen Expert*innen vermutet. Entsprechend hat sich auch der Gaspreis in den letzten Wochen wieder etwas entspannt; auf das Niveau von 2021 wird er wohl allerdings nie mehr wieder fallen.
Wie funktioniert die Gaspreisbremse?
Um die drastisch gestiegenen Energiekosten für private Haushalte abzufangen, hat die Bundesregierung für den 1. März 2023 die Einführung einer Strom- und Gaspreisbremse angekündigt.
Die Gaspreisbremse sieht vor, dass private Haushalte 80 % ihres Gasverbrauchs zu einem verminderten Preis von 12 Cent pro Kilowattstunde beziehen können. Als Berechnungsgrundlage wird dabei in der Regel der Gasverbrauch des Vorjahres herangezogen. Der Preisdeckel von 12 Cent gilt zudem rückwirkend für Januar und Februar 2023 und wird automatisch vom Gasversorger bzw. Ihrem*Ihrer Vermieter*in angewandt. Für jede weitere Kilowattstunde, die über den 80 % des Vorjahresverbrauchs liegt, muss dann wieder der übliche Marktpreis für Gas gezahlt werden.
Wie genau die Gaspreisbremse zukünftig in der Praxis aussehen könnte, schauen wir uns nun einmal an einem fiktiven Beispiel an:
Berücksichtigt man die Gaspreisbremse und eine Ersparnis gegenüber dem Vorjahresverbrauch von 200 kWh, würde Familie Meier für den Januar 2023 198 € Heizkosten zahlen. Zum Verglich: Ohne die Gaspreisbremse lägen die Kosten bei 256 €.
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Wie funktioniert die Strompreisbremse?
Neben dem Gaspreis soll ab dem 1. März auch der Strompreis gedeckelt werden. Wie schon die Gaspreisbremse gilt auch die Strompreisbremse für 80 % des Verbrauchs. Allerdings wird hier nicht der Vorjahreswert, sondern die Jahresverbrauchsprognose des Stromanbieters als Berechnungsgrundlage genutzt. Entsprechend muss Sie Ihr Versorger bis zum 1. März 2023 auch darüber informieren, welcher Verbrauch für Sie im Kalenderjahr 2023 prognostiziert wird.
Die Strompreisbremse sieht dabei einen gedeckelten Preis von 40 Cent pro Kilowattstunde vor, der ebenfalls rückwirkend auf den Stromverbrauch im Januar und im Februar angewendet wird. Bei einem Strompreis von etwa 44 bis 48 Cent/kWh (Januar 2023) wäre das auf den ersten Blick zwar “nur” eine Ersparnis von wenigen Cent pro Kilowattstunde; auf das gesamte Jahr gerechnet, würden sich so jedoch Einsparungen von einigen hundert Euro ergeben.
Wie sich die Strompreisbremse in der Praxis auswirkt, zeigen wir im weiteren Verlauf des Textes anhand eines konkreten Beispiels.
Strom und Gas sparen lohnt sich weiterhin
Eine wichtige Besonderheit hinter dem Mechanismus der Strom- und Gaspreisbremse ist, dass sparsames Verhalten nach wie vor belohnt wird. Denn: Durch die beiden Preisbremsen werden eben nur 80 % Ihres bisherigen Verbrauchs begünstigt. Wenn Sie bzw. Ihre Familie es also schaffen, den eigenen Energieverbrauch um 20 % zu senken, profitieren Sie in vollem Ausmaß von der Strom- bzw. Gaspreisbremse. Darüber hinaus kann aktuell niemand genau vorhersehen, wie sich die Gas- und Strompreise im weiteren Verlauf des Jahres entwickeln werden. Wenn Sie also möglichst sparsam durch das Jahr 2023 kommen wollen, empfiehlt es sich, nicht alleine auf die Gas- und Strompreisbremse zu vertrauen, sondern aktiv Energie zu sparen.
Inwieweit profitieren Wärmepumpen-Besitzer*innen von der Strompreisbremse?
Wie sich die Gaspreisbremse auf die Betriebskosten einer bestehenden Gasheizung auswirken, ist klar. Doch wie verhält es sich mit der Strompreisbremse für Besitzer*innen einer Wärmepumpe?
Um diese Frage zu beantworten, sollten Sie vorab eines wissen: Wenn Sie im vergangenen Jahr eine Wärmepumpe installiert haben, weiß Ihr Stromversorger darüber in aller Regel Bescheid. Entsprechend wird der zusätzliche Stromverbrauch, der durch die Wärmepumpe zwangsläufig entstehen wird, von Ihrem Stromerzeuger in Ihrer Jahresverbrauchsprognose berücksichtigt. Soll heißen: Die 80 %-Grenze der Strompreisbremse schließt den Stromverbrauch Ihrer neuen Wärmepumpe mit ein, wodurch Sie auch beim Heizen vom gedeckelten Strompreis profitieren.
Wärmepumpe mit Strompreisbremse in der Praxis
In der Praxis werden Sie Ihre Wärmepumpe wohl nicht zu 100 % mit Strom zum gedeckelten Preis betreiben können. Realistischer ist eher ein Betrieb, der zu 80 bzw. 90 % aus vergünstigtem Strom besteht. Darüber hinaus lässt sich der Bezug von Wärmepumpenstrom nur schwer vom Verbrauch des restlichen Stroms im Haushalt trennen. Daher also die Frage: Wie hoch wären die monatlichen Kosten in einem Szenario, wo 90 % des gesamten Stroms vergünstigt bezogen werden könnten? Wir haben es ausgerechnet:
Mit PV-Anlage und Wärmepumpe Strom- und Heizkosten sparen