Bundesnetzagentur

Meldepflicht für neue Photovoltaik Speicher – nur ein Bruchteil der Anlagen ist registriert

Laut einer Recherche des Solarenergie-Förderverein (sfv) sind erst 135 der aktuell 50.000 installierten Speicher bei der Bundesnetzagentur registriert und das obwohl bereits seit 2014 eine Meldepflicht besteht.

Die Bundesnetzagentur stellt aktuell alle Erzeugungsanlagen des Strom- und Gasmarktes in einem Marktstammdatenregister zusammen. Unter anderem sollen in diesem Verzeichnis auch alle Heimspeicher für Photovoltaikanlagen gelistet sein für die schon seit 2014 Meldepflicht besteht. Die Erfassung aller erneuerbaren Erzeuger ist ein entscheidende Voraussetzung zur Koordination der Energiewende. Das Problem ist jedoch: bis August 2017 wurden laut sfv erst 135 von mehr als 50.000 in Deutschland existierenden Speichern registriert.

Grund dafür ist, laut sfv, die fehlende Bekanntgabe der Meldungspflicht. Den wenigsten Anlagenbesitzern sind die entsprechenden Informationen auf der Seite der Bundesnetzagentur und die gesetzliche Regelung im EEG bekannt. Besitzer von Batteriespeichern, welche diesen 2014 oder später in Betrieb genommen haben, ist jedoch ausdrücklich zu empfehlen Ihre Anlage registrieren zu lassen. Zwar wurde eine Nicht-Meldung in der Vergangenheit nicht geahndet, zukünftig könnte dies allerdings als Ordnungswidrigkeit betrachtet und mit einem Bußgeld bestraft werden.

Die Meldung des Stromspeichers kann über ein Meldeformular der Bundesnetzagentur erfolgen. Das ausgefüllte Anmeldeformular muss anschließend per E-Mail an die Bundesnetzagentur gesendet werden. 

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