Photovoltaik Förderung in NRW – Regionale Förderprogramme im Überblick
Neben bundes- oder landesweiten Förderungen für Photovoltaikanlagen und Stromspeicher gibt es auch einige Städte in NRW, die die Installation einer Photovoltaikanlage bezuschussen. Wir stellen Ihnen die wichtigsten Photovoltaik Förderungen in NRW vor.
Achtung: Sie müssen die Förderung vor Beauftragung eines Installationsbetriebs beantragen.
Übersicht: Photovoltaik Förderprogramme in NRW
WO? | ART DER FÖRDERUNG | FÜR WAS? | FÖRDERHÖHE |
Köln | Zuschuss | Photovoltaik + Stromspeicher | <10 kWp: 300 €/kWp 10–50 kWp: 250 €/kWp Stromspeicher: +250 € pro kWh |
Düsseldorf | Förderpauschale | Photovoltaik + Stromspeicher | <10 kWp: 300 €/kWp >10 kWp: 200 €/kWp Stromspeicher: +250 € pro kWh |
Bonn | Zuschuss | Kauf Photovoltaik (bis 3 Wohneinheiten & Vollbelegung) | 100 €/kWp |
Essen | Zuschuss | Kauf Photovoltaik | bis zu 4.000 € |
Photovoltaik Förderung in Köln
Die Stadt Köln fördert die Neuinstallation von Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von bis zu 50 kWp auf dem Dach eines Altbaus. Die Förderhöhe beträgt 300 € (bis 10 kWp) bzw. 250 € (>10 bis 50 kWp) pro Kilowattpeak installierter Leistung. Stromspeicher, die in Kombination mit Photovoltaikanlagen installiert werden, werden mit 250 € pro kWh Speicherkapazität bezuschusst. Auch Steckersolaranlagen erhalten 200 € pro Anlage.
Beispiel
10 kWp Photovoltaikanlage: 14.000 €
10 kWh Speicher: 5.800 €
Förderhöhe PV-Anlage: 9 x 300 € = 2.700 €
Förderhöhe Speicher: 250 € x 7 = 1.750 €
Verbleibende Kosten: 19.800 € – 4.450 € = 15.300 €
Antragsstellung
Stellen Sie Ihren Förderantrag, sobald Sie ein Angebot für Ihre Anlage haben, denn Sie müssen den Förderbescheid vor der entgültigen Beauftragung erhalten. Möchten Sie Ihre Anlage besonders schnell realisieren, ist es möglich einen Antrag auf vorzeitigen Baubeginn zu stellen. Wird dem stattgegeben, können Sie bereits vor Genehmigung Ihres Förderantrags mit der Realisierung Ihrer Anlage beginnen.
Welche Unterlagen für den Antrag erforderlich sind, erfahren Sie hier. Reichen Sie alle Unterlagen vollständig ein, dauert die Bearbeitung eines Antrags drei bis vier Wochen.
Photovoltaik Förderung in Düsseldorf
Photovoltaikanlagen
Düsseldorf fördert die Neuinstallation einer Photovoltaikanlage mit attraktiven Zuschüssen. Für Anlagen bis 10 kWp beträgt die Förderhöhe 300 € pro kWp. Größere Anlagen erhalten 200 € pro kWp plus 3.000 € für die ersten 10 kWp. Die maximale Förderhöhe beträgt 10.000 €.
Speicher
Wird ein Stromspeicher in Kombination mit der Photovoltaikanlage errichtet oder wird eine bestehende Photovoltaikanlage mit Inbetriebnahmedatum nach dem 31.03.2012 um einen Speicher ergänzt, ist ebenfalls eine Förderung möglich. Die Förderhöhe beträgt 250 € pro kWh. Voraussetzung für eine Förderung ist allerdings ein Autarkiegrad von mindestens 50 %. Es wird nur bis zu einer Speicherkapazität gefördert, die doppelt so groß ist wie die Anlagenleistung der Photovoltaikanlage.
Schließlich muss der Speicher folgende technische Komponenten enthalten:
- Speichertechnik auf Basis von Lithiumbatterien mit einer Zeitwertersatzgarantie für einen Zeitraum von 10 Jahren;
- Energiezähler zur Erfassung relevanter Messgrößen
Die Bewilligung und Auszahlung der Förderung ist ebenfalls erst nach der Inbetriebnahme oder aber nach Vorlage des “PV-Speicherpasses” möglich.
Was ist der PV-Speicherpass?
Der PV-Speicherpass ist eine Dokumentation für Photovoltaik Speicher. Er ist ein Merkmal für die Qualität und Sicherheit von PV-Speichern und macht eine Vergleichbarkeit unter den verschiedenen Technologien und Systemen möglich. Registrierte Installateure können Speicherpässe für ihre Kund*innen ausstellen.
Weitere Informationen finden Sie unter: www.photovoltaik-anlagenpass.de
GLEICHZEITIGE ANSCHAFFUNG von PV-Anlage + SPEICHER UND WÄRMEPUMPE
Ein Sonderfall, den die Stadt Düsseldorf mit Fördergeldern honoriert, ist die gleichzeitige Anschaffung von Photovoltaik, Speicher und Wärmepumpe. In diesem Fall erhöht sich die Förderung für Photovoltaik und Speicher um 30 %.
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Photovoltaik Förderung in Bonn
Auch die Stadt Bonn fördert den Kauf von Photovoltaikanlagen. Das „Förderprogramm Solares Bonn“ fördert Photovoltaikanlagen zur solaren Stromerzeugung an Wohn- und Nichtwohngebäuden sowie auf Freiflächen, Solarthermie-Anlagen zur Wärmeerzeugung mit Heizungsunterstützung, PVT-Anlagen (kombinierte Solarstrom- und Wärmeproduktion) sowie Stecker-Solargeräte mit einem Investitions-Zuschuss. Bonus-Zuschüsse sind für kombinierte Dachbegrünung und für EEG-Mieterstrommodelle verfügbar.
Für Ein- und Zweifamilienhausbesitzer wird ein Zuschuss von 100 Euro pro kWp gewährt. Bedingung für die Förderung ist jedoch, dass die für Solar geeigneten Dachflächen voll belegt werden.
HÖHE DER FÖRDERUNG | |
Stecker-Solargeräte bis 600 Watt Einspeiseleistung | 600 €, Bonn-Ausweis-Inhaber*innen bis zu 800 € |
Wohnhäuser bis drei Wohneinheiten (Dach wird voll belegt) | 100 Euro/kWp |
Mehrfamilienhäusern ab vier Wohneinheiten & Fassaden | 300 Euro/kWp |
Photovoltaik auf Nicht-Wohngebäuden (z.B. Bürogebäude, Gewerbehallen) im Bestand | 200 Euro /kWp |
bei Mieterstrommodellen | zusätzlich 10 Euro je Kilowatt Peak und je Wohneinheit |
Dachbegrünung | zusätzlich 100 Euro/kWp |
Alles Weitere zum „Förderprogramm Photovoltaik“ der Stadt Bonn finden Sie hier.
Photovoltaik Förderung in Essen
In Essen wird die Installation einer privaten Photovoltaikanlage seit dem 01.02.2024 gefördert. Sowohl Stecker-Geräte ab 300 Wp und Photovoltaikanlagen zwischen 1 und 40 kWp sind förderfähig.
Stecker-Solargeräte erhalten paiuschal 200 €. Hier ist zu beachten, dass bei Begrenzung des Wechselrichters auf maximal 800 VA die Modulleistung über 800 Wp liegen kann. Für normale Dachanlagen gelten folgende Fördersätze:
GRÖSSE PV-ANLAGE | FÖRDERUNG |
1 bis 2 kWp | 500 € |
über 2 bis 5 kWp | 750 € |
über 5 bis 10 kWp | 1.000 € |
über 10 kWp bis 40 kWp | 100 € je angefangener kWp |
über 40 kWp | 4.000 € |
Fassaden- oder Gründachanlagen (nicht Stecker-Solargeräte)erhalten 100 € zusätzlich pro kWp. Außerdem erhalten Mieterstromkonzepte in kleinen Mehrfamilienhäusern (3 – 9 Wohneinheiten) einen Bonus von 100 € pro versorgter Wohneinheit.
Auf einem Mehrfamilienhaus können auch mehrere Wohneinheiten beantragt werden, die jeweils eine Wohneinheit versorgen. Die Antragstellung muss vor dem Vertragsschluss erfolgen. Nicht förderfähig sind:
- Gebrauchte Anlagen
- Selbsteinbauten (ausgenommen Stecker-Solargeräte)
- Freiflächenanlagen
- Gemietete Anlagen
Hinweis: Die Inhalte des Artikels wurden nach sorgfältiger Recherche zusammengetragen. Trotzdem können sich die Gesetze stetig ändern. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Wegatech bezüglich der in diesem Dokument getroffenen Aussagen keine Haftung übernehmen kann.
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